• Die durch die Schule zu besorgende Aufsichtspflicht erstreckt sich auch auf einen angemessenen Zeitraum vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende und hängt etwas von den konkreten Gegebenheiten vor Ort ab (z.B. Ankunft und Abfahrt der Schulbusse). Als angemessenen Zeitraum findet man häufig 10-15min vor Unterrichtsbeginn.

    Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!

    Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.


    M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.

  • Ja natürlich reicht es aus, das als Frühaufsicht auf dem Hof auszugestalten. Es gibt aber auch keine feste Begrenzung der Anzahl der Aufsichtsführenden, bis eine Anweisung zum Führen der Aufsicht unzulässig wäre. Dass das nicht sinnvoll und eine massive Verschwendung personeller Ressourcen ist, steht außer Frage.

  • Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!

    Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.


    M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.

    Da diese Art der "Aufsicht" in vielen Grund- und Förderschulen praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass sie durchaus rechtmäßig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn es sich um eine unzulässige Anweisung handeln würde, noch keine Kollegin/kein Kollege in einer Schule, wo es diese "Vorviertelstunde" bzw. einen "offenen Anfang" gibt, dagegen protestiert hätte oder dagegen angegangen wäre.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Von der gew Bayern:


    Die Rechtslage im Überblick

    LehrerInnen sind verpflichtet, bei der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht mitzuwirken 1:

    »Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der die Schüler am Unterricht

    oder an sonstigen Schulveranstaltungen teilnehmen, einschließlich einer angemessenen Zeit

    vor Beginn und nach Beendigung des Unterrichts oder der Schulveranstaltungen. Als ange-

    messene Zeit nach Beendigung des Unterrichts gilt die Zeit bis zum Weggang der Schüler aus

    der Schulanlage. Auch in Freistunden sind die Schüler zu beaufsichtigen. Während sonstiger

    Zeiten, in denen sich die Schüler im Schulgelände aufhalten, hat die Schule für eine ange-

    messene Beaufsichtigung zu sorgen, soweit nicht anderweitige gesetzliche Aufsichtspflich-

    ten bestehen. Der Umfang der Aufsichtspflicht richtet sich nach der geistigen und charakter-

    lichen Reife der zu beaufsichtigenden Schüler.« 1, 2, 3, 4, 5

    Eine Befreiung der Schule von der Aufsichtspflicht durch schriftliche Erklärungen der Erzie-

    hungsberichtigten ist nicht möglich.

    (...)

    Verschiedene KMS konkretisieren dies u. a. für Grund- und Mittelschulen.


    Vor Unterrichtsbeginn

    n 15 Minuten, auch vor dem Nachmittagsunterricht

    n
    In den Jahrgangstufen 1 bis 4 durch Anwesenheit im Unterrichtsraum

    n Ab Jahrgangstufe 5 richten sich »Umfang und Intensität der Aufsicht nach dem Alter, der

    geistigen und körperlichen Reife der Schüler, dem Erziehungsstand der jeweiligen Klasse

    und den räumlichen Verhältnissen«. Über die Organisation der Aufsicht hat die Schulleitung

    eine schriftliche Regelung zu treffen. Die LehrerInnenkonferenz hat hier nur beratende

    Funktion, sie kann hierzu keine bindenden Beschlüsse fassen.

    Nach dem Unterricht

    n Alle SchülerInnen sind eine »angemessene Zeit« zu beaufsichtigen, d. h. so lange, wie »die

    Schüler ohne Eile, aber auch ohne Trödelei zum Verlassen der Schulanlage benötigen«


    (Hervorhebungen durch mich.)

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Also zumindest in Bayern ist das klar geregelt. Es ärgert mich schon immer, wenn ich zur 1. Stunde habe und dadurch 15 Minuten mehr Ausichtspflicht, andrerseits ist ein Anfangen zur 2. oder 3. Stunde (bei uns dann nach der 1. Pause) immer recht hektisch und ungemütlich.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Der sogenannte Offene Anfang kann zum pädagogischen Konzept der Schule gehören. Dann ist das durch Lehrer- und Schulkonferenz beschlossen und - m. E. - verpflichtend für alle Kolleg*innen.

    Ich kenne es nur als freiwilliges Angebot der Klassenleitungen, wie ich oben schon schrieb. Einen einsamen Beschluss der Schulleitung („Ich will das aber so!“) sollte ein Kollegium nicht einfach so hinnehmen.

