Versetzung Klasse 9 in EPh bei nicht gemahnten Leistungen gefährdet (Ausnahme)?

  • Ich bin etwas verwirrt. Ich unterrichte derzeit eine 9. Klasse, in der ein Teil der Schüler gemahnte Minderleistungen hat durch einen Brief oder aber durch ein "mangelhaft" auf dem Halbjahreszeugnis. Nun sagte mir jemand aus der erweiterten Schulleitung und auch Kollegen, dass in der Klasse 9 für die Versetzung in die Einführungsphase besondere Regeln gelten, da es um einen Schulabschluss gehe, sodass hier auch eine nicht gemahnte Minderleistung versetzungsrelevant ist. Gefunden habe ich aber nur dies hier: https://www.schulministerium.n…ung-GY/Klassen-7bis10.pdf
    Und da steht nichts von diesen besonderen Regeln und - wenn ich nichts überlesen habe - auch in der APO SI habe ich nichts gefunden.
    Habe ich etwas überlesen oder stimmt die Aussage nicht??

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist die Regelung auch so bekannt, so wird das bei uns auch gehandhabt. Eine Textstelle kann ich dir leider nicht nennen. Hast du in der BASS geguckt?

  • (Ich kriege es nicht hin, die Anfrage zu bearbeiten, deswegen hier als Antwort)


    Habe die Lösung gefunden! Ich poste sie mal, vielleicht ist sie ja auch für andere interessant:


    "Ist mit der Versetzung der Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung verbunden, werden bei der Entscheidung über die Versetzung und die Vergabe des Abschlusses oder der Berechtigung auch Minderleistungen berücksichtigt, die nicht abgemahnt worden sind."


    § 7 (5) APO-S I

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