Teilanerkennung des 1. Staatsexamens - Widerspruch?

  • Hallo,


    ich habe nun das Ergebnis meines Anerkennungsantrages des FH-Diploms im Bereich Maschinenbau zwecks Unterrrichtswunsch an GHRGe von Köln erhalten.
    Sinngemäß steht dort, dass sich lediglich das Fach Physik ableiten lässt und die Diplomarbeit als schriftliche Hausaufgabe gewertet wird.


    Ein 2. Fach liesse sich angeblich nicht ableiten, es müssten noch Studienleistungen erbracht werden.....


    Zitat des wichtigsten Teils:
    "Eine Anerkennung in weiteren Fächern ist ausgeschlossen, da Sie - gemäß dem Prüfungsergebnis des Staatlichen Prüfungsamtes für Erste Staatsprüfungen in Köln - in den Fächern Mathematik und Technik lediglich Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen des Grundstudiums sowie in Informatik keine Fachprüfung nachgewiesen haben".


    Als Wunschfächer habe ich Mathematik, Technik, Informatik, Physik angegeben.
    Für Mathematik und Informatik könnte ich dies noch gerade verstehen (obwohl 10 Jahre IT-Tätigkeiten mit ca. 10 Zertifikaten, aber halt nicht studiert) keinesfalls aber die Argumentation für das Fach Technik!


    Ich denke, dass ich kein Einzelfall bin. Bis vor kurzem war es offensichtlich noch möglich, dass Technik und Physik anerkannt wurden bei Maschbauingenieuren mit FH-Abschluss. Habe sogar von Landschaftsbau-ings gehört, bei denen neben Biologie auch das Fach Technik aufgelistet ist und diese im Referendariat stehen!


    Ferner hörte ich, dass das Fach Technik überlaufen sein soll.
    Damit kann jedoch meiner Meinung nach nicht eine Anerkennungsverweigerung
    dieses Fachs begründet werden. Wenn beim Maschbauing mit der Fachrichtung Fertigungstechnik Metall nicht als einer der Hauptfächer Technik angesehen werden kann, bei wem dann?


    Ich würde gerne Widerspruch einlegen. Jedoch ist mir nicht bekannt, ob dies überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, noch an welche Stelle man sich sonst wenden könnte, um Rat einzuholen.



    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Widerspruch einlegen kannst Du ja allemal! Mehr als noch mal ablehnen können sie ja nicht; allerdings solltest du gut argumentieren.


    Wir mir schein ist es in NRW so, dass in Mangelfächern das Studium als erstes Staatsexamen anerkannt wird (insbesondere ein Hochschulabschluss). Das zweite Fach entspricht dann i.d.R. der langjähriugen beruflichen Qualifikation (also Informatik)
    Allerdings hast Du dann mehrere Probleme:
    kein Hochschulabschluss
    Technik ist kein Mangelfach (deswegen werden dort Seiteneinsteiger nicht eingestellt)



    Hast Du schon mal über den Seiteneinstieg am BK nachgedacht? Da ließe sich mit Deiner Kombination vielleicht noch eher was erreichen.
    Hier die Kontaktadresse der BezReg in D'dorf
    Bewerber-Hotline der Bezirksregierung Düsseldorf: Tel.-Nr. 0211/475-5490 (Mo, Mi, Do 9 - 12 Uhr, Mo 13 - 15 Uhr, Do 13 - 14.30 Uhr) oder per e-mail: marlis.scheele@brd.nrw.de


    Etwas ähnliches sollte es auch in Kölle geben.


    Gruß, Forsch

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