Antrag auf Kindergeld

  • Eine Lehrerin wurde aufgrund der EU/EWR-Lehrerverordnung (also kein Referendariat in Deutschland) als Landesbeamtin in den innerdeutschen Schuldienst übernommen und gleichzeitig an eine Privatschule beurlaubt, wo sie seitdem ununterbrochen tätig ist.


    Wie ist die Frage auf dem Antrag auf Kindergeld zu beantworten:

    "Sind oder waren Sie in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung im öffentlichen Dienst tätig?"

  • "Tätigkeit im öffentlichen Dienst:


    Hierzu zählt auch die bei einem privaten Arbeitgeber ausgeübte Tätigkeit, soweit Angehörige des öffentlichen Dienstes hierfür beurlaubt worden sind."

Werbung