Schon wieder eine Frage zu Verbeamtung & Amtsarzt

  • Hallo zusammen,


    ich lese und suche schon seit Stunden, finde aber keine Antwort auf meine Fragen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.


    Ich habe mich in der zweiten Bewerbungsphase auf eine Schulstelle in Niedersachsen beworben (wohne z.Z. noch in NRW) und hatte schon ein nettes Telefonat mit dem dortigen Schulamt, in dem mir meine Wunschstelle zugesagt wurde. Jetzt kam auch ein Schreiben von der Landesschulbehörde Niedersachsen. Hier steht, "vorbehaltlich des Vorliegens der beamtenrechtlichen oder tarifrechtlichen Voraussetzungen (...) sind Sie für die Stelle an der o.g. Schule ausgewählt worden" und weiter unten "Hiermit erkläre ich verbindlich meine Bereitschaft, den Dienst zum 08.09. aufzunehmen".


    Nun meine Fragen:


    1. Ich soll das Schreiben unterschrieben bis zum 25.09.2014 zurückschicken - zweieinhalb Wochen NACH Schuljahresbeginn? Druckfehler??


    2. Beim Schulamt wurde mir versichert, dass es sich um eine Beamtenstelle handelt. Beim Amtsarzt habe ich schon vor einer Woche angerufen und wollte mir einen Termin geben lassen; man hat mir aber gesagt, dass ich erst einen Termin bekomme, wenn ich ein entsprechendes Aufforderungsschreiben von der Landesschulbehörde vorlege - in diesem Schreiben hier steht aber nichts davon, dass ich zum Amtsarzt gehen soll. Wieso nicht, ist hier was schiefgelaufen??


    3. Wie gesagt, ich wohne noch in NRW. Der Amtsarzttermin muss ja am Erstwohnsitz gemacht werden. Ich habe jetzt irgendwo gelesen, dass die Schulbehörde in Niedersachsen evt. eine erneute amtsärztliche Untersuchung anordnen kann, wenn ich nur eine in NRW gemacht habe - stimmt das? Wäre es u.U. sinnvoll, mich schon früher in Niedersachsen anzumelden, sodass ich direkt dort zum Amtsarzt gehen kann?


    4. Ich soll ja verbindlich zusagen, dass ich die Stelle antrete. Das ist aber für mich an die Verbeamtung gekoppelt, sprich: Bekomme ich die Verbeamtung nicht, dann möchte ich die Stelle nicht. Mag jetzt vielleicht blöd klingen, nur ist der Umzug in ein anderes Bundesland schon kein kleiner Schritt für uns, aber für eine Verbeamtung wäre es die Sache wert.


    Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Es ist grad echt blöd, dass dieses Schreiben an einem Freitag kam und ich jetzt bis Montag nirgends anrufen und nachfragen kann - sitze echt wie auf heißen Kohlen und mache mich verrückt! :schreien:

  • Also zumindest zu der Sache wegen dem Amtsarzttermin: normalerweise bekommt man den mitgeteilt. Sprich du kriegst einen Brief, in dem dann steht: Dann und dann da und da erscheinen zur Untersuchung. Oder so wie es dir mitgeteilt wurde, dass du eine offizielle Aufforderung bekommst.


    Das mit den vorbehaltlichen Voraussetzungen steht bei diesen Zusagen denke ich fast immer mit drin, denn kann ja sein, dass der Amtsarzt seinen Segen erstmal verweigert, du dich da gegen Ende der Probezeit nochmal vorstellen musst etc.


    Wegen dem Datum....das finde ich auch seltsam....sofern die Stelle nicht erst zum zweiten Halbjahr beginnt. Da würde ich am Montag gleich mal als allererstes anrufen.


    Bei mir waren es wegen eines Umzuges auch zwei verschiedene Amtsärzte. Davon würde ich aber jetzt nicht den Umzugstermin abhängig machen.

  • Vorbehaltlich verstehe ich auch so wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Das ist nicht nur der Amtsarzt sondern auch das Führungszeugnis etc.


    Bei mir ging die Verbeamtung auch erst einen Monat nach Stellenantritt los, weil alles so knapp war. Die Stelle war zum Februar ausgeschrieben und zum März war ich dann verbeamtete und habe dann das entsprechende Gehalt bekommen.

    • Offizieller Beitrag

    In Hessen macht man den Termin mit dem Amtsarzt selbst, aber man braucht auch dieses Schreiben, schon alleine wegen der Abrechnung.

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