Versetzung an eine andere Schule

  • Hallo zusammen,
    ich bin gerade in einer schwierigen Situation.
    Seit 12 Jahren bin ich auf der selben Grundschule tätig. Ich habe - bis auf ein Jahr Fachunterricht - immer eine eigene Klasse geführt. Seit einigen Jahren bin ich auch für die Verbindung zwischen Kindergarten und Grundschule zuständig. Meine Fächer sind Mathe, Deutsch, Englisch, Kunst und Musik. Außerdem bin ich die einzige evangelische Religionslehrerin. Jetzt droht eine Versetzung an eine andere Schule, weil wir einen Stundenüberhang haben. Es betrifft zwei Teilzeitkräfte, von denen ich eine bin und von denen eine gehen muss. Ich habe aber das Gefühl, als ob die Entscheidung gegen mich schon gefallen ist. Mein Argument, dass ich die einzige evangelische Religionslehrerin bin, wurde damit abgetan, dass wir eine "schrumpfende" Schule sind und aller Wahrscheinlichkeit nach sowieso keine evangelischen Gruppen mehr zustande kommen. Dabei unterrichte ich seit Jahren schon die Klassen 1/2 und 3/4 zusammen. Plötzlich ist das ein Problem. Ist das denn legitim? Hoffe, mir kann jemand eine Auskunft geben.
    Liebe Grüße R.

  • Personalrat fragen und auf Sozialauswahl bestehen, wenn du nicht gehen willst. Meine persönliche Erfahrung ist: niemals das Herz zu sehr an eine Schule oder Schüler hängen, beim Personalamt in der Stellenplanung bist nur eine Nummer auf dem Schachbrett. Und immer das beste für sich rausholen. Wenn du nicht versetzt werden willst, dann der Versetzung nicht zustimmen und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.

  • ...oder Personalrat nicht einbeziehen und hinterher Versetzung für ungülig erklären lassen, das ist sie nämlich, wenn PR nicht gehört wurde. Würd ich mich aber auch nicht trauen...


    Können sich ggf. zwei Leute teilabordnen lassen?


    Und betrifft die Abordnung nur ein Schuljahr? Letztlich: irgendeiner muss gehen. Bei uns werden seit Jahren die Kollegen hin und her geschoben und keiner ist scharf auf das Jahr an einer anderen Schule.

  • Hallo ihr Lieben,
    danke für eure Antworten. Was ich in meiner Aufregung total vergessen hatte zu erwähnen, dass nicht das Schulamt die Entscheidung trifft, sondern die Schulleitung im Auftrag des Schulamts. Die Schulleitung soll zwischen zwei Kolleginnen auswählen. Meine Kollegin, die ich auch sehr mag -aber das eine hat ja auch mit dem anderen nichts zu tun und ich denke, es ist nur menschlich, wenn man sich selbst der Nächste ist in diesem Fall - hat im Moment ein 4. Schuljahr (seit 2Jahren, vorher hat sie immer Fachunterricht erteilt ), d.h. dass es auch keine Klasse gibt, die sie weiterführen kann und es gibt auch kein neues 1. Schuljahr für sie. Sie würde dann meine Klasse übernehmen. Zu ihrer Fächerkombination gehört kath. Religion. Wir haben drei Lehrer für kath. RU. Daran kann es also nicht liegen. Der Knackpunkt ist, dass sie die Schulleitung bei "schulleiterischen Tätigkeiten" unterstützt, wobei wir eine sehr kleine Schule mit weniger als 200 Schülern sind. Ist das schon genug, um mich "rauszukicken" und damit den ev. Religionsunterricht als ordentliches Lernfach unmöglich zu machen?


    Danke euch!

  • Offiziell entscheiden Sozialpunkte, da eine Sozialauswahl bei Versetzung zu treffen ist. Wenn du mit der Entscheidung der Schulleitung nicht einverstanden bist, dann unterschreib nicht. Dann könnte es passieren, dass du gegen deinen Willen versetzt wirst. Aber dann hat du die Gelegenheit gegen die Versetzung vor Gericht zu klagen.
    Bis dahin werden aber auch die Personalräte einbezogen. Und die werden schon darauf achten, dass die "Sozialauswahl" eingehalten wird. Daher würde ich mich so zeitig wie möglich an den Personalrat wenden.

  • ...oder Personalrat nicht einbeziehen und hinterher Versetzung für ungülig erklären lassen, das ist sie nämlich, wenn PR nicht gehört wurde.

    Gefährlich. Nur weil sich die TE nicht an von sich aus an den PR wendet, heißt das ja nicht, dass der PR nicht einbezogen wurde. Vielleicht hat der SL in der Monatssitzung das Thema angesprochen und der PR hat zugestimmt, ohne mit den Betroffenen Rücksprache zu halten. Das wäre zwar vom PR völlig unkollegial und würde MEINEM Verständnis von PR-Arbeit grundlegend widersprechend, andererseits erlebt gerade in dieser Hinsicht immer wieder sehr viel.
    Deshalb: Proaktiv auf den PR zugehen und die Berücksichtigung der Sozialkriterien einfordern.

Werbung