Befreiung Rentenversicherung bei OBAS

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich in den letzten Wochen hier ein wenig eingelesen und habe schon viele Interessante Dinge erfahren.


    Ich fange vsl. Ende des Jahres meine OBAS-Ausbildung an. Meine Frage ist, ob es jetzt nach 3 Jahren erste Erfahrungen bzgl. der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht gibt, wenn man z.B. das 2. Staatsexamen bestanden hat! Für mich ist jeder Monat entscheidend, da ich nach nach zwei Jahren OBAS genau 60 Monate Beiträge gezahlt hätte. Dieses entspricht gerade der Wartezeit, nach der eine Rückzahlung der vom Staat ausgeschlossen ist. Daher wäre eine Befreiung vor Abschluss von OBAS für mich sehr wichtig!


    Vielen Dank für Eure Antworten!
    matzew

  • Nach dem 2. Staatsexamen bzw. nach der "OBAS-Abschlussprüfung" bin ich erst im nächsten (darauffolgenden) Schuljahr verbeamtet worden. Das bedeutet nach der Prüfung hatte ich eine "Wartezeit" von knapp 2,5 Monaten.
    Ich gehe mal davon aus, dass das auch bei Euch dann so sein wird. Bei einem Kollegen hats auch noch länger gedauert, da der Amtsarzt (ich hatte meine Untersuchung schon zur Einstellung als Angestellter in der OBAS) etwas zu mosern hatte...


    Grüße

  • Seltsam - im Vertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis am Ende der OBAS endet und danach ein Dauerbeschäftigungsverhältnis angeboten wird, welches im Regelfall als Beamter stattfindet. Da sehe ich jetzt keinen Ermessensspielraum, die Zeit von Mai bis September einfach weiter als Angesteller beschäftigt zu werden. Im Regelfall wird man doch auch nicht am 30.4. geprüft, sondern etwas früher, so dass ohne Probleme die Verbeamtung in die Wege geleitet werden kann?


    Mal zum Thema. Ich behaupte, dass eine Befreiung von der Rentenversicherung nicht möglich ist. Zumindest wüßte ich nicht, auf welcher Grundlage sowas möglich sein sollte. Außerdem erhälst du später ja auch Rente aus der Rentenversicherung - auch wenn es vermutlich nicht so besonders viel sein wird :)

  • Danke für eure Antworten. ich habe mir ja schon sowas gedacht!


    @ Kalle: das stimmt ich kriege Rente, aber was davon in 30 Jahren übrig bleibt ist ja sehr ungewiss! Das wäre ein schöner Batzen Geld, den man auch gut ins eigene Heim investieren kann, um so auch der Inflation zu entgehen!

  • eltsam - im Vertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis am Ende der OBAS endet und danach ein Dauerbeschäftigungsverhältnis angeboten wird, welches im Regelfall als Beamter stattfindet. Da sehe ich jetzt keinen Ermessensspielraum, die Zeit von Mai bis September einfach weiter als Angesteller beschäftigt zu werden. Im Regelfall wird man doch auch nicht am 30.4. geprüft, sondern etwas früher, so dass ohne Probleme die Verbeamtung in die Wege geleitet werden kann?

    ...was leider nicht heißt, dass die Bez.Reg. das so schnell auf die Kette bekommt bzw. überhaupt rechtzeitig daran denkt! Ich kenne auch mehrere Fälle, in denen das noch ne Weile gedauert hat, vor allem, wenn noch die Sommerferien dazwischen lagen. Da sollte man selbst rechtzeitig aktiv werden und alle Beteiligten "erinnern"...

  • Bei dem Nettosprung von TVL auf A13 kannst du davon ausgehen, dass ich den Leuten so schnell wie möglich auf den Füßen stehen werde. Die Bez.Reg sollte aber auch selbst ein Interesse haben, denn mein Arbeitsvertrag endet am 30.4. :)

  • Außerdem erhälst du später ja auch Rente aus der Rentenversicherung - auch wenn es vermutlich nicht so besonders viel sein wird :)

    @ Kalle: das stimmt ich kriege Rente, aber was davon in 30 Jahren übrig bleibt ist ja sehr ungewiss!

