Beschäftigungsverbot in Elternzeit

  • Hallo,
    zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit. Ich habe vor den Ferien beantragt, dass ich auch im zweiten Halbjahr im Rahmen der Elternzeit weiterhin ein paar Stunden unterrichten möchte. Dieser Antrag ist bereits genehmigt.
    Nun bin ich wieder schwanger und habe aus gesundheitlichen Gründen vom Arzt ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft bekommen.
    Eine Freundin hat mir erzählt, dass ich meine Elternzeit jetzt vorzeig beenden kann, um Elternzeitmonate aufzusparen und volles Gehalt zu bekommen. Das kommt mir jedoch recht unverschämt vor. Ist das wirklich so möglich und üblich?
    Ich bin verbeamtete Grundschullehrerin in NRW.
    Danke schon einmal für eure Antworten.
    Lieber Gruß aus NRW

  • es ist so wie susanna bereits schrieb. du kannst die elternzeit vorzeitig beenden, um in den Mutterschutz zu gehen (so habe ich es auch gemacht), aber früher ist nicht drin.
    du erhälst dann im Mutterschutz die bezüge die du vor der elternzeit bekommen hast.
    die übrigen elternzeitmonate verfallen dann aber.. du kannst sie also nicht aufsparen. sie waren bei mir einfach weg, aber was solls.. ich war dann ja trotzdem zu hause nur mit Besoldung.

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