Teilzeit in Elternzeit ab dem ersten Sommerferientag, wie funktioniert die Bezahlung?????

  • HILFE!!!
    Ich möchte nach der Geburt unserer Zwillinge nächstes Jahr, nach 14 Monaten Elternzeit, mich selbst an meiner Schule vertreten. (Hauptschule NRW). Jetzt fällt der erste Arbeitstag auf den ersten Sommerferientag.
    Nun hat man mir erzählt, dass ich die Sommerferien nicht bezahlt bekomme, sondern erst ab dem 01.08.2015. Eine Alternative wäre es, die Elternzeit zum 29.06.2015 zu beenden, aus familiär-wirtschaftlichen Gründen. Dann würde ich ab dem 29.06.2015 bezahlt werden.
    Ehrlich gesagt finde ich das komisch, denn das würde ja bedeuten, dass sich alle nur selbst zum 01.02.oder 01.08 vertreten können. Und wie viele Kinder kommen so terminiert, dass man dann nicht ohne Geld monatelang da steht.
    Ein Kollege, welcher jetzt meinen Vertrag vertritt, hat diesen auch nur bis zum 28.06.2015 bekommen.

  • Ich bin mir auch nicht ganz sicher, ob das Schulamt damit durchkommt, denn nach dem Elterngeldbezug müssen sie dich ja wieder nehmen, auch wenn sonst die Frist mit 6 Wochen zu den Ferien in NRW z.B. gilt. Hast du die Auskunft von der Personalstelle bekommen oder vom Personalrat oder der Gewerkschaft? DAs wären Anlaufstellen, wo ich noch einmal nachfragen würde.


    Ansonsten Elternzeit zum Beginn der Ferien beenden und da man ja problemlos zwei Abschnitte nehmen darf und der AG nicht gefragt wird, zum Ende der Ferien wieder beginnen und dann Teilzeit in Elternzeit arbeiten ;)
    Du solltest ja bisher nur für ein Kind Elternzeit angemeldet haben, oder? Somit sollte das kein Problem sein.

  • da du die elternzeit nicht beendest hast du kein anrecht auf die Sommerferien mit Bezahlung.


    nur wenn du wieder starten würdest, wenn das elterngeld ausläuft dann ist der Termin völlig egal. wenn man es dir doch gewährt, dass du die Sommerferien trotz elternzeit bezahlt bekommst dann sei es auf "Kulanz" worauf du nicht hoffen kannst.. das land ist pleite..daher denke ich eher nicht.


    aber susannas Idee ist schon nicht schlecht.. erstmal kannst du aus der elternzeit "zurückkommen" und dann eine weitere beantragen.. das dürfte ohne Schwierigkeiten gehen.

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich die Elternzeit beenden, um die Sommerferien bezahlt zu bekommen.
    Was ich dann nicht verstehe, ich dieses Regelung, dass man nach dem Elterngeld nicht ohne Geld dastehen darf, also diese 6 Wochenregelung. Trifft sie nur zu, wenn die Elternzeit komplett beendet ist?
    Ich frage mich langsam, warum mir keiner bei der Bezreg vorher gesagt hat, dass ich nur ein Jahr beantragen soll, weil ich sonst 6 Wochen kein Geld bekomme.Oder mein nächstes Kind darf nicht vor den Ferien geboren werden :)

  • @coco77
    Das Elterngeld läugt ja aus, deswegen fange ich ja wieder an. Nur ist halt das der erste Ferientag.

  • ja, dass das elterngeld ausläuft ist eine Sache. um ein anrecht auf volle bezüge zu haben muss aber die elternzeit auch dann beendet werden.


    dann gibt es keinerlei fristen zu beachten.. bleibst du in elternzeit hast du kein anrecht auf bezüge in den Sommerferien.




    von einer regelung, dass man nicht ohne Geld sein darf habe ich noch nie gehört. was soll das sein?


  • von einer regelung, dass man nicht ohne Geld sein darf habe ich noch nie gehört. was soll das sein?


    Doch, die gibt es in NRW, sonst könnten sie ja diesen Unfug mit den 6 Wochen vor den Ferien, der gesetzeswidrig ist (zumindest bei Angestellten), gar nicht halten.
    Das ist der Kompromiss.
    Gab dazu glaube ich auch irgend ein Urteil. Es gibt wie gesagt kein Bundesland, das ich kenne, was da so ein Drama generell draus macht wie NRW.


    nat: Und ja, scheinbar wird das nur da akzeptiert. Also ganz einfach Elternzeit beenden und dann neue anmelden, bei Zwillingen gar kein Problem, da verlierst du nicht mal Zeit, weil du ja eh maximal 5 Jahre nehmen kannst und nicht 6 und das eine Jahr, was nun weg ist bei der Beendigung, das ist dann eh weg.

