Auswirkungen auf Pensionsbezüge

  • Hallo zusammen,
    ich überlege, ob ich im nächsten Schuljahr für ein Jahr auf 85% der Arbeitszeit reduzieren soll. Mir wurde von Kollegen davon abgeraten, da dies verheerende Auswirkungen auf die Pensionsbezüge haben soll. Stimmt das oder ist das übertrieben? Könnt ihr mir mehr dazu sagen?
    Viele Grüße
    klöni

  • Hallo,
    wenn du das nur für ein Jahr machst, hat das sicherlich keine "verheerenden" Auswirkungen, über Jahre hinweg allerdings schon. Insbesondere wenn du vor der Verbeamtung gebummelt hast, kann sich das dann so auswirken, dass du den höchstmöglichen Anspruch nicht mehr erreichst. Mit Google findet man einiges, z.B.: http://www.beamtenpension.de/.
    Ein Auszug:

    Zitat

    Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Wert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Wert von 71,75 erreicht wird. Der so erreichte Wert stellt die Prozentzahl dar, mit der der aktuell gültige Bezügeanspruch eines aktiven Beamten derselben Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe multipliziert wird, um den zustehenden Anspruch zu errechnen. Soweit Teile eines Familienzuschlages zustehen, werden diese ungekürzt gezahlt.


    Wird nur Teilzeit gearbeitet, so vermindert sich der Jahressatz von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor. Dafür können Zeiten einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst, die nicht im Beamtenverhältnis geleistet wurden, bei der Berechnung des Faktors anerkannt werden. Gleichfalls gibt es Zurechnungszeiten, sofern ein Beamter vor dem 60. Lebensjahr dienstunfähig wird (zwei Drittel der verbleibenden Zeit).


    Ciao

  • Zitat

    wenn du vor der Verbeamtung gebummelt hast


    Zum Beispiel durch eine durch ein Stipendium finanzierte Promotion, bei der eine Altersvorsorge nicht möglich war...


    Nele

  • Vielen Dank, Bonzo. Ich hatte schon befürchtet, dass man nach einer Reduzierung der Arbeitszeit bei der Berechnung der Pensionsbezüge quasi wieder bei Null anfangen muss, aber das scheint ja nicht der Fall zu sein. Den höchstmöglichen Wert werde ich sowieso niemals erreichen. Dieses Ziel hatte ich bei meiner Lebensplanung auch nie vor Augen. Aber nichtsdestotrotz sollte ich mich mal danach erkundigen, was ich alles anrechnen lassen kann. Wie sieht denn zur Zeit die Rechtslage bzgl Ausbildungszeiten (auch Referendariat, berufliche Schulausbildung) und Studienzeiten aus? Und riestert ihr?

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