Höhere Handelsschule: Rücktritt von der FHR-Prüfung VOR der Zulassung am BK - wie handhabt ihr das?

  • Laut APO-BK ist es ja möglich, VOR der Zulassung mit Rückstufung in die Unterstufe der HH von der Prüfung zurückzutreten. Unsere Schüler bekommen aber gesagt, dass dieser Rücktritt NUR nach Begründung beim Schulleiter, der dann entscheidet, möglich ist. Das ist doch nicht ok so, oder? Klar ist es blöd und manchmal auch nicht nachvollziehbar, dass Schüler nicht zugelassen werden wollen, obwohl es von den Noten her möglich wäre; dennoch können wir das doch nicht entscheiden oder die Gründe beurteilen? Dieses Jahr hatten wir zum Beispiel eine Handvoll Schüler, die gar nicht bestehen wollten, weil sie lieber wiederholen wollten und das auch so gesagt haben - Klausur, mdl. Prüfung, alles musste erstellt, korrigiert und durchgeführt werden, was ja eigentlich für die Tonne war. Ich wüsste gerne mal, wie ihr dazu steht. Ich denke einfach, es ist ihr gutes Recht, zurückzutreten, auch, wenn es teilweise Gründe sind wie keine Ausbildung zu haben.

  • Laut APO-BK ist es ja möglich, VOR der Zulassung mit Rückstufung in die Unterstufe der HH von der Prüfung zurückzutreten.

    Sach' Mal den Paragrafen, bitte.


    Pausi

  • § 19
    Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis
    (1)
    Eine Schülerin oder ein Schüler kann bis zur Zulassungsentscheidung
    von der Prüfung zurücktreten, wenn die Höchstverweildauer dadurch nicht
    überschritten wird. Bei Rücktritt wird die letzte Klasse oder Jahrgangsstufe
    wiederholt.

  • Ah, danke. Habe ich auf die Schnelle nicht gefunden. Der Absatz ist doch erfrischend eindeutig. Ich lese das weder etwas von einem Antrag noch vom Ermessen des Schulleiters. Warum möchte sich eigentlich euer SL die unnötige Mühe machen?


    Pausi

  • Das sehe ich auch so, aber unsere SL meint, dass man es den Schülern nicht so leicht machen dürfte; zudem würde sich die Abschlussquote verschlechtern, und dann fiel noch das Argmient, man würde ja unterstützen, dass sich die Schüler nicht angestrengt hätten.

  • Alles schön und gut, die Vorschriften sagen aber etwas anderes. Die APO-BK ist öffentlich. Das kann jeder Schüler nachlesen und sich darauf berufen. Entsprechende Erklärung abgegeben und gut.


    Pausi

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