    Die Rente wird aber mit der Pension verrechnet!!! Die gibt's nicht zusätzlich zur vollen Pension! Leider! Aber das ist (leider!) gar nicht so unschlüssig: Für die Pension wird einem i.d.R. ja die gesamte Ausbildungszeit angerechnet (auch das Studium). Damit kommst Du auf einen höheren Prozentsatz für Deine Pension. Das ist quasi ein "entweder oder". Entweder Rente + Pensionsberechnung ab Zeitpunkt der Verbeamtung ODER Pensionsberechnung ab Ausbildungsbeginn + keine Rente.
    Studium + OBAS werden vermutlich mit insgesamt 7 Jahhren berechnet. D.h. 7 x 1,79 % = 12,53 %
    Bei einem Netto-Einkommen von bestimmt 3200 Euro unmittelbar vor der Pension wären das immerhin ca. 400 Euro! Da stellt sich die Frage, ob die Rente höher wäre...


    ABER: Ich weiß, dass Leute sich bei der Verbeamtung die Rente haben auszahlen lassen und kenne in diesem Zusammenhang auch die Grenze von 60 Monaten. Das ist allerdings schon ne Weile her, dass die das gemacht haben und ich weiß nicht, ob diese Leute schon während des Studiums in den Studenten-Nebenjobs Rentenversicherung zahlen mussten (was man ja seit 1996 muss). Keine Ahnung, ob die Rentenbeiträge während des Studiums auch schon zu den 60 Monateen zählen!?

  • Ja, das die Rente von der maximal zulässigen Pension abgezogen wird, ist mir auch bekannt. Nicht bekannt ist mir deine Rechenregel, dass die Ausbildungszeiten mitgerechnet werden. Mein Stand war bis jetzt, dass du jedes Jahr, dass du im aktiven Beamtendienst bist 1,79% bekommst, bis zu einem Maximum von ungefähr 71%. Studium war nicht mit dabei, so zumindest mein Wissensstand. Je nach Alter nach Ende der OBAS kann man dann gar nicht mehr auf die 71% kommen, denn dafür braucht man ja ~39 Jahre. Wenn ich mit 32 Jahren fertig bin, schaff ich wohl kaum noch 39 Jahre. Insofern bringt mir die Rente dann schon was. In fünf Jahren mit durchschnittlichem TVL-13 Verdienst müsstest du auch so ca. 7,5 Rentenpunkte gesammelt haben. Nach heutigem Stand sind das etwa 200 Euro oder so.


    Übrigens: Ausbildungszeiten werden bei der gesetzlichen Rente nicht mehr berücksichtigt (z.B. das Studium). Sicher, dass es bei der Pension berücksichtigt wird?

  • Sorry...
    Ich glaube, ich habe das gerade mit der Festlegung des Besoldungsdienstalters verwechselt, welches für die Höhe (Stufe) der Besoldung zugrunde gelegt wird!? Das BDA wir bei Deiner Verbeamtung festgelegt und ist (wenn Du unter 35 bist) der 1. des Monats, an dem Du 21 Jahre alt wurdest. Bist Du über 35, wird der Zeitpunkt des "Besoldungsdienstalters" um die Hälfte der Differenz zwischen 35 und Deinem aktuellen Alter nach hinten verschoben. Bei einer Verbeamtung mit 39 Jahren würde das BDA also auf den 1. des Monats, an dem man 23 geworden bist, verlegt.Für die Besoldung während der aktiven Dienstzeit ist das BDA jedenfalls relevant. Da ist die Ausbildung also größtenteils mit drin.
    Ich kann auch nur noch auf maximal 32 Jahre Dienstjahre kommen, wenn ich bis 67 durchhalten sollte. Zum Zeitpunkt meiner Verbeamtung war ich bereits 7 Jahre als Angestellte im Schuldienst. Das macht gute 300 Euro Rente. Dann werde ich wohl entweder diese Rente bekommen oder die 7 Jahre werden mir als Dienstjahre auf die Pension angegechnet - der Unterschied wird nicht riesig sein.


    Übrigens:
    Die Betriebsrente des VBL gibt' s (so zumindest die Sachbearbeiterin, die ich dort gefragt habe) wohl unabhängig von allen Rente-Pension-Gegenrechnungen. Wär schön, wenn's stimmt.

  • Auch das gilt wohl nicht mehr - nach der Gesetzesänderung vor ein paar Tagen wirst du nicht mehr nach Lebensalter eingruppiert, sondern nach Arbeitserfahrung (genau wie beim TV-L). Dafür fängt wohl A13 nicht mehr mit Stufe 3 an, sondern mit Stufe 5. Aber wer mit 39 noch verbeamtet wird, hat halt jetzt dadurch Nachteile.


    Das die VBL extra geht, möchte ich auch schwer hoffen. Das ist immerhin eine Zusatzversicherung, bei der ich ja auch nochmal zusätzlich was einzahlen MUSS :-).

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