Klassenfahrt Realschüler, einige Eltern wollen nicht mitfahren lassen. Bezahlung ?

  • Ich bleibe dabei :
    Introvertierte Schüler finden bei den Klassenfahrtsüberlegungen kaum bis gar keine Berücksichtigung und werden bei solchen Unternehmungen seelisch verheitzt. Und es sind auch genau die Schüler, die sich im Nachhinein nie über eine Klassenfahrt beschweren würden, weil sie sich eben halt nicht zu äußern trauen, besonders wenn etliche Kollegen zusammen mit den extrovertierten Schülern ihre Klassenfahrt im Nachhinein bejubeln.


    Zitat Meike :

    Zitat

    Und die Belastungen für die Kinder, die eben nicht klassenfahrtskompatibel sind. Die gibt es. Nicht wenig.

    Und diese Kinder werden immer mehr ! Wie schon oben erwähnt würde ich mir bei etlichen (klassenfahrtseuphorischen) Kollegen dafür mehr Problembewusstsein und Sensibilität wünschen. Ich hab immer mehr das Gefühl, dass über die nicht klassenfahrtskompatiblen Schüler ganz gut hinweggebügelt wird.


    Klassen sind (nur) Zwangsgemeinschaften ! 8_o_)

    Ihr kommuniziert mit dem künftigen Bildungsminister !

  • Ich verlange bei Klassenfahrten schon Monate zuvor einen unterschriebenen Vertrag und eine Anzahlung, die auf dem Klassenkonto gebunkert wird. Da stellt sich dann schnell heraus, wer nicht mitfahren will (oder kann). Bei den Schülern, die sich verweigern, kam dann nach mehrfachem Nachfragen im Einzelgespräch heraus, dass finanzielle Nöte in der Familie die Ursache sind - Alleinerziehende, Arbeitslose etc - teilweise von Eltern, die ich zuvor als wohl situiert kennen gelernt hatte.


    Nachdem ich die Eltern über die Fördermittel informiert und auch das Formular organisiert hatte, trudelten die Überweisungen von der Arbeitsverwaltung ein - und es gab ein paar glückliche Gesichter mehr im Klassenzimmer.

    Donnerwetter. Aus meiner eigenen Schulzeit kann ich mich noch erinnern wie eine einfache mündliche Zusage seitens der Eltern gereicht hat (scheint so nicht mehr der Fall zu sein).
    Die Idee mit dem Vertrag finde ich generell sehr gut jedoch stellt sich mir hier die Frage wer als "Veranstalter" im Vertrag steht und dadurch auch die Verpflichtung trägt.


    Zurück zum TO, generell gilt bei uns: Wenn nicht genug zustimmten, kommt auch keine Klassenfahrt zusammen. Allerdings kann man in einem seperaten Elternsprechtag nochmals das Thema aufgreifen und mit den Etlern darüber diskutieren.

  • jedoch stellt sich mir hier die Frage wer als "Veranstalter" im Vertrag steht und dadurch auch die Verpflichtung trägt


    Auf Grund aktueller Rechtsprechung der wichtige Hinweis:
    Als Lehrer IMMER - bei ALLEN Anfragen und Aussagen und besonders bei allen schriftlichen Vereinbarungen die Schulanschrift und die Dienststelle angeben - nur dann ist man sicher, als Vertreter der Schule und nicht als Privatperson zu handeln. Im Zweifel bleibt sonst (z.B. bei Konkurs des Reiseveranstalters) der organisierende Lehrer auf den Kosten einer Vorauszahlung sitzen.
    Handelt man als Lehrer der Dienststelle und nicht grob fahrlässig, muss das RP dem Lehrer die Kosten erstatten. (Quelle: B&W-Bildung und Wissenschaft, Zeitschrift der GEW Ba-Wü vom März 2013, S.43)


    Im genannten Fall hatte der Lehrer eine Studienfahrt nach Indien organisiert und 10.000 € aus der Privatschatulle vorgestreckt, der Reiseveranstalter wurde insolvent und die Reise konnte nicht stattfinden.


    BTW: SOLCHE Klassenfahrten halte ich für übertrieben.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

  • Echt, da hat jemand eine Klassenfahrt nach Indien organisiert? Und 10.000 privat vorfinanziert? Den Lehrer will ich gern mal kennenlernen!

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