Laufbahnwechsel

  • Ich frag mal ganz blauäugig, weil ich zu dem Thema noch nicht viel gefunden habe.


    Ich habe Sek II studiert, aber am Gymnasium nix gefunden und nun eine Planstelle an einer Realschule angenommen. Meine Lebenszeitverbeamtung ist gerade durch, ich bin also jetzt Realschullehrer mit A12.


    Unsere Realschule wird es wahrscheinlich nicht mehr lange geben. Möglicherweise wird sie einer Gesamtschule angegliedert. Dann hätten wir Sek II.


    Wie wären dann meine Chancen, einen Laufbahnwechsel auf mein eigentliches Lehramt Sek II hinzubekommen?


    Wenn die Schule, an der man seine Planstelle hat, geschlossen wird oder einer anderen Schulform angegliedert ist - hat man dann nicht überhaupt das Recht, einen Laufbahnwechsel auf sein eigentliches Lehramt zu versuchen? Auch án eine andere Schule?




    Oder gilt eher - einmal auf einer Planstelle mit A12 - immer auf A12 ?

  • Oder gilt eher - einmal auf einer Planstelle mit A12 - immer auf A12 ?

    Ohne im Beamtenrecht allzu firm zu sein, schon gar nicht im niedersächsischen: Das kann ich mir nicht vorstellen. Du hast mit der Annahme einer Planstelle ja nicht Deine Qualifikation eingebüßt. Außerdem - wenn Deine Schule zumacht, gibt es auch Deine Planstelle nicht mehr.


    Viel Erfolg!



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich kann das nur für Hessen beantworten. Studiert habe ich ebenfalls Gymnasiallehramt, wurde dann an einer Gesamtschule mit integrierter Oberstufe als Haupt- und Realschullehrer (A13) verbeamtet. Gnädigerweise durfte ich hin und wieder einen 11er Kurs fortführen, wenn der Referendar seinen Abschluss geschafft hatte und nicht mehr zur Verfügung stand. Diese Kurse waren anscheinend bei den Gymnasialkollegen nicht so beliebt.


    Nach meiner Lebenszeitverbeamtung wurde ich dann beim Schulleiter vorstellig und erkundigte mich nach einer Laufbahnwechselmöglichkeit. Der Schulleiter war natürlich nicht so begeistert (billigere Arbeitskraft und trotzdem in der Oberstufe einsetzbar), erkundigte sich aber trotzdem nach den Modalitäten.


    Ich musste mich quasi neu bewerben für eine Gymnasialstelle an einer anderen Schule über die Rangliste oder auf eine schulscharfe Ausschreibung. Nach ca. 3 Jahren hatte ich dann das Glück, dass ich eine Planstelle mit meiner Fächerkombination an einer anderen Schule erhielt. Nach ca. einem halben Jahr Bewährung (mit Unterrichtsbesuch) wurde mir dann der höherwertige Posten übertragen und die Amtsbezeichnung Studienrat (A13Z). Netto macht das ungefähr 50€ aus, aber mir ging es um das Prinzip. Bei dir geht es um ca. 150€, da lohnt sich das schon eher.


    Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass diese drei Jahre einigen Stress mit meinem Schulleiter bedeuteten. Das er mir zur neuen Stelle nicht gratulierte und mich auch nicht verabschiedete, sind nur zwei Beispiele. Im Nachhinein habe ich es bereut, dass ich ihn informiert habe. Trotzdem würde ich es wieder tun, denn ich finde, das gebührt die Fairness.



    Viel Erfolg bei der Bewerbung!

  • Zitat

    Ohne im Beamtenrecht allzu firm zu sein, schon gar nicht im niedersächsischen: Das kann ich mir nicht vorstellen. Du hast mit der Annahme einer Planstelle ja nicht Deine Qualifikation eingebüßt. Außerdem - wenn Deine Schule zumacht, gibt es auch Deine Planstelle nicht mehr.


    Der TE hat eine Stelle angenommen. Die Stelle hat eine bestimmte Qualität (A 12). Diese Qualität müsste sich ändern. Ich würde diesbezüglich eher nicht auf die Flexibilität des Landes rechnen.


    Und natürlich gibt es die Stelle noch, wenn es die Schule nicht mehr gibt. Es ist schließlich eine Stelle, die nicht an der Schule, sondern am Land hängt.


    Insofern macht es vollkommen Sinn, was Queesel berichtet und es würde mich wundern, wenn es irgendwo grundsätzlich anders liefe.


    Letztlich sind dies aber juristische Fragen, die niemand im Forum ernsthaft beantworten kann. Ich würde einfach bei der Behörde anrufen (vielleicht nicht den Chef fragen ;) ).

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