Haushaltssperre NRW, Beförderungen

  • In NRW ist ja nun eine Haushaltssperre verhängt worden. Dennoch hat meine Schulleitung die Unterlagen für "meine Beförderung" (ich formuliere das mal so verkürzt) am Freitag an die Bezirksregierung geschickt - war das überhaupt sinnvoll??

  • Warum denn nicht? Wenn die Stelle der Schule zugesagt wurde, wird man sie ihr doch hoffentlich nicht wieder wegnehmen. Immerhin hast du wohl ein Bewerbungsverfahren hinter dir.

  • Warum denn nicht? Wenn die Stelle der Schule zugesagt wurde, wird man sie ihr doch hoffentlich nicht wieder wegnehmen. Immerhin hast du wohl ein Bewerbungsverfahren hinter dir.


    Ich weiß es nicht. Erst hieß es, dass man gucken muss und dann wurden aber doch ohne weitere Erläuterungen die Sachen weggeschickt. Aus den Auskünften im Internet bei den Zeitungen u.ä. werde ich nicht schlau ...

  • Und die Schulleitung kann dir auch nicht weiterhelfen? Die könnte bei Unklarheit doch mal beim zuständigen Dezernenten anrufen.

  • Falls dir hier niemand weiterhelfen kann, gibt es beim Lehrerverband deines Vertrauens (GEW, VLBS, ...) auch immer Ansprechpartner, die auch während der Ferien in solchen Fällen weiterhelfen.

    • Offizieller Beitrag

    Bei Schulleiterstellen scheint der Beförderungsstop zu greifen - bei den anderen Beförderungen bin ich zwiegespalten. Das geht aus den Berichten der diversen Nachrichtenportale nicht eindeutig hervor.
    Bei Beförderungen, die vorbehaltlich der Haushaltslage erfolgen - und das steht meistens im Ausschreibungstext - müsste der Stop aber greifen - leider.


    Update:


    Nachdem ich jetzt mal weiter nachgeforscht habe, gilt offenbar eine generelle Beförderungssperre, die sich aus der Haushaltssperre ableitet. Damit sind alle Beförderungen bis zur Verabschiedung eines Nachtragshaushalts oder bis zum Jahresende auf Eis gelegt. Da freuen sich dann bestimmt einige Kollegen von uns, die davon betroffen sind.


    Gruß
    Bolzbold

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

    Einmal editiert, zuletzt von Bolzbold ()

  • Gilt das eigentlich auch für Verbeamtungen an sich? Wenn jetzt jemand z.B. mit seinem OBAS fertig ist, wird er laut Vertrag ja übernommen und verbeamtet (unter Voraussetzung von Haushalt und weiteren Voraussetzungen). Effektiv spart das Land ja sogar momentan, wenn es einen Angestellten zum Beamten macht.

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