Fragen zur Bewerbung

  • Hallo!


    Ich sitze gerade an meiner ersten Bewerbung für Hamburg. Habe dazu Fragen:


    1. Es wird ein Lebenslauf gefordert. Muss da ein Foto von mir drauf? Oder irgendwas Spezielles mit rein? Oder reicht ein Standard-Lebenslauf ohne Foto?


    2. Wozu wollen die eine beglaubigte Kopie vom Abiturzeugnis?


    3. Ich habe mich in Niedersachsen beim Online-Verfahren angemeldet und da auch schon Daten von mir eingegeben. Nun habe ich aber gemerkt, dass ich mein Zeugnis 2 Tage nach Ende der Nachreichfrist erhalte, somit ist meine Bewerbung hinfällig. Muss ich jetzt irgendwas machen?


    Gruss Sandra

  • Zu einem "Lebenslauf" gehört auch immer ein Lichtbild. Das Lichtbild ist digitalisiert und kommt als "schwarz-weiß" Kopie mit auf den Lebenslauf.


    Zu 3.: Du kannst i.d.R. ein vorläufiges Zeugnis, welches vorher ausgestellt wird, einreichen. Dafür musst du nur den Kontakt zum Landesschulamt suchen.

  • Ja ein vorläufiges Zeugnis reicht denen aber nicht aus.


    Welchen Sinn macht denn ein Passfoto? Ich meine schaut sich da jemand mein Foto an und sagt "Ach, die hat zwar schlechte Note und die Fächer sind auch nicht gefragt, aber die sieht gut aus, die nehmen wir"?




    Nun habe ich noch eine Frage:


    Sollte man sich in einem Bundesland bewerben, wenn eigentlich schon von vorn herein feststeht, dass man mit seiner Abschlussnote eigentlich keine Chance auf einen Platz hat? Oder kann man sich das sparen?

  • Zu 1. Ich meine, dass ich damals kein Passbild brauchte.


    Zu 2. Finde ich nichts in den Unterlagen. M.Ed./Staatsexamen ist nötig. Sonst: nachfragen - nicht hier, sondern bei der LSchB.


    Zu 3. Doch ein vorläufiges Zeugnis reicht aus. Aus dem Merkblatt für Bewerber für das Lehramt in Niedersachsen (ist im Übrigen auf der Startseite verlinkt):


    Statt des Zeugnisses über die Staatsprüfung kann auch eine vorläufige Zeugnisbescheinigung anerkannt werden, wenn aus ihr
    das Lehramt,
    die endgültige Note und beim Lehramt an Grund- und Hauptschulen und beim Lehramt an Grund-, Haupt- und Real-
    schulen die Fächer ersichtlich sind. Bewerberinnen und Bewerber aus Nordrhein-Westfalen reichen umgehend nach Erhalt den Ein-
    zelnotenbeleg ein. Liegt zum Bewerbungszeitpunkt die Note der Staatsprüfung noch nicht vor, so ist in der Bewerbung als Note für


    die Staatsprüfung die Note 7,0 einzutragen. Der Nachweis über die Staatsprüfung kann nachgereicht werden. Bei noch nicht
    vorliegender Staatsprüfung können der Bewerbung eine Bescheinigung über die Ausbildungsnote nach § 10 Abs. 4 APVO-Lehr
    beigefügt werden. Ein schriftlicher Nachweis über das Bestehen der Staatsprüfung ist umgehend, spätestens bis zum Ende des Vor-
    bereitungsdienstes bei der Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde nachzureichen, bei dem die Bewerbung
    abgegeben wurde. Lehrkräfte mit dem Master of Education für das Lehramt an Realschulen, die zum damaligen Zeitpunkt zur Leh-
    reranwärterin/zum Lehreranwärter für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen ernannt wurden, reichen bitte eine Kopie
    der Überleitungsverfügung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen ein.

    Bei "selbst schuld" wird nicht gepustet!

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