Unklarheit der Bedeutung eines Satzes in Stellenausschreibung NRW

  • Hallo,


    in den Stellenausschreibungen in NRW ist am Ende der Ausschreibung immer folgender Satz zu finden: "Versetzungsbewerbungen im Laufbahnwechsel sowie laufbahngleiche Versetzungen sind nicht möglich." Was bedeutet das genau?

  • Das bedeutet, dass du dich nicht bewerben darfst, wenn du eine Versetzung in Erwägung ziehst, wenn du also bereits eine Planstelle hast. In der Grundschule sind Versetzungen in der Regel laufbahngleich, wenn du dich nicht auf eine Funktionsstelle bewirbst. Im Sekundarstufenbereich gibt es Beförderungsstellen, da wechselt man dann die Laufbahn. Wer sich also auf eine Beförderungsstelle, eine Funktionsstelle oder eine laufbahngleiche Stelle im Rahmen einer Versetzung bewerben möchte, darf das nicht im Rahmen der schulscharfen Stellenausschreibungen tun. Denn diese sind rein jenen Leuten vorbehalten, die noch nicht fest im Schuldienst sind.
    Alles klar? :)

    Carpe noctem!

    Einmal editiert, zuletzt von Lea ()

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