Beiträge von Schmeili

    Hessen hat eine Wochenarbeitszeit, ergo gälte eigentlich die wochenweise Abrechnung, da die Mehrarbeit aber auf den Monat ausgelegt ist, kannst du hier monatsweise abrechnen.


    Eine rechtssichere Auskunft erhältst du sehr, sehr schnell über die Gewerkschaft deines Vertrauens, sogar schriftlich. Die Beiträge sind übrigens gestaffelt nach Verdienst und Teilzeit.


    Nur mit diesem Background wirst du dich (hoffentlich mit Hilfe des ÖPR) deiner SL entgegen stellen können. Wenn der ÖPR nicht helfen kann, wende dich an den Gesamtpersonalrat.


    Ich bin mir zu 100% sicher, dass das Vorgehen deiner SL rechtswidrig ist, kann dir aber auf die Schnelle keine Erlass/Gesetzestexte samt Auslegung bieten.

    Aha, ein Grundmisstrauen gegenüber Männern ist also kein Vorurteil und keine Diskriminierung? Cool.

    wieder was gelernt.

    :staun:


    Vielleicht sollte man sich ganz simple mal darauf einigen, dass weder Lehrer in Mädchenumkleiden, noch Lehrerinnen etwas in Jungenumkleiden zu suchen haben. Dann könnte man sich jegliches Grundmisstrauen und Vorurteile gegenüber den männlichen Kollegen einfach mal sparen.


    Aha, ein Grundmisstrauen gegenüber Männern ist also kein Vorurteil und keine Diskriminierung? Cool.

    wieder was gelernt.

    :staun:


    Vielleicht sollte man sich ganz simple mal darauf einigen, dass weder Lehrer in Mädchenumkleiden, noch Lehrerinnen etwas in Jungenumkleiden zu suchen haben. Dann könnte man sich jegliches Grundmisstrauen und Vorurteile gegenüber den männlichen Kollegen einfach mal sparen.

    Und was tue ich dann in der nächsten Schwimmstunde, wenn ich zB deutlich eine massive verbale und körperliche Auseinandersetzung durch die Tür höre, aber mein Klopfen und Rufen von außen nicht beachtet wird?


    Mein Hinweis auf Nicht-Konkretisierung bezog sich übrigens auf beide Geschlechter. Es steht (m.W.!) in keinem hessischen Aufsichtserlass/Verordnung was zu Lehrer/Lehrerin in Jungen/Mädchenumkleide.

    Könnte man nicht auch einfach irgendeinen Rentner von der DLRG auf Stundenbasis einstellen? :D



    Generell ist Problem aber auch eher, dass es immer weniger Schwimmbäder gibt, und der Staat das einfach hinnimmt.

    Ja, genau, "irgendein Rentner" macht das schon, vll. findet sich ja auch ein pensionierter Priester?


    Ich unterrichte ebenfalls in Hessen Schwimmen und habe (bin da eigtl recht genau) noch nie davon gehört, dass man als Lehrerin nicht in die Jungenumkleide darf. Soweit ich weiß, existiert kein Erlass/VO die diesbezüglich Einschränkungen vornimmt.

    Da diese Art der "Aufsicht" in vielen Grund- und Förderschulen praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass sie durchaus rechtmäßig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn es sich um eine unzulässige Anweisung handeln würde, noch keine Kollegin/kein Kollege in einer Schule, wo es diese "Vorviertelstunde" bzw. einen "offenen Anfang" gibt, dagegen protestiert hätte oder dagegen angegangen wäre.

    Als Weisung der Schulleitung schon. Im Rahmen eines pädagogischen Konzepts müsste es ersr legitimiert werden, zB durch die Schulkonferenz.

    Bayrisches Schulrecht kenne ich nicht. laleona dee von dir zitierte Abschnitt "im Klassenzimmer" scheint da ja sehr eindeutig zu sein. Das gibt es hier so nicht.

    ln Hessen ist das nicht üblich und wenn eben in einem besonderen Konzept eingebettet.


    Ruby84 deinem Profil entnehme ich Hamburg. Habt ihr da nicht ohnehin ein sehr spezielles (genaues?) Arbeitszeitmodell mit verschiedenen Zeitgewichtungen?

    Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.

    Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!

    Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.


    M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.

    Kennt sich jemand aus?


    Unter welchen Bedingungen ist es möglich, dass die KV erneut Fragen zum Gesundheitszustand erhebt (natürlich mit aktueller Prüfung von möglichen Risikozuschlägen)?


    In Hessen erhöht sich ja je Kind die Beihilfe, fällt aber entsprechend wieder, wenn die Kinder z.B eine Ausbildung machen. Das bedeutet, das man den Satz in der PKV entsprechend anpassen muss.


