Schulformenwechsel Erprobungsstufe

  • Mich würde mal interessieren, ob es in anderen Bundesländern auch eine mit der neuen APO SI (NRW) vergleichbaren Vorschrift gibt, nach der man als Lehrer in der Mitte der Klasse 5 und 6 nur dann zu einem Schulformenwechsel raten darf, wenn es sich dabei um einen Aufstieg handelt.
    Gibt es Erfahrungen damit? Ratet ihr ggf. als Privatperson? Es geht mir nicht um eine Diskussion über das Schulsystem, das recht auf individuelle Förderung oder die Verbindlichkeit von Grundschulempfehlungen, sondern nur darum, ob es Erfahrungen mit so einer Vorschrift gibt.


    Ach ja, hier ist sie, § 11


    Wechsel der Schulform während der Erprobungsstufe
    (1) Stellt die Erprobungsstufenkonferenz nach dem jeweils ersten Schulhalbjahr der Klassen 5 und 6 und am
    Ende der Klasse 5 fest, dass eine Schülerin oder ein Schüler in einer anderen Schulform besser gefördert
    werden kann, teilt sie dies den Eltern mit und empfiehlt ihnen einen Wechsel der Schulform zum Ende des laufenden Schulhalbjahres. Am Ende des
    ersten Schulhalbjahres der Klasse5 und des ersten Schulhalbjahres der Klasse 6 kann die Schule den Eltern allein empfehlen, ihr leistungsstarkes Kind
    a) von der Hauptschule zur Realschule oder zum Gymnasium oder
    b) von der Realschule zum Gymnasium
    wechseln zu lassen.

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