Teilzeitbescheid mit Verweis auf zukünftige Rechtslage

  • Hallo,
    habe gerade meinen Teilzeit nach § 62 Abs. 1 Nr. NBG in Niedresachsen erhalten. In dem Schreiben wird mir bereits mitgeteilt, dass im Falle einer Änderung der Arbeitszeitverordnung (ist in NDS ja geplant) meine Teilzeit sich auf die neue Arbeitszeit bezieht. Im Klartext bedeutet das, dass mir dann einfach das Gehalt gekürzt wird. Mich würde interessieren, ob es anderen ebenso geht und ob so etwas rechtens ist. Ich dachte immer es gebe so etwas wie ein Rückwirkungsverbot. Vielleicht hat ja auch schon jemand WIderspruch eingelegt. Würde mich über Rückmeldungen freuen.


    Gruß
    toastrider

  • Da wirst du wohl kein Glück haben. Dann müssten ja auch die Vollzeitstellen weiterhin Vollzeitgehalt bekommen, ohne 1 Stunde mehr (oder wie viel das jetzt bei euch gerade ist) arbeiten zu müssen.


    Mir wurde bei einer Arbeitszeiterhöhung in S-H vor einigen Jahren angeboten, meinen bestehenden Teilzeitvertrag um 1 Stunde zu erhöhen, um keine Gehaltseinbußen zu haben. Das habe ich dann in Anspruch genommen. Da bei dir die Arbeitszeitverordnung schon bei Vertragsabschluss feststand, kannst du da wohl nichts mehr machen.

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