Quereinstieg als Sportlehrer

  • Liebe Community,


    ich beginne im September meine Tätigkeit als Sportlehrer an einer Grundschule und dies mit etwas mehr als einer halben Stelle. In diesem Bereich habe ich weder studiert noch promoviert, allerdings über den DFB mehrere Trainer-Lizenzen erworben. In den letzten Jahren war ich mit einer Fussballschule sehr erfolgreich selbständig und fahre dies nun auf Grund der zeitlichen Vereinnahmung runter. Hinzu kommt, dass ich bei einem Bundesligisten im Nachwuchs-Leistungszentrum als Trainer angestellt bin.


    Nun beginnt meine Tätigkeit mit dem kommenden Monat und ich bin schon sehr gespannt darauf. Durch diverse Gespräche habe ich mitbekommen, dass es in meiner Stadt mehrere Quereinsteiger gibt, welche zuerst Fussballtrainer waren und nun seit mehreren Jahren an den Schulen den Sportunterricht leiten. Einer soll nun seit 8 Jahren aktiv sein, eine volle Stelle bekommen haben und sogar verbeamtet worden sein. Ist es möglich als Quereinsteiger verbeamtet zu werden?


    Habt ihr Erfahrungswerte hinsichtlich der Chancen einer Verlängerung nach den 6 Monaten der Anstellung?
    Habt ihr Erfahrungswerte hinsichtlich der Chancen einer längeren Vertragslaufzeit (> 6 Monate)?


    Ich freue mich schon sehr auf diese neue Herausforderung, zumal sie einige Vorteile mit sich bringt. Privatversichert, Zeitmanagement, Sportbereich und die finanzielle Seite.
    Über eure Rückmeldungen freue ich mich und wünsche euch einen schönen Abend/Vormittag!

  • Was hast du denn studiert? Quereinstieg geht nur mit Mängelfächern- in det Regel. Trainerlizenzen ersetzen kein Sportstudium, da wird also kein Einstieg möglich sein.

  • Das sehe ich auch eher kritisch, hängt doch an einer Übernahme ins Beamtenverhältnis das Vorhandensein der entsprechenden Ausbildung (hier also entsprechendes GS-Studium mit entsprechenden Fächern..nur Sport reicht da eher nicht aus. Deine Stelle wird sicher auch nicht im Beamtenverhältnis sondern als Angestellter laufen, insbesondere wenn sie zeitlich befristet ist. Von der Beitragsbemessungsgrenze zur Freigabe in die Privatversicherung bist du damit weit entfernt denke ich....außer du bist eh bereits privatversichert als Selbstständiger.

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