    Das Problem: Vertragsbedingungen habe ovh nur auf CD - da nachzulesen ist aktuell noch nicht möglich (keine CD Laufwerke mehr - bin grad dabei eines zu organisieren).

    Ja, aber dafür müsst ihr doch eine Regelung haben?!

    Wenn es heisst: Kind muss unverzüglich abgeholt werden, dann ist das eine klare Ansage. Da können die Eltern dann sagen: Jo, machen wir, unterschreiben wir - oder aber eben: Ne! Das ist uns zu weit und das Risiko wollen wir nicht eingehen, also unterschreiben wir nicht.

    Reiserücktrittsversicherungen oder auch Abbruch können Eltern privat abschließen, je nach Risikofreude.


    Ich sehe das Problem bzw. die Frage nicht? Entweder sie unterschreiben - Kind fährt mit oder sie unterschreiben nicht - Kind fährt nicht mit.

    ...ich am Tag des Schwimmunterrichts meine Schwimmtasche zuhause vergesse.


    ... mein Mann mich am Morgen fragt, ob ich denn am Vortag beim Abholen des Sohnes auch den Schulranzen aus dem Hort mitgebracht hätte, weil auf dem Zuhause-Ranzenplatz kein Ranzen steht.


    ... ich auf dem 10minütigem Heimweg trotz Erinnerung (direkt vor Abfahrt) vergesse beim Bäcker vorbeizufahren um Brötchen für das Mittagessen zu kaufen.

    Sie gelten weiterhin als vollständig geimpft, viele Kinderärzte bieten auf Wunsch trotzdem einen Booster an.

    Der Mindestabstand muss 3 Monate sein, unser Kinderarzt sagte perfekt seien 4-6 Monate, aber dann steigt natürlich das Risiko sich vorher anzustecken.

    Im hiesigen Schulamtsbereich gibt es eine Dienstvereinbarung zwischen Personalat und Schulamt.

    Die digitalen Postfächer sollen analog der Fächer in der Schule nachgeschaut werden. D. h. hat Kollegin X dienstags frei, muss sie an diesem Tag auch keine Emails checken.

    ich weiß, was ihr meint, aber damit wird der SL von seiner Meinung (politische Beeinflussung) nicht abrücken.

    Ich meine: Selbst das Kultusministerium Hessen hat ja zur Schweigeminute aufgerufen

    Sagt mal, eine Schulleitung, Hessen hat heute untersagt, dass Schüler ein Peacezeichen für das Schulhaus (Fenster) gestalte , mit dem Hinweis, dass wir als Beamte nicht politisch aktiv mit den Kindern arbeiten dürfen.


    Ich denke, dass diese Position falsch ist, wo finde ich Argumente dagegen?

    Das war schon immer so bzw. ähnlich (14 Tage statt 10), da verschiedene Aspekte herangezogen werden.


    Nach 10 Tagen und negativem PCR-Test ist man nicht mehr ansteckend, aber die eigene Immunität gegen Covid-19 noch nicht ausgebildet. Das dauert noch ca. 2 Wochen. Auch ich musste nach der 2. Impfung noch 14 Tage warten bis ich ohne Tests ins Restaurant durfte. Deshalb hält auch der Genesenenstatus und nur zweimalige Impfung nicht ewig. Eine 4. Impfung bringt dagegen Menschen mit gutem Immunsystem wenig, deshalb reichen (aktuell) 3.

    Danke für die Erklärung. So macht es zumindest zum Teil Sinn :-)

    Hessen lässt am 7.3. die Maskenpflicht am Platz fallen.

    Ab morgen wird nach einem positiven Fall auch nur noch 1 Woche lang täglich getestet, ansonsten bleibt es bei 3 Schnelltests die Woche.


    Hessenschau.de weiss es natürlich wieder vor den Schulen..

    Ich bin mir immer noch nicht sicher, ob das überhaupt ein Tarifwechsel ist!

    Ich meine, dass du einfach nur 50% (oder wieviel dann auch immer) absichert.

    Wenn mein Beihilfesatz steigt, dann wechsle ich ja auch nicht den Tarif, sondern veranlassen eine Niederumschreibung.


    Die Frage die im Hinterkopf bleiben sollte ist: Welches Interesse hat die Debeka dich ohne Neubeurteilung zu versichern? Sicherlich ein sehr geringes.

    Die Ruhendstellungsgelder haben sie bereits erhalten und deine Versicherung ohne Neuprüfung stellt für sie ein höheres Risiko dar.


    Ein Vertragsrechtler wäre da sicherlich objektiver...

    Was genau steht in der Ruhendstellung drin, was genau ist da abgesichert. Das sollte sich (wenn nicht von dir, dann von einem Fachmann) rauslesen lassen.

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