  • das einzige Problem könnte sein, dass sie sie nicht die elternzeit beenden lassen, wenn sie direkt 2 jahre angegeben hat.


    ich glaube du hast keinen anspuch darauf die elternzeit vorzeitig beenden zu können. auch wieder nur aus Kulanz meine ich.. außer du würdest erneut schwanger und wolltest den Mutterschutz nehmen (voll bezahlt) dann kann man auf alle fälle vorzeitig die elternzeit beenden.



    ich hab mal gegoogelt.. hab nichts gefunden wegen der garantie mit dem Geld.. ein link wäre nett

    Einmal editiert, zuletzt von NRW-Lehrerin ()


  • Das stimmt, vorzeitig beenden muss man nicht lassen. Den Link kann ich dir gerade nicht geben, frag mal evtl. in NRW beim Personalrat nach, die müssten das wissen. Weil wie gesagt, nach dem Gesetz kann man auch direkt am letzten Schultag aus der Elternzeit wiederkommen, (siehe BEEG ;)) und hat Anspruch auf Bezahlung.


    http://www.schulministerium.nr…ung/Elternzeit/index.html
    Die Begründung ist eine andere, warum man da Anspruch auf Bezahlung hat und danach müsste die Elternzeit wirklich beendet werden und neu begonnen werden.
    Wobei mit der letzten Bemerkung, das auch anders gehen müsste, weil klar erkennbar ist, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist!

  • Hab zu diesem Thema auch noch Klärungsbedarf. Ich habe dieses Jahr Mitte Juni mein Kind geboren und zunächst für ein Jahr elternzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun wollte ich für ein zweites Jahr verlängern und ab nächstes Jahr Mitte Juni teilzeit in Elternzeit machen. Dem Antrag wurde nicht stattgegeben. Da die teilzeit 6 Wochen vor Beginn der Sommerferien beginnen soll oder erst mit Beginn des neuen Schuljahres. Dies bedeutet dass ich entweder ein Monat weniger elternzeit mit elterngeld habe und arbeiten muss oder etwas mehr als ein Monat kein Einkommen habe.


    Ist dies rechtens? Dürfen sie einfach verlangen das erste Jahr elternzeit zu verkürzen, damit man anschließend in Teilzeit geht? Oder kann man irgendwas dagegen tun?


    Wäre es auch möglich nach einem Jahr elternzeit bis zu dem Sommerferien (also ca 2 Wochen) Vollzeit arbeiten zu gehen und dann mit Beginn des Schuljahres wieder in elternzeit aber mit Teilzeit zu gehen?


    Wie sehen da die Fristen aus?

  • Funny, da würde ich mich noch mal an den Personalrat wenden, denn auch da ist eigentlich erkennbar, dass es nicht rechtsmißbräuchlich ist. Aber ja, die Ablehnung ist rechtens, denn du hast gar keinen Anspruch mehr auf das 2. Jahr Elternzeit, wenn du nur eines angemeldet hast!
    Deine Idee müsste auch gehen, aber auch da besteht das Problem, dass du keinen Anspruch auf weitere Elternzeit bis zum 2. Geburtstag hast!

  • Also bei mir war es damals so, dass ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach exakt einem Jahr (eben nach Auslauf des Elterngeldes) wieder in Teilzeit angefangen habe. Mein erster Arbeitstag war auch der erste Tag der Weihnachtsferien und ich habe völlig problemlos meine Bezüge in den Ferien erhalten.


    Da das ja eigentlich die gleiche Situation wie bei nat ist, müsste das doch auch funktionieren. Wir wohnen ja beide in NRW. Natürlich bekommt sie keine vollen Bezüge, sie will ja Teilzeit (s. Titel) arbeiten. Aber die Teilzeitbezüge müsste sie eigentlich bekommen.


    Denn ansonsten würde sie ja gezwungen, auf einen Teil des Elterngeldes zu verzichten (was rechtlich mit Sicherheit nicht haltbar ist) oder eben ohne Einkommen dazustehen. Das geht auch nicht, denn alle anderen dürfen ja auch nach Bezug des Elterngeldes wieder einsteigen und müssen keine Zwangspause einlegen. Man darf in Bezug auf das Elterngeld als Beamter ja nicht benachteiligt werden gegenüber anderen Berufsgruppen.


    Also ich musste damals dafür auch keine Elternzeit beenden.

  • NRW regelt das ja nicht nur für Beamten so, sondern auch Angestellte entgegen den gesetzlichen Regelungen ;) Weil ja Angestellte nicht bevorteilt werden dürfen ;)


    Ich denke letztendlich ist es gar nicht haltbar, aber meist gehen die Leute ja den Weg des geringsten Widerstandes. Und die Erläuterung ist ja klar, wann es geht, wenn zu erkennen ist, dass es nicht rechtsmißbräuchlich ist oder nach Elternzeitende. Scheinbar ist der erste Fall für den Bearbeiter nicht zu erkennen, also müsste der 2. Fall vorliegen ;)

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