Nebentätigkeit wo angeben in der Steuererklärung?

  • Hallo zusammen,


    ich habe seit Neuem eine Nebentätigkeit als Nachhilfelehrer in einem Nachhilfe-Verein angefangen. Da ich im Jahr nicht mehr als 1200 € Brutto verdiene ist es lediglich anzeigepflichtig laut RP.
    Jetzt wäre jedoch die Frage, wo (welches Formular?) man die Honorare in der Steuererklärung angeben muss. Muss man es überhaupt angeben, da man im Monat weniger als 400 € verdient? Stehe da irgendwie auf dem Schlauch.


    Bin Beamter auf Probe in BW.


    Danke + Grüße

  • Ja, musst du angeben und zwar gilt das als Betrag der unter den Übungsleiterfreibetrag fällt (aktuell glaube ich 2400 Euro im Jahr!).


    In der Einkommenssteuererklärung für 2012 gehört es in Anlage N, Seite 1, Zeile 26.

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