Berücksichtigung von Kosten durch einen Wandertag bei der Steuererklärung?

  • Klingt nach Dienstgeschäften. Dann sind das Dienstfahrten. Dann solltest du die auch entsprechend abrechnen. Da hat das Finanzamt wenig mit zu tun. In welcher Form du das nachweisen musst, hat dein freundlicher Dienstherr in seinem Reisekostengesetz/seiner Reisekostenverordnung geregelt.


    JaT


    Genau genommen nehme ich an den Sitzungen eines Netzwerkes meines "Sonderbereichs" in der Schule teile oder hospitiere. Daran MUSS ich nicht teilnehmen, aber es ist gewünscht.
    Diese Fahrten sind auch nicht am Anfang des Schuljahres absehbar, wenn alle Fahrten genehmigt werden. Ich mache mich dann aber noch mal in der Schule schlau.

  • Wenn du keine Reisekostenerstattung bekommst, dann mach es nicht; verhandelbar werden solche Reisekosten der Erfahrung nach übrigens erst, wenn du ankündigst, dass du nicht mehr bereit bist, das auf deine Kosten zu machen. Man muss schon Forderungen stellen.


    Übrigens, wünschen können sich Schulleitungen den lieben langen Tag was. Das muss dann aber auch nicht unbedingt wirklichkeit werden.


    Nele

  • Wenn du keine Reisekostenerstattung bekommst, dann mach es nicht; verhandelbar werden solche Reisekosten der Erfahrung nach übrigens erst, wenn du ankündigst, dass du nicht mehr bereit bist, das auf deine Kosten zu machen. Man muss schon Forderungen stellen.


    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nicht mit der Dienstanweisung, irgendwo hin zu fahren, schon die Dienstreisegenehmigung einher geht. Man muss das aber auch gar nicht klären. Man stellt einfach, _bevor_ man irgendwo hinfährt, einen Dienstreiseantrag. Wird der abgelehnt, findet auch keine Reise statt -- und damit auch keine Veranstaltung am Reiseziel. Das ist im Wesentlichen Neles Vorschlag.


    Nur das Finanzamt hat mit der Sache nix zu tun.


    JaT

  • Diese Fahrten sind auch nicht am Anfang des Schuljahres absehbar, wenn alle Fahrten genehmigt werden.


    Ich kenne keine Regelung, die die Beantragung von Dienstreisen nur in bestimmten Zeitfenstern vorsieht. Sinnigerweise sollte man den Antrag rechtzeitig vor der Reise stellen. Ist womöglich dann kein Geld mehr da, weil das am Jahresanfang schon verbraten wurde, findet keine Reise statt etc. etc.

  • Ich bin mir nicht ganz sicher, ob nicht mit der Dienstanweisung, irgendwo hin zu fahren, schon die Dienstreisegenehmigung einher geht.


    Aber klar doch. Eine Dienstanweisung, Privatmittel aufzuwenden, ist rechtlich nicht möglich.


    Nele

  • Eine Dienstanweisung, Privatmittel aufzuwenden, ist rechtlich nicht möglich.


    Richtig. Davon ist aber auch nicht die Rede. AFAIR sieht das Landesreisekostengesetz in NRW[1] (wie wohl auch in den meisten anderen Ländern) öffentliche Verkehrsmittel zweiter Klasse als Standard vor. Es gibt aber bestimmte Regeln nach denen statt dessen mit einem privatem PKW gefahren werden darf. Ich persönliche käme noch nicht mal auf die Idee, selbst wenn ich einen PKW hätte. Wenn man ein Ziel nicht mit Öffis erreichen kann, ist es nicht mein Ziel, zumindest nicht dienstlich. Privat fahre ich Rad.


    JaT


    [1] §6, Absatz (1), Satz 3:


    "Dienstreisen und Dienstgänge sind - soweit nicht triftige Gründe entgegenstehen - vorrangig mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln durchzuführen."

  • Danke für die vielen Antworten.


    Ich habe noch eine ähnliche Frage, für die ich keinen neuen Thread aufmachen will. Ich musste und muss öfters Fahrten in eine andere Stadt machen für die Teilnahme an Konferenzen, für Hospitationen o.ä.
    Reicht es da als Nachweis für das Finanzamt, wenn ich diese Fahrten mit Ziel, Anlass und Datum in einer Liste zusammenfasse und vorlege?


    Wenn du es nur übers Finanzamt machst, reicht das so in der Regel.


    Aber nicht vergessen, Reisekosten, also 30 Cent je gefahrenen Kilometer (und nicht nur Entfernung!) und Verpflegungskostenpauschale, wenn du damit über 8h Abwesenheit vom Wohnort kommst!

  • Hm, jetzt bin ich verwirrt - Schule oder Finanzamt?


    Ich habe inzwischen den Eindruck, dass ich zu viel aus eigener Tasche zahle/gezahlt habe ... Jetzt sollen wir demnächst Praktikanten besuchen gehen - da werde ich aber vorher klären, dass wir die Fahrtkosten erstattet bekommen, sonst fahre ich keinen Meter.

