Kann man sich mit dem Lehramt GyGe grundsätzlich auch ohne Weiteres für ausgeschriebene Stellen an Realschulen und Berufskolleg bewerben?

  • Nein. Kann man nicht.


    Das Problem dabei ist, daß die neuen fertigen Referendare die nach LPO 03 studiert haben, nur GymGe erhalten und nicht Sek II/I, wie es nach LPO 94 war.
    vgl. § 41, Abs. 3 LPO '03:


    "(3) Wer zusätzlich die Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen erwerben will, muss zusätzliche Studien im Umfang von 20 Semesterwochenstunden im didaktischen Grundlagenstudium in Deutsch oder Mathematik [...] Außerdem sind ein Leistungsnachweis und zwei Prüfungsleistungen zu erbringen. Eine Prüfung ist als schriftliche Prüfung und eine als mündliche Prüfung im Umfang von etwa 30 Minuten Dauer zu erbringen."



    Somit verfügen sie nicht über ein Lehramt für die Sek I Schulen, was gemäß dem aktuellen Einstellungserlaß zu Problemen führt.
    vgl. 2.3.1 jährlicher Einstellungserlaß vom 21.12.2013 (der für den 2. Feb 2013 bis zum 1. Feb 2014 gilt)


    " Bewerberinnen und Bewerber, die über eine der nachfolgenden Lehramtsbefähigungen verfügen, können am Ausschreibungsverfahren und am Listenverfahren teilnehmen: Lehramt an Haupt,- Real- und Gesamtschulen (17), Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschule (15 und 16), Lehramt für die Sekundarstufe I (20), Lehramt für die Grund- und Hauptschule (01, 02), Lehramt an der Realschule (21). "



    In diesem Sinne, ist es nicht mehr möglich, sich mit GymGe Lehramt an Sek I Schulen zu bewerben, es sei denn, es gibt Fachmangel, oder man hat das Grundstudium gemaß §41. Abs. 3 absolviert.

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