  • Da diese Art der "Aufsicht" in vielen Grund- und Förderschulen praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass sie durchaus rechtmäßig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn es sich um eine unzulässige Anweisung handeln würde, noch keine Kollegin/kein Kollege in einer Schule, wo es diese "Vorviertelstunde" bzw. einen "offenen Anfang" gibt, dagegen protestiert hätte oder dagegen angegangen wäre.

    Es gibt so viel Unsinn, der von Lehrer*innen einfach so hingenommen wird, obwohl es rechtlich bestenfalls „auf sehr wackeligen Füßen“ steht. Lehrerkollegien stellen sich doch nicht gemeinsam gegen unverhältnismäßige oder unrechtmäßige Anordnungen von „oben“. Wo kämen wir denn da hin!? Und wenn es einzelne Lehrkräfte machen, könnte es für diejenigen ja Stress geben… Also lieber den Mund halten.

  • Richtig, der SCHULE! Das bedeutet aber doch nicht, dass jeder L seine Schüler selber beaufsichtigen muss!

    Aufsicht auf dem Hof von 1-2 Lehrkräften, zack, Aufsichtspflicht abgedeckt. Da müssen aber doch nicht 8-16 Lehrkräfte Aufsicht schieben.


    M.E. ist das eine unzulässige Anweisung die ich a) schriftlich einfordern würde und b) von meiner Gewerkschaft in Bezug auf meine Dienstordnung auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen würde.

    In Hessen ist diese Form der Aufsichtspflicht grundsätzlich zulässig. Die Gesamtkonferenz beschließt die Grundsätze für die Aufsichtspläne. Ob die Anweisung unzulässig ist, hinge in Hessen davon ab, was die Gesamtkonferenz beschlossen hat. Wenn in der Gesamtkonferenz bspw. beschlossen wurde, dass Lehrer in ihren eigenen Klassen Aufsicht machen oder, dass die Schulleitung die Einteilung nach eigenem Ermessen vornimmt, dann ist dagegen nichts einzuwenden.

  • Es gibt so viel Unsinn, der von Lehrer*innen einfach so hingenommen wird, obwohl es rechtlich bestenfalls „auf sehr wackeligen Füßen“ steht. Lehrerkollegien stellen sich doch nicht gemeinsam gegen unverhältnismäßige oder unrechtmäßige Anordnungen von „oben“. Wo kämen wir denn da hin!? Und wenn es einzelne Lehrkräfte machen, könnte es für diejenigen ja Stress geben… Also lieber den Mund halten.

    Tja, dann ist mein Kollegium wohl ein "besonderes", das nicht allen Quatsch einfach so hinnimmt. Wir haben uns schon einige Male, seit ich an dieser Schule bin, gegen u. E. unverhältnismäßige Anordnungen oder "Ideen" der SL gestellt. Hat in allen vier Fällen, die mir gerade in Erinnerung sind, geklappt, sprich: Wir als KuK konnten uns durchsetzen.

    Ganz ehrlich: Wer immer die Klappe hält, ist doch wohl ein Stück weit selber schuld, oder?!?

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  • Da diese Art der "Aufsicht" in vielen Grund- und Förderschulen praktiziert wird, gehe ich davon aus, dass sie durchaus rechtmäßig ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, wenn es sich um eine unzulässige Anweisung handeln würde, noch keine Kollegin/kein Kollege in einer Schule, wo es diese "Vorviertelstunde" bzw. einen "offenen Anfang" gibt, dagegen protestiert hätte oder dagegen angegangen wäre.

    Als Weisung der Schulleitung schon. Im Rahmen eines pädagogischen Konzepts müsste es ersr legitimiert werden, zB durch die Schulkonferenz.

    Bayrisches Schulrecht kenne ich nicht. laleona dee von dir zitierte Abschnitt "im Klassenzimmer" scheint da ja sehr eindeutig zu sein. Das gibt es hier so nicht.

    ln Hessen ist das nicht üblich und wenn eben in einem besonderen Konzept eingebettet.


    Ruby84 deinem Profil entnehme ich Hamburg. Habt ihr da nicht ohnehin ein sehr spezielles (genaues?) Arbeitszeitmodell mit verschiedenen Zeitgewichtungen?

  • Das wäre an unserer Schule (GS) absolut unvorstellbar. Hier läuft es so, dass die Schule um 8 Uhr öffnet und der Unterricht um 8:15 beginnt. Zwischen 8 Uhr und 8:15 Uhr gibt es eine Frühaufsicht, die durch die Gänge und zwischen den Klassenräumen rotiert und für Ordnung sorgt. Um 8:15 gehen die Lehrkräfte in die Klassen und der Unterricht beginnt. Wenn alle schon um 8:00 in ihren Klassen wären, würde man 12 Lehrkräfte in die Frühaufsicht stecken statt einer. Muss doch nicht sein.

