Mangelfacherlass gestrichen - so nicht ...

  • Hallo Mitleidende,


    ich habe am 1.3 diesen Jahres meinen gut bezahlten Job in der Industrie an den Nagel gehängt um Lehrer zu werden. Eine OVP-B (berufbegleitende) Stelle hab ich auch bekommen.
    Um meine Familie und Haus e.t.c. weiterhin zu versorgen musste ich mit spitzem Bleistift rechnen und einige Posten streichen.
    Als Basis habe ich das Gehalt als Beamter mit A12 zugrunde gelegt. (Wurde mir ja auch versprochen) Jetzt mit 42 Jahren soll ich aufgrund des gekippten Mangelfacherlasses über 400¤ weniger bekommen. Da kann ich eigentlich sofort aufhören und wieder Bewerbungen schreiben.
    Wollten die uns jetzt eigentlich oder dann doch nicht?


    Bei mir steht auch noch im Vertrag:
    "Nach Feststellung der Bewährung im Schuldienst und Bestehen der zweiten
    Staatsprüfung wird die Lehrkraft in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis nach
    dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) oder - sofern die
    beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen - in ein
    Beamtenverhältnis auf Probe übernommen."


    ...sofern die beamtenrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen


    Die scheinen jetzt wohl nicht mehr vorzuliegen, oder kann dieser Abschnitt auch anders (nicht politisch) interpretiert werden? Weiß das jemand?

  • Es sieht schlecht aus, da der Mangelfacherlass gestrichen wurde. Rechtlich ist es nicht geklärt, ob man sich auf Bestandsschutz berufen kann. Dies ist jedoch sehr vage - wird aber im Falle einer Klage von der GEW unterstützt.
    Da der BAT ab dem 1.11.06 nicht mehr gilt, ist es möglich, dass du noch nicht einmal das Angestelltengehalt nach dem BAT bekommst, sondern nach dem neuem Vertag, dem Tvöd. Danach bekommt ein Lehrer, der nach dem BAT mit 2a eingestuft wurde nur noch 2800 Brutto. Sek I Lehrer nur noch 2400. Der Ortszuschlag ist gestrichen, so dass du unter Umständen soger deutlich weniger bekommst als 400 EUR.
    Traurig, aber Realität. Vielleicht kannst du dich auf deine Vertragsklausel berufen.

  • Da hast Du wohl recht.
    Ich habe heute schriftlich Antwort von der BezReg bekommen. Eine Verbeamtung ist für mich mit dem Wegfall des Mangelfacherlasses ausgeschlossen. Ob ich auf Tvöd umgestuft werde, glaube ich (will ich nicht glauben) nicht, da ich schon als OVP-Bler nach BAT bezahlt werde. Aber das lass ich mir noch bestätigen.


    Hier ein Rechenbeispiel von der GEW-Köln:


    40jähriger Familienvater, Dienstalter 37, 2 Kinder Steuerklasse 3, 14 % Krankenkassenbeiträge:


    ca. 2638¤netto nach Verbeamtung A12 Stufe3 unter Berücksichtigung der Sonderzahlung


    ca. 2298¤netto nach BATIII unter Berücksichtigung der Zuschläge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld


    ca. 1713¤netto nach TV-L Entgeldgruppe 11 Stufe 1


    Wen hab ich mir da nur freiwillig als neuen Arbeitgeber ausgesucht...

  • Jep, Paddler, so isset!
    Mir geht es genauso.


    Es wird sicherlich Klagen gegen dieses Vorgehen geben. "Formalrechtlich" ist diese Vorgehensweise aber ok, d.h. mach Dir nicht all zu große Hoffnung.


    Angeblich sollen davon in NRW ca. 150 Leute betroffen sein (was ich nicht glaube, ich denke es sind deutlich mehr). Einige haben sich per Mail, persönliches Kennen, Foren usw. lose zusammengeschlossen. Wenn Du mir eine PN mit Deiner Email schickst, gebe ich Dir mal ein paar Kontaktadressen (andere Betroffene, Ansprechpartner bei den Verbänden usw.)


    Gruß, Forsch (bei dem das ganze ca. -800 EUR ausmacht (worst case))

  • Zitat

    . "Formalrechtlich" ist diese Vorgehensweise aber ok, d.h. mach Dir nicht all zu große Hoffnung.


    Da bin ich mir noch nicht sicher. Schließlich wurde ich vom Land NRW dahingehend abgeworben, daß ich bis 45 verbeamtet werden kann.
    Auf in den Kampf...



    p.s.: An den Kontaktadressen bin ich interessiert.

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