  • Hm, jetzt bin ich verwirrt - Schule oder Finanzamt?


    Ich habe inzwischen den Eindruck, dass ich zu viel aus eigener Tasche zahle/gezahlt habe ... Jetzt sollen wir demnächst Praktikanten besuchen gehen - da werde ich aber vorher klären, dass wir die Fahrtkosten erstattet bekommen, sonst fahre ich keinen Meter.


    Bei uns wird so etwas alles nicht vom Land bezahlt, also bleibt nur das Finanzamt ;)

  • Beim Finanzamt bezahlt man den Großteil der Kosten doch immer aus eigener Tasche. Also auf Kostenerstattung durch die Schule bestehen. Wenn das nicht möglich ist, ist es auch nicht wichtig und wird dann auch nicht gemacht. Ist doch ganz einfach.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen


  • Naja, Online-Quelle, kann man glauben, muss man nicht. Jedenfalls mal lesen, Reisen beantragen. Genehmigte Reisen durchführen, angelehnte nicht.


    JaT


    Dann gibt's wohl keine Fortbildungen usw. mehr, denn schon in der Ausschreibung wird vom Ausschluss der Erstattung, genau wie bei Vorstellungsgesprächen geschrieben ;)
    Also bleibt nur das Finanzamt.

  • Dann gibt's wohl keine Fortbildungen usw. mehr, denn schon in der Ausschreibung wird vom Ausschluss der Erstattung, [...]
    Also bleibt nur das Finanzamt.


    Womit soll sich denn das Finanzamt beschäftigen? Kosten nicht durchgeführter Fahrten kannst du nicht absetzen.


    JaT

  • Womit soll sich denn das Finanzamt beschäftigen? Kosten nicht durchgeführter Fahrten kannst du nicht absetzen.


    JaT


    Entschuldige, das ist mir zu blöd. Ich mache die Fortbildungen ja für mich, es zwingt mich ja keiner dazu, genau so wenig wie mich jemand dazu zwingt mich auf Stellenausschreibungen zu bewerben!

  • Entschuldige


    Gerne.


    Ich mache die Fortbildungen ja für mich, es zwingt mich ja keiner dazu, [...]


    In NRW ist die Verpflichtung zur Fortbildung im Schulgesetz vorgesehen. Sollte die Fortbildung sowohl einen privaten als auch eine dienstlichen Nutzen haben, kann man sich gerne über eine Mischfinanzierung Gedanken machen. An eine Fortbildung, die nicht schulisch vernutzbar gewesen wäre -- die ich demzufolge also hätte alleine finanzieren sollen -- kann ich mich erinnern. bei einer Fortbildung, die vom Dienstherren ausgeschrieben wurde, kann ich mir das auch gar nicht vorstellen.


    Ursprünglich ging es im Thread um Dienstreisen zu rein dienstlichen Zwecken, die eben auch ausschließlich vom freundlichen Dienstherrn zu finanzieren sind.


  • Und in Berlin gibt es keine Verpflichtung zu Fortbildungen, die vom Dienstherren ausgeschriebenen sind ohne Kostenerstattung und alle anderen natürlich auch ;) Schulisch sind sie sicher alle nutzbar und daher machen sie Leute eben auch nur mit Rückerstattung über die Steuererklärung und das war eben die Antwort auf die Frage hier, wie man es dort angibt und eigentlich nicht, ob man die Strecken überhaupt zurücklegt!

  • und das war eben die Antwort auf die Frage hier, wie man es dort angibt und eigentlich nicht, ob man die Strecken überhaupt zurücklegt!


    ich pflege auch einen Hammer zu empfehlen, wenn mich jemand nach Tipps fragt, wie man am besten mit einen Mikroskop Nägel einschlägt. Keine Antwort auf die eigentliche Frage, ganzheitlich gesehen aber die bessere.


    JaT

  • ich pflege auch einen Hammer zu empfehlen, wenn mich jemand nach Tipps fragt, wie man am besten mit einen Mikroskop Nägel einschlägt. Keine Antwort auf die eigentliche Frage, ganzheitlich gesehen aber die bessere.


    JaT


    Nicht wirklich hilfreich, wenn er keinen hat!


  • Nicht wirklich hilfreich, wenn er keinen hat!


    Meinetwegen kann er ja sein Mikroskop kaputtprügeln. Er soll mir nur nicht erzählen, dass das eine Spitzenidee ist. Man kann sich vom Hilfskonstrukt zu Hilfskonstrukt hangeln. Man kann aber Probleme aber auch grundsätzlich durchdenken. Jeder so, wie er kann ...


    JaT

  • Ich habe inzwischen den Eindruck, dass ich zu viel aus eigener Tasche zahle/gezahlt habe ...


    Diesen Eindruck habe ich schon so lange, wie du in diesem Forum postest... :( Du könntest vielleicht einfach mal aufhören, dich ausbeuten zu lassen?

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