Aufbewahrung von Schulabschlusszeugnissen

  • Hallo Mareike,
    lustigerweise habe ich gerade den aktuellen Erlass vom 10.11.2005 hier liegen. Unter Punkt 3 "Aufbewahrungs- und Löschungsfristen" steht da:
    3.1.3 "Entwürfe oder Zensurenlisten zu Prüfungs-, Abschluss- oder Abgangszeugnissen: 50 Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.
    3.1.4 Abiturprüfungsakten (einschließlich Abiturprüfungsaufgaben) soweit nicht Nummer 3.1.3: 10 Jahre nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind."

    Hilft dir das weiter?
    LG Schmeilie

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