NRW Fahrtkosten Klassen-/Kursfahrten und Austausche

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Verzeiht erstmal den ungenauen Ausdruck, ich bin erst wieder nach NRW gewechselt, "neu" im Schuldienst und habe die Entwicklung des letzten Jahres nicht mitverfolgt.


    Mein Kenntnisstand zur Faktenlage:
    - Fahrtkosten von LehrerInnen MÜSSEN vollständig übernommen werden.
    - Kein Lehrer darf "auf die Fahrtkosten verzichten" (ich will hier keine Debatte darüber, ob es okay ist, das zu wollen oder nicht)
    - der Topf für die Fahrtkosten ist aber (lächerlich) begrenzt.


    Bei uns an der Schule bedeutet es, dass wir vom Topf aus nicht mal alle Kursfahrten aus der 12. Klasse finanzieren können. (Englisch-LKs fahren zur Zeit nach England, aber auch die anderen Kurse generieren Kosten, die in der Summe nicht passen).


    Wie ist es denn bei euch an der Schule?
    Wie wird es demnächst sein? Musstet ihr Fahrten canceln? Welche dann?


    Chili

    • Offizieller Beitrag

    Hallo!


    Aber was ist denn mit Fahrten, die gemacht werden "müssen"? (Beschluss der Schulkonferenz, Schulprogramm bzw. irgendwo im Schulgesetz? Ein Kollege meinte zwischen Tür und Angel, dass es wohl vom Gesetz her verpflichtende Fahrten gibt.. 7 und Oberstufe?)


    und bedeutet das: wer zuerst kommt, mahlt zuerst?


    chili

  • Wenn die Kosten für die Lehrkräfte nicht übernommen werden, darf die Schulleitung die Fahrt nicht genehmigen. Da ist es gleichgültig, ob eine Fahrt "verpflichtend" ist oder nicht.


    Ja, es bedeutet zunächst einmal "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".


    Und das ist auch der Grund, warum an einer gut organisierten Schule gemeinsam verbindliche Vereinbarungen über solche Regelungen getroffen werden müssen, wobei man sich langfristig IM VORFELD über die Prioritäten von Fahrten klar wird und genaue Verfahrensweisen entwickelt, so dass es eben nicht auf Schnelligkeit und robuste Ellenbogen ankommt, wenn es darum geht, Mittel zu ergattern. Sehr vernünftig, dass das an deiner Schule angegangen wird.


    Nele

  • Ein klarer Überblick über die Neuerungen für Schulfahrten vom MSW:


    http://www.schulministerium.nr…enderungen-WRL-260413.pdf


    Und eine FAQ dazu:


    http://www.schulministerium.nr…n-Schulfahrten/index.html


    Nele


    P.S. Was die "gesetzlich verpflichteten" Klassenfahrten angeht - das Schulgesetz kennt nichts dergleichen, die APO-GOst auch nicht. Es gibt den "Wandererlass", aber der hat keinen Gesetzescharakter. Ich wäre bei Rechtsäußerungen aus Lehrermund sehr skeptisch - wir Lehrer als Gattung sind nicht dafür bekannt, gerne Gesetze zu lesen, und oft kommt es da aufgrund von Halbwissen zu Missverständnissen, Verwechselungen und urban myths.


    P.P.S Das MSW deutet in seiner FAQ den Wunsch an, dass Lehrer doch bitteschön freiwillig auf Reisekostenerstattung verzichten mögen. Wollen wir mal hoffen, dass sich das nicht rumspricht, so dass treudoofe Kolleginnen und Kollegen da nicht auf kuhäugige Gedanken für "die Kinder" kommen. Schulleitungen mit Eiern in der Hose unterbinden dergleichen ohnehin aus Gründen der Fürsorgepflicht.

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Wir haben auch eine Prioritätenlsite erstellt und ein paar Sachen sind nun auch gestrichen worden.
    Faktisch ist es so,dass wir den Anbietern gesagt haben, dass wir Freiplätze brauchen, um so "kostenneutral" zu fahren. Die verbleibenden restlichen Kosten, die sich damit nicht abdecken ließen, haben wir über das Budget abgedeckt.
    Mit "für die Kinder" soll mir auch keiner ankommen, das ist eine Dienstfahrt, ich verreise nicht aus Jux und Dollerei. Es fährt ja auch keiner gratis "für die Firma"

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