  • Muss doch nicht sein.

    Ja, bei uns eben schon leider. Bitte verkennt nicht die unterschiedlichen Realitäten. Unsre Schüler kloppen sich dann gerne oder zerstören fremdes oder auch eigenes Eigentum. Vorbeigehen reicht nicht.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wir "müssen" eine Frühaufsicht 60 min vor Schulbeginn auf den Pausenhof stellen, weil da die ersten Schüler kommen - deren Eltern es mit ihnen nicht mehr aushalten. Dementsprechend benehmen diese sich. Wenn es mit der Zeit mehr Schüler werden, steigt das Aggressionspotential, so dass der Wechsel zur Vorviertelstunde ins Klazi und damit in kleinere Gruppen mit jeweils einer Lehrer-Aufsicht deeskalierend wirkt.

    Eure Situation ist sicher speziell. Klar muss man da mit anderen Aufsichtsregelungen reagieren. Aber das ist dann doch zusätzliche Dienstzeit (die andere Schulen nicht brauchen), und das noch unter erschwerten Bedingungen. Da sollte man über einen angemessenen zeitlichen Ausgleich nachdenken.

  • Eure Situation ist sicher speziell. Klar muss man da mit anderen Aufsichtsregelungen reagieren. Aber das ist dann doch zusätzliche Dienstzeit (die andere Schulen nicht brauchen), und das noch unter erschwerten Bedingungen. Da sollte man über einen angemessenen zeitlichen Ausgleich nachdenken.

    Da ich z.B. das nicht anders kenne, macht es mir nichts aus. Ich genieße die Zeit, wenn erst wenige da sind, mit einem schnacken, lachen, usw. oder mir was helfen. Plane ich auch so ein. Zu tun habe ich sowieso immer was. Habe diesmal aber nur dreimal zur ersten Stunde.

  • Ja, bei uns eben schon leider. Bitte verkennt nicht die unterschiedlichen Realitäten. Unsre Schüler kloppen sich dann gerne oder zerstören fremdes oder auch eigenes Eigentum. Vorbeigehen reicht nicht.

    Bewundernswert, wer es da aushält. Ich würde ziemlich schnell durchdrehen, wenn ich nur solche hirnstößigen Affen um mich hätte. Nicht dass es die bei uns nicht gäbe, aber gottseidank immer nur einzelne.

  • Eure Situation ist sicher speziell. Klar muss man da mit anderen Aufsichtsregelungen reagieren. Aber das ist dann doch zusätzliche Dienstzeit (die andere Schulen nicht brauchen), und das noch unter erschwerten Bedingungen. Da sollte man über einen angemessenen zeitlichen Ausgleich nachdenken.

    Das sagte ich ja bereits vor einigen Seiten.

    Nachdem das aber bayernweit so geregelt ist und ja auch vorgesehen ist, wie laleona schon schrieb, gibt es da wohl keine andere Möglichkeit (außer vielleicht, die "Zur-ersten-Stunde-Beginnenden" im Hinblick auf andere Aufsichten zu entlasten).


    Je nach Einzugsgebiet und Schülerschaft ist so ein Anfang entweder ganz nett und die Kinder trudeln der Reihe nach ein und arbeiten dann leise, so klingt es auch bei Zauberwald.

    Oder er ist derart geprägt von Streitereien in der Garderobe sowie im Klassenraum, dass man da als Lehrerin durchgehend gefordert ist.

  • Es ist immer unser Ziel, dass die Kinder allein in die Schule laufen, da ist dann jemand, wenn sie nacheinander eintrudeln. Nervig ist es, wenn Helikoptereltern bis ins Klassenzimmer mitgehen, den Ranzen tragen und die Lehrkraft in ein Gespräch verwickeln wollen. Da machen wir aber klar, dass das nicht geht.

  • Nachdem das aber bayernweit so geregelt ist und ja auch vorgesehen ist,

    Bin ja auch Förderschule Bayern.

    Wir haben morgens jemand Externen für die Aufsicht, für Schüler die schon eher kommen.

    Eine Viertelstunde vor Unterrichtbeginn gehen die Schüler in ihre Klassen und werden von der Gangaufsicht (je Gang eine Lehrkraft) betreut (so 3-4 Klassen pro Gang)

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