Studienrat mit künstl. Fach

  • Hallo liebe Leute,


    ich bin ganz neu im Forum und hab auch gleich ne Frage.
    Ich studiere in Potsdam Musik und Deutsch auf Lehramt Gymnasium.


    Das Referendariat würde ich gern in Berlin machen.


    Wenn ich diese Kombination in Berlin studieren würde, dann hätte ich nachher den akad. Titel Studienrat.


    Da ich aber in Brandenburg studiere eben nicht.


    1. Kann man auch noch nachträglich diesen Titel erwerben? (Prüfung etc?) und wie gestaltet sich das?


    2. Kann ich auch ohne diesen Titel in Berlin (Ost & West) am Gymnasium bis Klasse 13 unterrichten?


    3. Ich habe irgendwo hier im Forum gelesen, daß man das zweite Fach am Gymn. nur bis max. 11 Klasse unterrichtet? Ist das richtig?



    Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
    Liebe Grüße


    Musik LK

  • Studienrat ist kein Titel, sondern beamtenrechtlich ein Amt. Dieses Amt wird einem verliehen, wenn man sich zuvor in der Probezeit bewährt hat. Davor trägt man die Dienstbezeichnung Studienassessor oder Studienrat z.A. (zur Anstellung).
    Wichtig ist, dass man einer Hochschule (nicht PH, FH,...) studiert hat, nur so lässt sich im Regelfall die Laufbahn des höheres Dienstes erreichen. Studienrat ist dann das so genannte Eingangsamt, es folgen Oberstudienrat, Studiendirektor, Oberstudiendirektor.


    In zweiten Fach ("künstlerisches Beifach") erwirbt man in BW die kleine Fakultas, das heißt die Unterrichtsbefähigung bis zur Mittelstufe. Im Laufe der Jahre wird dies aber großzügig gesehen und viele Kollegen unterrichten auch in der Oberstufe; nur ein Lk wird eher die Ausnahme bleiben. Ich denke, das wird in vielen Bundesländern ähnlich sein.


    P.S.: Mit dem Abschluss der zweiten Dienstprüfung im höheren Lehramt erwirbt man das Recht, die Berufsbezeichnung Assessor des Lehramtes zu führen. Nach dem Lehramtsstudium hast du keinen akademischen Titel!

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Vielen Dank für deine Antwort!


    Ich rekapituliere nochmal was du gesagt hast.


    Ich studiere an der Uni Potsdam, und wenn ich die 2. Staatsprüfung bestanden habe, wie darf ich mich dann "nennen"?


    Studienassessor bzw. Studienrat z.A. ? Ist das korrekt?


    Bei mir ist Musik das erste Fach, das heißt Deutsch würde ich bis zur 11. oder max. GK unterrichten. Ist das richtig?



    Und was ist eine zweite Dienstprüfung im höheren Lehramt?
    Wann kommt die?


    Wäre echt sehr nett, wenn du mir das nochmal sagen würdest.


    Danke schön!
    LG

  • Das Studium schließt mit der ersten Staatsprüfung ab. Danach hat man leider noch gar keinen Titel.


    Wenn man nach dem Studium das Referendariat für das höhere Lehramt (Voraussetzung Unistudium) abgeschlossen hat (2. Dienstprüfung oder 2. Staatsexamen), darf man die Berufsbezeichnung "Assessor des Lehramtes" führen.


    Wenn man eine Anstellung als Beamter auf Probe bekommt, darf man die Dienstbezeichnung Studienassessor/Studienrat z.A. führen.


    Nach erfolgreicher Beendigung der Probezeit hat man das Amt Studienrat.


    Ich spreche jetzt von Baden-Württemberg:
    1. Fach = volle Lehrbefähigung
    2. Fach = künstlerisches Beifach = Lehrbefähigung (formal) für Mittel-/Unterstufe, d.h. bis Klasse 10.

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Mir fällt grad noch ne Frage ein...


    also ist es im Prinzip völlig unerheblich, daß mein Studiengang an der Potsdamer Uni nur "Lehramt Gymnasium" heißt und nicht wie in Berlin "Studienrat L6 Musik etc..."


    Das Beamtenrechtliche mit den versch. Ämtern ist danach gleich, so hab ich das jetzt verstanden.....oder?


    Danke!

  • Richtig, jetzt verstehe ich auch, wieso du so verwirrt warst. Wäre einfacher den Studiengang "Künstlerisches Lehramt für Gymnasien zu nennen" wie in den meisten Bundesländern.
    Zur Zeit werden viele Kollegen nur als Angestellte übernommen, dann hat es sich sowieso erstmal mit dem Studienrat. Bei uns sind das dann die L.i.A.s (Lehrer im Angestelltenverhältnis)...

    Erziehung ist die organisierte Verteidigung der Erwachsenen gegen die Jugend.

    Einmal editiert, zuletzt von Timm ()

  • Wobei im Moment der Angestelltenstatus zumindest in NRW durchaus von Vorteil ist, denn die Angestellten bekommen weiterhin Reisekosten und müssen auch nicht eine Stunde mehr arbeiten. Wie es mit Weihnachts- und Urlaubsgeld aussieht, weiß ich nicht, bin ja auch Beamtin (z.A.).


    Grüße,


    Birgit

    Man muss Partei ergreifen. Neutralität hilft dem Unterdrücker, niemals dem Opfer. Stillschweigen bestärkt den Peiniger, niemals den Gepeinigten.“

    Elie Wiesel

    • Offizieller Beitrag

    Berlin und Brandenburg haben eine Abmachung, dass die entsprechenden Lehrämter gegenseitig anerkannt werden!



    Dein Lehramt am Gymnasium (hieß es nicht früher sogar noch Lehramt für die Sekundarstufe I / II ?) ist gleichgesetzt mit dem Berliner L6 (ohne Kunst oder Musik L4). In Berlin heißt da im Studium schon irgendwas mit Studienrat, ist total verwirrend. Im Referendariat dürfen sich die Berliner dann "Studienreferendare" nennen und die anderen "Lehramtsanwärter".


    Das erste Fach (in Berlin ist das immer Musik!) darf offiziell bis 13 (inkl. LK) unterrichtet werden, das zweite bis 10 (11?) offiziell. Inoffiziell siehe andere Antworten. Im Ref. muss ne Freundin von mir auch in Deutsch regelmäßig Oberstufenklassen (11) zeigen.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Hi Conny,


    ja in der Tat verwirrend ist das schon mit den versch. Bezeichnungen. Aber so wie ich das jetzt verstanden habe ist "Studienrat" eh ein Beamtenrechtlicher Titel und kann nicht durch ein Studium erworben werden.
    D.h. wenn ich nach dem Studium 1. StEx in Potsdam und 2. StEx in Berlin, in Berlin eine Stelle zur Verbeamtung angeboten bekäme, dann wäre ich Studienrat z.A. bzw. Studienassessor und nach der Probezeit dann "echt" Studienrat?


    Danke nochmal für die Hilfe!
    MusikLK

Werbung