Referendariat auf Haupt-, Realschule trotz Sek II Ausbildung

  • Hallo,


    ich habe im Juni nun mein Erstes Staatsexamen (HR/Ge) in Köln erworben.


    Ich wollte voraussichtlich auf das Gym/Ge Lehramt erweitern. Da ich jedoch gerne im November 2014 mein


    Referndariat beginnen möchte, bis zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht mein Erweiterungszeugnis vorliegen habe,


    wollte ich fragen, ob man sein Referdariat auch an einer Haupt-, Realschule machen kann und anschließend trotzdem


    die Befähigung hat, an einem Gymnasium zu unterrichten?!


    Von dieser Tatsache werde ich es nämlich abhängig machen, ob ich die Erweiterung auf das gymnasiale Lehramt angehen soll.



    Ich danke Euch schon mal im Voraus für eure Tipps. :rose:


    Carina

  • Ja, zumindest für NRW kann ich callum da zustimmen. Ich habe vor einigen Jahren ähnliche Gedankengänge gehabt...
    Andersrum geht es aber! Wenn du das Ref für Gym/Ge machst, kannst du dich im Anschluss auch auf Stellen an Haupt- und Realschulen bewerben.

  • hm, ich glaube, das was die anderen geschrieben haben trifft nur für das "alte" lehramt zu (sek I/sek II) und nicht für das nach der neuen lpo (HRGe/GyGe). irgendwie habe ich im kopf, dass da etwas steht über den erwerb mehrerer lehrbefähigungen und dass man das ref aber nur für eine lehrbefähigung machen muss. aber irgendwie kann man es sich trotzdem nicht vorstellen. hilfreich jetzt, ich weiß.ich würde jedenfalls mal direkt bei der br anrufen.


    man kann sich übrigens nicht mehr ohne weiteres für sekI-stellen bewerben (mit dem lehramt gy/ge).

  • Wenn man jetzt GymGe hat, kann man sich NICHT an Realschulen/Hauptschulen bewerben. Das geht nicht mehr.


    Wenn man das Ref am GymGe macht, und DANACH das 1. Staatsexamen auf HRGe erweitert, muß man kein Referendariat für HRGe mehr machen, da GymGe "höherwertig" ist.

  • ja genau, callum, das habe ich ja genauso geschrieben (falls du dich auf mich bezogen hast).


    aber zur ursprünglichen frage: Im LABG von 2009 steht, dass man mit dem Erwerb zweier Lehrämter (an der Universität) mit dem Referendariat (für eines dieser Lehrämter) die Lehrbefähigung zu beiden erhält (§15, Absatz 1). Ich finde es ja auch unlogisch, aber da ist eben nichts eingeschränkt und deswegen würde ich es erstmal so verstehen, dass es eben möglich ist.

  • Hallo fragola.
    Also wäre es somit doch möglich, dass ich mein ref an einer Haupt- oder Realschule mache und im Anschluss beide Lehrbefähigung habe?!
    Ich finde das eigentlich so herum auch komisch, da ich ja keinerlei praktische Erfahrungen habe bzgl der Oberstufe.


    Ich werde aber mal bei der Bezirksregierung anrufen und mich erkundigen.
    Poste meine Erkenntnisse dann hier.


    Aber allen ein Dank für die Tipps. ;)

  • Hallo :)
    Also auf Sevon NRW findest du folgende Aussage:


    2.3. Mehrere Lehrämter
    Bewerberinnen und Bewerber, die vor Beginn des Vorbereitungsdienstes für zwei Lehrämter eine Erste Staatsprüfung oder einen Master of Education nachgewiesen haben, absolvieren den Vorbereitungsdienst und die (Zweite) Staatsprüfung nach Wahl in einem dieser Lehrämter. Durch Ablegen der (Zweiten Staatsprüfung) erwerben sie nach Maßgabe des § 15 LABG auch die Lehramtsbefähigung für das weitere Lehramt.
    Die gleichzeitige Bewerbung für mehrere Lehrämter ist nicht zulässig.



    Dies würde für mich bedeuten, dass du dein Ref auch auf eine Haupt- Real- oder Gesamtschule in der Sek I absolvieren kannst und anschließend auch im der Sek II unterrichten darfst.. Ich denke, dies trifft auch zu, wenn du die Lehramtsbefähigung zum Berwerbungszeitpunkt noch nicht hast. Aber die zuverlässigste Antwort bekommst du natürlich von der Bezirksregierung bzw. beim LPA fürs 2. Staatsexamen.


    Liebe Grüße

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