Anerkennung Diplom als 1. Staatsexamen

  • Hallo,
    ich habe schon in anderen Foren versucht eine Antwort zu finden und entschuldige mich deshalb vorab, weil ich den alten Beitrag einfach hier her kopiere und einige Leser den Inhalt vielleicht schon kennen. Trotzdem suche ich noch immer nach einer Lösung....


    Der Hintergrund:
    Ich fange demnächst als Seiteneinsteiger an einer Kolleg-Schule (es gibt dort Sek I und II) in NRW an. Mein Uni-Diplom wurde als 1. Staatsexamen für "Grund-, Haupt-, Realschule anerkannt. Einen entsprechenden Antrag für die Anerkennung für "Gymnasium, Gesamtschule" müsse ich angeblich nun zurückziehen.


    Meine Einschätzung:
    Das ist eine freche Lüge und ein Einschüchterungsversuch der Bezirksregierung Münster an mich. Ich möchte mich dagegen wehren.
    Ich weiß, dass es andere geben soll, die beides angerechnet bekommen haben. Außerdem hängt meines wissens davon später das Gehalt ab (unterrichten werde ich voraussichtlich sowieso beides).


    Die Details:
    meine Fächer sind Physik und Mathe. Für meine Schule ist Arnsberg zuständig, für die Anerkennung Sek I ist Münster zuständig, für Sek II Düsseldorf. Laut Erlass (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.3.2004, 421-6.05.02 Nr. 3389/04) ist mein Diplom "ohne Überprüfung anzurechnen". Die Schulstufen sind dort beide aufgeführt, dass sie sich ausschließen steht dort nicht.


    Münster zitiert einen nicht veröffentlichten Erlass. Auf meine Bitte mir diesen zu schicken, kam zunächst die Antwort per mail direkt vom Ministerium: er liege nicht in veröffentlichungsfähiger Form vor. Später noch eine Antwort aus Münster mit dem "Erlass". Es ist ein schlichter Brief aus dem Ministerium indem jemand behauptet, es werden oft aus "Unkenntnis der Rechtslage" beide Anträge gestellt und man möge dies vermeiden. Die Rechtsgrundlage wird nicht genannt, der Sachbearbeiter hat sich sogar ein fettes Fragezeichen neben den Satz gemalt.


    Telefonische Anfragen bei allen 3 Bez.Regs. liefern je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Antworten von "stellen Sie beide Anträge, Münster und Düsseldorf merken eh nichts voneinander" (Zitat aus Arnsberg) bis "sie dürfen nur einen Antrag stellen" (ebenfalls Arnsberg). Rückfragen nach der Rechtsgrundlage wird ausgewichen, mit Hinweisen wie "das ist so".


    Anfragen in Foren zu Schulrecht und bei Rechtsanwälten sagen mir, dass zumindest die Behauptung, ich müsse einen Antrag zurückziehen nicht wahr sein kann, da mir das niemand vorschreiben darf. Die Rechtsgrundlage ist so unklar, weil das Ministerium diese Dinge per Rechtsverordnung regeln darf, dies aber nie getan hat. Sie verwenden Erlasse, die eigentlich nur interne Verbindlichkeit besitzen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Oder sich vielleicht schonmal erfolgreich gegen diese Willkür der Sachbearbeter gewehrt?

  • ich denke, in dem anderen Forum wurde dir bereits eine richtige Antwort gegeben: genauso wie alle "normalen" Lehrer sich entweder für das Lehramt Primarstufe bzw. Grundschule / Hauptschule / Realschule ODER Gymnasium/Gesamtschule entscheiden, kannst auch du dir dein Diplom nicht für alle Schulformen anerkennen lassen. Ich kann auch nicht plötzlich zur Grundschule wechseln. Insofern verstehe ich persönlich dein Problem nicht


