Ausgleichszahlung bei Länderversetzung in Berlin???

  • Liebe Kolleg_innen,



    ich bin seit 2013 wieder in Berlin zurück und unterrichte als verbeamteter Lehrer. Die Länderversetzung war leider auch mit finanziellen Einbußen verbunden, obwohl bis Ende 2013 auch bei der Länderversetzung eine AUSGLEICHSZAHLUNG zustand. Diese wird mir verweigert, weil sie angeblich nicht rechtskonform gewesen wäre.



    Gibt es Kollegen, die bis Ende 2013 per Länderversetzung nach Berlin kamen und eine Ausgleichszahlung erhalten???



    Viele Grüße.

  • Diesen Urteil bitte durchlesen:


    https://openjur.de/u/874469.html



    Ebenfalls eine Begründung:


    "Da die Übernahme im Rahmen des Lehreraustauschverfahrensaus persönlichen (und nicht aus dienstlichen) Gründen und die Auswahlder Bewerberinnen und Bewerber damit ohne Bestenauslese erfolgt, wird eine Ausgleichszulagenach § 13 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung fürBerlin, die die Differenz der Besoldung zwischen dem abgebenden Bundesland und derBesoldung in Berlin ausgleichen würde, nicht gezahlt. "



    Also es hängt auch davon ab, wie man in den Schuldienst eingestellt wurde.

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