WICHTIG -- NEUER ANERKENNUNGSERLASS IN NRW!!!!!

  • Hallo Seiteneinsteiger,


    .....wer von Euch den Seiteneinstieg anstrebt und dazu noch die Anerkennung seines Hochschulabschlusses als 1. Staatsexam braucht muss sich beeilen!


    => ANERKENNUNG AUCH FÜR ABSCHLÜSSE (1. STAATSEXAM) DIE NICHT IN NRW ABGELEGT WORDEN SIND!!!
    => ES GIBT NICHT VIELE BUNDESLÄNDER DIE FACHHOCHSCHULABSCHLÜSSE ÜBERHAUBT ANERKENNEN!!!
    => FÜR DIE ANERKENNUNG MÜSST IHR NICHT IN NRW WOHNEN!!!


    In den nächsten Tagen max. 2 Wochen kommt ein neuer Anerkennungserlass. Ihr könnt davon ausgehen das die Bedingungen weiter verschärft werden sprich es werden weniger Abschlüsse anerkannt und es muss mehr nachstudiert werden


    Also SOFORT einen formlosen Antrag stellen und an die jeweilige Bezirksregierung schicken. Unbedingt auf den Erlass vom 01.02.2005 berufen:


    http://www.bildungsportal.nrw.…O/Erlasse/Anerkennung.pdf
    (Stand 11.01.2007)


    Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung
    - das Lehramt an Berufskollegs
    - das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
    ->NUR für Leute mit UNI-Abschluß!
    Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 46.4, Fischerstr. 10, 40477 Düsseldorf


    Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung
    - Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschule und Klassen 5-10 der Gesamtschule
    - das Lehramt an Berufskollegs
    ->NUR für Leute mit Fachhochschulabschluss und Abschluss aus der ehemaligen DDR
    Bezirksregierung Köln , Dezernat 46.2, Zeughausstr. 2-10, 50669 Köln


    Bezirksregierung Münster ist zuständig für die Anerkennung
    - Lehramt für Grund,- Haupt- und Realschule und Klassen 5-10 der Gesamtschule
    - Lehramt für Sonderpädagogik
    ->NUR für Leute mit Uni-Abschluss!
    Bezirksregierung Münster, Dezernat 46, 48128 Münster


    Zur Anerkennung eines in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworbenen Hochschulabschlusses ist die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 46, 59817 Arnsberg zuständig.


    Zur Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses, soweit dieser nicht in den Ländern der EG und EWR, in Polen oder der Schweiz erworben wurde, ist die Bezirksregierung Detmold, Dezernat 46, 32756 Detmold zuständig.



    Viel Erfolg und beeilt Euch!!!!


    Gruß Textmarker

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