    Warum solltest du es "besser" haben als die, die ein Lehramtsstudium hinter sich haben? Es ist doch schon mal schön, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, auch "verspätet" noch einzusteigen (P.S. Ich gehöre auch zu denjenigen, die davon profitieren!)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo jg,


    habe bei der BezReg Düsseldorf folgendes gefunden, das evtl. Aufschluss gibt:


    https://www.bildungsportal.nrw…/LEO/Erlasse/erlass4.html
    Rechtsgrundlagen - Einstellung von Lehrkräften zur zusätzlichen Deckung des Bedarfs an Berufskollegs


    "Am Ende des Qualifizierungsjahres legen die Bewerberinnen und Bewerber eine Prüfung analog den Bestimmungen der OVP (BASS 20 - 003 Nr. 11) zur Zweiten Staatsprüfung gemäß Runderlass vom 26.06.2001 - 623-40-20/0 Nr. 1190/01 (n.v.) in der jeweils gültigen Fassung ab."


    "Die erfolgreich abgelegte Prüfung wird von der zuständigen Bezirksregierung auf Antrag als Lehramtsbefähigung für das Lehramt der Sekundarstufe II anerkannt."


    strucki

    Ein Niederrheiner ist einer, der nix weiß und alles erklären kann.
    Hanns Dieter Hüsch

  • Hallo Aktenklammer,
    niemand (auch du) konnte mir bisher erklären, wo diese ODER her kommt. In dem Erlass des Ministeriums steht dieses "oder" sehr deutlich und eindeutig nicht drin! Weiter sagt mein Schulleiter und auch andere Menschen, sie kennen mehrere, denen beides angerechnet wurde (leider mochte mir bislang niemand die Namen dieser Menschen nennen---vielleicht finde ich sie auf diesem Weg). Also: man kann sich beides anrechnen lassen, das Ergebnis ist vom Sachbearbeiter abhängig. Außerdem werde ich an einer Kollegschule arbeiten, das heißt sowohl Gymnasium, als auch Realschule.


    Ein weiterer Grund, warum ich auf dieser Anerkennung bestehe, ist die Tatsache, dass die Sachbearbeiter in Münster versuchen mich einzuschüchtern. Es ist schlicht nicht wahr, dass ich irgendeinen Antrag zurückziehen muss. So etwas darf niemand, auch keine Bez.Reg., anordnen (ich habe inzwischen mehrere Juristen dazu befragt). Wenn sie möchten können Sie Anträge ablehnen, aber für diesen Antrag ist Münster nicht zuständig, also versuchen Sie mich durch Einschüchterung dazu zu bewegen ihn selbst zurückzunehmen. Das stört mich.


    Warum an meinem Lebenslauf im Falle der Anerkennung irgendetwas "besser" (wie du sagst) oder einfacher ist, als beim Lehramtsstudium, kann ich nicht erkennen. Ich halte das für Quatsch. Es ist keineswegs "schön" (wie du sagst), wenn einem bestimmte Bedingungen vorgegaukelt werden und der Arbeitgeber sich dann später nicht an die eigenen Regeln (Erlasse und auch mündliche Auskünfte) hält. Ich muß später in beiden Schulstufen unterrichten (so möchte es die Schulleitung) und bekomme dann als (dann hoffentlich promovierter) Physiker weniger Geld, als jemand, der den einfacheren Weg gewählt hat (und deutlich weniger, als in jedem anderen Job, den ich hätte nehmen können): die Lehramtsstudierten sind die, die es hier "besser" haben, wenn du es unbedingt vergleichen möchtest --- was ich sonst nicht tue.


    Weißt du, wo das "oder" her kommt?
    Das Ministerium sagt es mir nicht


    liebe Grüße
    jg :)

  • Hallo Strucki,


    danke für den link . Dort geht es allerdings um Berufskollegs, nicht um Kollegschulen. Ich glaube deshalb, dass das für meinen Fall nicht relevant ist.


    jg

  • Ich kann dir diese Antwort nicht geben. Aber wenn du Juristen an der Hand hast, dann frag die doch, die müssten dieses Deutsch der Beschlüsse und Verordnungen doch am besten verstehen!
    Ich bin übrigens auch promoviert, habe bisher diese Vergeistigung aber eher als hinderlich empfunden, weil diese Art des Wissens in der Schule nicht gefragt ist ...

  • schade.


