Neuer Vertretungsvertrag in NRW - kurz vor knapp....?

  • Hallo zusammen,


    mit Hängen und Würgen (sprich: "bewerberscharfe" Neuausschreibung der Vertretungsstelle, auf der ich nun seit mehreren Schuljahren unterrichte) hat unsere Schulleitung kurz vor den Sommerferien endlich wieder einen neuen Antrag auf Vertretungsunterricht für mich abschicken können (die Sommerferien werden mir dankenswerter Weise durchbezahlt). Soweit, so gut - was mich nun aber wieder mal völlig nervt, ist die Ungewissheit während der ja noch andauernden Ferien, ob die Schulbehörde dem nun auch wirklich zustimmt. Es ist, wie zuvor auch schon, eine Mutterschutz- bzw. Elternzeitvertretung (jetzt allerdings für einen anderen Kollegen). Ich sitze absolut auf glühenden Kohlen, und natürlich ist in der Schule immer noch niemand zu erreichen! In den Sommerferien 2012 ist es genauso gelaufen (den Vertrag konnte ich da ca. eine Woche vor Schulbeginn unterschreiben). Dieses Mal bin ich allerdings noch unsicherer, gerade wegen dieses Erlasses des Ministeriums, Vertretungsstellen neu auszuschreiben und mit Staatsexamen II-Absolventen zu besetzen - letzteres habe ich nämlich nicht... Keine Ahnung, ob meine Sorgen unberechtigt sind, ich muss dem aber einfach mal Luft machen. Mal ganz davon abgesehen, dass diese Unsicherheit meine Motivation, das neue Schuljahr vorzubereiten, nicht gerade verstärkt. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

  • Tja, hier herrscht auch Ungewissheit, was zwei meiner Kolleginnen angeht.
    Und da nutzt es auch nichts, dass ich seit einer Woche wieder in der Schule bin, denn im Schulamt weiß man noch nichts Genaues.....


    Ich finde das sowohl für die beiden Kolleginnen, als auch für uns als Schulleitung unglücklich.


    Ich gehe davon aus, dass wir in der letzten Ferienwoche mehr erfahren werden.


    Dir viel Glück!


    Liebe Grüße
    strubbelsuse

  • Mit der Ungewissheit wirst Du leben müssen. Ich habe auch keinen meiner beiden Arbeitsverträge vor den oder zumindest während der Sommerferien lesen und unterschreiben können, sondern den einen am ersten Schultag (immerhin ...), den zweiten ein paar Tage nach Schulbeginn. In dem Fall gab es durch einen Fehler seitens der Bezirksregierung sogar eine unbezahlte Lücke am Beginn des Schuljahres.


    Ich muss zum Glück für die ersten Wochen des kommenden Schuljahres kaum etwas vorbereiten. Vielleicht hilft Dir der Gedanke, dass die Sommerferien ja noch zum letzten Schuljahr gehören und somit ja auch die Arbeit, die Du während dieser Zeit leistest ... Trotzdem, unterm Strich ist es eine asoziale Praxis, dass uns nicht vor Beginn der Ferien verbindlich mitgeteilt wird, wie es danach weitergeht.

  • Mit der Ungewissheit wirst Du leben müssen. Ich habe auch keinen meiner beiden Arbeitsverträge vor den oder zumindest während der Sommerferien lesen und unterschreiben können, sondern den einen am ersten Schultag (immerhin ...), den zweiten ein paar Tage nach Schulbeginn. In dem Fall gab es durch einen Fehler seitens der Bezirksregierung sogar eine unbezahlte Lücke am Beginn des Schuljahres.


    Wenn du mit dem zweiten Vertrag richtig umgegangen bist, macht der Schulleiter oder die Bezirksregierung den Fehler nicht zweimal. Hast du denn schon ohne Vertrag unterrichtet? Dann hast du damit einen unbefristeten Vertrag!


    Auch wenn einige sagen, so einfach ist es nicht, doch, rein rechtlich ist es so einfach und in der Praxis funktioniert es auch. Der Schulleiter meiner Mutter hat den Fehler leider gemacht, nun hat er eine unbefristet eingestellte Kollegin an seiner Schule, die nicht ausgebildet ist (sollte nur Vertretungskraft sein), nicht unterrichten kann und seit das geäußert wurde, krank ist. Bezahlt werden muss sie aber weiter und neu eingestellt darf auch nicht werden.

Werbung