Altershöchstgrenze für Verbeamtung um knapp 2 Monate verpasst

  • Guten Morgen!
    Gerade habe ich gelesen, dass die Alterhöchstgrenze für Verbeamtung in NRW auf 42 Jahre hochgesetzt wurde.
    Ich ärgere mich gerade sehr (hatte auf mehr gehofft) und wollte mal in die Runde fragen, ob ich evtl noch eine Chance habe.
    Habe 1998 mein 2. Staatsexamen gemacht und bis letztes Jahr in einem anderen Beruf gearbeitet (bis auf 2 Monate mal aushilfsweise an einer Montessori- Schule).
    Am 20.10.2014 habe ich eine Stelle als Vertretungslehrerin (aus Verena) angenommen, am 07.08.2015 den Vertrag für eine feste Stelle unterschrieben, für die ich mich beworben habe. Ich wurde erstmal ins Angestelltenverhältnis eingestellt, habe einen Brief bekommen, dass bis zum neuen Gesetzesentwurf gewartet wird ob ich Beamter auf Probe werden kann. Und der wurde jetzt also verabschiedet- Verbeamtung bis 42 Jahre....
    Leider bin ich am 11.6. schon 43 Jahre alt geworden....also knapp 2 Monate vor meiner festen Stelle...
    Gibt es denn evtl noch eine Chance, dass mir die letzten Monate angerechnet werden?????
    Vielen Dank für eure Antworten!

    • Offizieller Beitrag

    Ich fürchte du bist mehr als zwei Monate über der Grenze, denn es gilt die Vollendung des 42. Lebensjahres, d.h. der 42. Geburtstag. Du kannst aber Kindererziehungszeiten u.ä. geltend machen. Schau mal auf der Seite vom Landtag NRW nach. Dort gibt es den Gesetzentwurf zum Nachlesen. Ich hatte auch auf eine deutliche Anhebung gehofft und - mal wieder - vorab einen Antrag gestellt. Mir wurden selbst über sechs Jahre Vertretungstätigkeit nicht anerkannt. Falls es nicht klappt: ich lebe auch mit dem AngestelIltenstatus nicht schlecht. (Überprüfe genau, ob du richtig eingruppiert wurdest.) Mich grämt nur immer die Ungleichbehandlung beim Arzt.

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Oh, das wusste ich nicht, Talida! Na, dann brauche ich mich ja nicht mehr zu ärgern ..... Leider werden mir die 3 Kinder nicht angerechnet, da ich sie in der Zeit meines anderen Berufes bekommen habe.

  • Oh, das wusste ich nicht, Talida! Na, dann brauche ich mich ja nicht mehr zu ärgern ..... Leider werden mir die 3 Kinder nicht angerechnet, da ich sie in der Zeit meines anderen Berufes bekommen habe.

    Wie in mehreren Quellen zu lesen war, soll wohl auf das bisher geltende "Kausalitätserfordernis" verzichtet werden. D.h.: die Kindererziehungszeiten müssen nicht mehr ursächlich für das Überschreiten der Höchstaltersgrenze sein. http://www.vbe-nrw.de/index.php?menu_id=133
    Damit sollte es egal sein, zu welchem Zeitpunkt du die Kinder bekommen hast und deiner Verbeamtung -bei Anrechnung der maximal möglichen 6 Jahren- nichts im Wege stehen.
    Sofern allerdings "über einen dementsprechendenZeitraum keine berufliche Tätigkeit imUmfang von in der Regel mehr als zweiDrittel der jeweiligen regelmäßigen Arbeitszeitausgeübt wurde." http://www.landtag.nrw.de/port…v/Dokument/MMD16-9759.pdf

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