SchuVo - Rechtsordnung: Was gilt?

  • Hi!


    Bei uns hat sich ein neuer SchuVo gebildet. Nächste Woche tagt dieser zum ersten Mal und ich hab nach der Einladungs-E-Mail per "Antworten" an die Mitglieder des SchuVo den Vorschlag gemacht, dass wir in der nächsten Sitzung überlegen, ob wir nicht an einer Fortbildung teilnehmen sollten, da es viele neue Mitglieder gäbe. 5 Minuten später zitierte mich mein Chef per Email zu einem Gespräch ins Dienstzimmer, da er(Zitat) "mit der Form und mit dem Verfahren Ihrer o.g. E-Mail (...) als Vorsitzender des Schulvorstandes nicht einverstanden" ist. Ich hab deswegen gleich mal nach der Geschäftsordnung gefragt, wo so etwas geregelt sein könnte, dass nur der Chef Anträge zur Tagesordnung stellen kann. Kam aber noch nix. Mein Verdacht ist, dass wir gar keine Geschäftsordnung haben!


    Meine Frage ist: Was gilt denn dann? Die Konferenzordnung gilt wohl nicht für den Schulvorstand, wie ich gelesen habe.

  • Der Schulvorstand besteht aus dem Schulleiter, Lehrern, Eltern und Schülern einer Schule.
    Er ist im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule eingeführt worden.

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