• Hallo zusammen,


    ich überlege, ob ich nicht für das nächste Schuljahr einen Teilzeitantrag stellen sollte. Ich bin inkl. Referendariat seit 20 Jahren in der Schule, seit 12 Jahren Vollzeit an einer Ganztagsschule ... und irgendwie hätte ich gerne mal wieder etwas mehr Zeit und Ruhe in meinem Leben, u.a. um mich um meine Gesundheit und mein Wohlbefinden zu kümmern.


    Wenn ich z.b. auf 75%-Teilzeit gehen würde, würde ich dann auch 75% vom Gehalt bekommen? Und wo kann ich nachschauen, wie hoch dann die Steuerbelastung sein würde. Wie sieht das mit dem Beihilfeanspruch aus? Bleibt der in voller Höhe bestehen (in NRW)?


    Welche Auswirkungen hätte eine 75%-Teilzeit auf meine spätere Pension?


    Und: Lohnt sich die Reduzierung auf eine Teilzeitstelle überhaupt? Ist am Ende das Arbeitspensum genauso hoch, es gibt nur weniger Geld? Gibt es bei Teilzeit einen kompakten Stundenplan - oder bin ich schlussendlich genauso lange in der Schule, habe nur mehr unnütze Freistunden zwischendurch und werde bevorzugt zur Vertretung herangezogen? (Und wie wird dann diese Vertretung bezahlt?)


    Ich bin auf eure Erfahrungen und Informationen gespannt.
    Vielen Dank schon mal dafür!
    LG,
    Peselino

  • Hallo Peselino!


    Zum Rechnen in Bezug auf Gehalt und Steuern wirst Du hier fündig: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/nw/


    In Sachen Beihilfe habe ich keine Ahnung. Ob sich Teilzeit lohnt, ist eine vieldiskutierte Frage. In persönlich spüre eine Entlastung, da jede Stunde, die ich weniger gebe, eine Lerngruppe weniger bedeutet. (Ich bin Einfächler Musik an einer Schule mit 65-min. Stunden -> alle Sek1 Klassen einstündig-> insgesamt um die 300 Schüler) Bei Kollegen mit einem dicken Korrekturfach und einem zweiten eher mündlichen Fach kann es aber sein, dass sich die Korrekturbelastung kaum vermindert durch Teilzeit, weil nur ein paar Stunden im anderen Fach wegfallen. Bin auch erst 4 Jahre dabei, daher ist vieles von dem, was ich unterrichte, das erste Mal. Im Laufe der Jahre wird sich das relativieren. (Insbesondere der LK ist - dank neuer Zentralabi-Themen in NRW - sehr vorbereitungs- und korrekturintensiv…)


    Bei der Suche im Forum werden Dir noch andere Argumente begegnen!


    Herzliche Grüße,


    Brasstalavista

  • Gehalt: hier schauen


    Pension: es wirkt sich natürlich aus, da du nur 75% der Besoldung erhalten hast, also in dem Jahr bekommst du meinetwegen keine 1,79% sondern 1,35% zu deiner Pension (wenn man davon ausgeht, (71,75% Pension/40 Dienstjahre)*0,75


    Teilzeit: Es lohnt sich, z.T. für mich nicht. Ich habe trotz 20 Stunden 6 Korrekturguppen gehabt UND viele Springstunden. Das hängt vom Stundenplan ab.
    Es ist nicht immer möglich einen kompakten Stundenplan zu bekommen. Oberstufen/Sprach/Relikoppeln spielen da eine große Rolle.


    Bei Vertretungen bekommt man jede Stunde über eine Mehrarbeitsechnung bezahlt.

  • Erstmal vielen Dank für eure Informationen!
    Der Gehalts-Rechner ist große Klasse und eine tolle Hilfe.
    Wie das mit der Beihilfe bei Teilzeit aussieht, habe ich noch nicht rausgefunden.
    Und wer von euch weiß, bis wann man Teilzeit beantragt haben muss? D.h., muss ich mich, wenn ich ab Sommer weniger arbeiten möchte, mit einer Entscheidung beeilen ... oder ist der Zug eh erstmal abgefahren?
    LG,
    Peselino

  • Für Hessen:
    Wenn du ab dem nächsten Schuljahr reduzieren möchtest, soll der Antrag noch diesen Monat eingereicht werden.
    Die Beihilfe interessiert es nicht, ob du voll- oder teilzeit arbeitest. Ich habe um 4 Stunden (= eine Korrekturgruppe) reduziert und bekomme trotzdem die 50% der Rechnungen wieder.

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