Schwanger in Elternzeit

  • Hallo,


    zur Zeit gebe ich an einer Grundschule in NRW 6 Stunden, für Februar habe ich bereits 12 Stunden in Elternzeit angemeldet. Danach war geplant ab März (2. Geburtstag meines Sohnes) die Elternzeit zu beenden, mir das eine Jahre Elternzeit aufzubewahren und voll arbeiten zu gehen.
    Nun bin ich schwanger und leider sieht es im Moment so aus, dass ich lange krankgeschrieben bin bzw. auch ein Beschäftigungsverbot erhalten werde. Kann ich trotz Krankschreibung/Beschäftigungsverbot meine Elternzeit zum März beenden bzw. die Elternzeit dann nicht mehr verlängern? Ich bekäme dann volles Gehalt. Ich bin auf ein hohes Elterngeld angewiesen, daher die Frage.
    Lieber Gruß aus NRW

  • Bist du angestellt oder verbeamtet? Wenn du angestellt bist kannst du das (wenn du das so angemeldet hattest, dass du so lange Elternzeit nimmst, sonst erst zum MUtterschutz).


    Bist du verbeamtet müsstest du ins entsprechende Beamtenrecht gucken.

  • Was hast du denn angemeldet? Auch wenn das Bundesland etwas schwierig ist, gerade in Bezug auf Beamten und Elternzeit usw. sollte, wenn du das so angemeldet hattest vorher das kein Problem sein, denn du beendest ja nichts vorzeitig oder generell, sondern die ist einfach nur zu Ende /ausgelaufen.

  • Ja, ich habe die Elternzeit nur bis März angemeldet und bereits erwähnt, dass ich dann wahrscheinlich voll arbeiten möchte.

  • also nach der elternzeit (die normal ausläuft) musst du deinen dienst antreten... wenn du aber krank bist weiß ich nicht wie das gewertet wird.
    weil eigentlich wärst du dann ja nicht zum dienst gekommen.. 1 tag kommen.. dann beschäftigungsverbot ginge auf alle fälle... denn dann hast du den dienst ja angetreten.

  • Liebe Biene,
    erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.


    Ich kann dich beruhigen. Bei mir war es ein ähnlicher Fall (NRW, Grundschule). Ich habe (noch bevor ich schwanger war) gesagt bzw. angegeben, dass ich mit voller Stundenzahl zum Sommer wieder kommen möchte und damit meine Elternzeit vor Ablauf der 3 Jahre beenden werde. Die folgende Schwangerschaft war zwar gewollt, aber wir haben nicht damit gerechnet, dass sie so schnell eintreten wird. Somit war schnell klar, dass ich nur ein paar Wochen Vollzeit arbeiten würde, bevor ich wieder den Mutterschutz "antrete". Auch ich bin dann ziemlich früh krank geschrieben worden. Und ich habe ab dem 1. offiziellen Tag nach der Elternzeit volles Gehalt bekommen. Sowohl für die Wochen, in denen ich krank geschrieben war, als auch für die Wochen des Mutterschutzes.


    Viele Grüße

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