Kürzungen bei der Stundentafel - Kann Schulvorstand freie Stunden zweckbinden?

  • Unsere Realschule (Niedersachsen) muss 20 Stunden abordnen. Zu dem fehlen uns auch schon
    so Lehrkräfte. Es wurden schon die Stunden für die AGs gekürzt, so dass
    die Kollegen keine AGs mehr anbieten, wenn diese nicht bezahlt werden.
    Nun soll die Stundentafel noch reduziert werden um Lehrerstunden zu
    gewinnen, welche der Schulvorstand absegnen muss.


    Unser neuer Schulleiter möchte jetzt gleichzeitig das Förderangebot
    in Richtung Sprachlernklasse ausbauen (wir bekommen aber nicht genug
    Schüler zusammen), obwohl uns offiziell nicht eine Stunde für Fördermaßnahmen zugewiesen
    wurde. Es sollen also, laut Schulleitung, Kinder mit Problemen in der deutschen Sprache gefördert werden,
    Kinder mit z.B. LRS sollen aber bei der Förderung leer ausgehen.




    Meine Frage nun: Da wir Lehrkräfte es nicht gerecht finden, dass 750
    Schüler eventuell Stundenkürzungen in Kauf nehmen müssen, um eventuell 5
    Schüler zu unterstützen, die ggf.auch anderswo zur Unterstützung des
    Spracherwerbs unterkommen könnten, hätte ich gerne gewusst, welche
    Rechte hier der Schulvorstand hat. Kann der Schulvorstand die
    Stundenkürzungen zweckbinden bzw zeitlich begrenzen, z.B. für ein halbes
    Jahr und nur zum Ausgleich der Abordnung und/oder bis uns wieder
    Förderstunden bewilligt werden?




    Über eine hilfreiche Antwortwäre ich sehr dankbar, denn nächste Woche ist Schulvorstandssitzung.

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