    Leider habe ich keine "Juristen an der Hand", sondern hab einfach bei Fachanwälten für Schulrecht angerufen. Für weitere Auskünfte müsste ich dann wohl noch etwas von meinem Gehalt auf die Seite legen.


    ich halte auch alle meine anderen Qualifikationen für wichtiger, als die eine, die ich noch nicht mal habe, aber "Vergeistigung" tut der Experimentalphysik Unrecht, das meiste ist ziemlich handwerklich. Man unterrichtet ja in der Zeit auch Studenten, die bei mir sogar im gleichen Alter sind, wie meine zukünftigen Schüler. Ich will ja auch nicht sagen, dass ich nichts mehr dazuzulernen hätte. Ich finde aber, dass wir Seiteneinsteiger eine Menge Erfahrungen (ich habe viele Jahre als pädagogischer Mitarbeiter für das Jugendamt gearbeitet und auch ein eigenes Unternehmen geleitet) mitbringen, die jemand der von der Schule ins Lehramtsstudium und wieder an die Schule geht nicht unbedingt gemacht hat. Deshalb möchte ich mich nicht dauernd entschuldigen, dass ich das 2. Staatsexamen noch nachholen muss oder möchte auch nicht ewig dankbar sein müssen für diese "tolle Gelegenheit". Und bei deiner ersten Antwort klang das so.


    Ich fand das Auswahlverfahren eines privaten Gymnasiums sehr viel angenehmer: die haben mich eingeladen eine Woche an ihrem Leben teilzunehmen. Am Ende mußte ich unterrichten und dann haben sie mir einen Vertrag angeboten. Einigen studierten Lehrern mit 2. Staatsexamen haben sie dagegen eine Absage geschickt. Die haben sich eine Woche lang für die Person interessiert, die sie auf ihre Kinder loslassen wollen. Bei der Schule, zu der ich jetzt gehe, war ich zu einem Vorstellungsgespräch, die wissen nicht, ob ich überhaupt was kann. Und Konkurrenz mit 2. Staatsexamen gab es nicht, denn dann darf man sich bei Staatsschulen ja gar nicht erst bewerben als Lehrer 2. Klasse.


    aber ich freue mich trotzdem drauf
    jg

  • Rein zum Verwaltungsrechtlichen: Soweit ich weiß, kann niemand Dich zwingen, einen Antrag zurückzuziehen.


    Man kann einen Antrag ablehnen oder ihn bewilligen oder den Antragssteller um weitere Unterlagen bitten und die Angelegenheit dann still und heimlich im Sande verlaufen lassen, falls der Antragssteller sich dann nicht meldet...

  • vielen Dank für die Bestätigung! :)


    Schade, dass man dann so einen scheinbar wichtigen Brief bekommt, ganz offiziell mit Stempel und Wappen und da steht "... sind Sie verpflichtet den Antrag zurückzuziehen". Ziemlich frech sowas. Das ist es, wogegen ich mich wehren möchte.

  • Hallo,
    ich nehme den Faden nochmal auf, da ich nun einen Schritt weiter gekommen bin. Nachdem mir die Schule bestätigt hat, dass ich de facto Sek I und Sek II unterrichten werde und nachdem mir die GEW einen Anwalt empfohlen und ich der Bez. Reg. mit Klage vorm Verwaltungsgericht gedroht habe, habe ich nun die Anerkennung des Diploms als 1. Staatsexamen auch für Gymnasium, Gesamtschule bekommen.


    Weiß jemand, wie man nun am besten weiter macht? Ich habe ja diesen Weg "OVP-B" gewählt (neu in NRW), wo ich berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst mache. Da sie dort eigentlich nur Sek I haben wollen stecken sie mich zunächst in ein Sek I Seminar. Ich habe aber nun auch das 1. Staatsexamen für Sek II und müsste dann auch in einem Sek II Seminar weiter machen können, oder?


    Ich habe oft gehört, dass es schon Leute gibt, die das (mit Rechtsanwalt) durchgeboxt haben, weiß aber keine Namen. Wer hat solche Erfahrungen oder kann mir Tipps geben?

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