Beamtin auf Probe- Erneute Schwangerschaft in EZ

  • Hallo zusammen,
    kurz vorab: ich bin keine Lehrerin, sondern Lebensmittelkontrolleurin im öffentlichen Dienst.
    Ich hoffe, dass ich euch euch eine adäquate Antwort bekomme. In anderen Foren wurde das Thema nicht so gut behandelt und man wurde als "Hausfrau" abgestempelt.
    Ich habe einen 4 ½ Monate alten Sohn und befinde mich z.Z. in Elternzeit. Es ist geplant, dass ich nach 14 Monaten mit 20 Stunden in den Dienst zurückkehre und nach der Probezeit ein zweites Kind möchte. Eingereicht habe ich 24 Monate EZ. Es ist mein erstes Kind und ich war mir nicht sicher wie alles laufen würde, z.B Krippenplatz, so dass ich auf Nummer sicher gehen wollte.
    Nach meiner Rückkehr beträgt die Probezeit noch 12 Monate.


    Was wäre, wenn ich nun in der EZ erneut schwanger werden würde? Der Steuerberater sagt natürlich, dass dies ideal wäre, da ich dann das jetzige Elterngeld weiterbeziehen würde.
    Auch von den älteren Kollegen wird immer wieder gesagt: geniesse die Zeit, bekomme zwei/ drei Kinder und komme dann zurück. Typisch Beamte (Augenzwinkern)
    Es geht mir allerdings um die Probezeit. Kann mein Dienstherr z.B. nach drei/ vier Jahren EZ sagen, dass ich nicht mehr auf Lebenszeit verbeamtet werde?


    Ich stelle diese Frage, da ich ursprünglich aus der Industrie komme und erst seit Ende 2013 im öffentlichen Dienst tätig bin. Mit dem Beamtenrecht kenne ich mich noch nicht so gut aus.


    Also wie gesagt, ich möchte nach 14 Monaten zurückkehren, die Probezeit erfüllen und dann weiterplanen.


    Trotzdem wäre ich über eine Antwort sehr dankbar.

    • Offizieller Beitrag

    Da du keine Schreibberechtigung hast, sperre ich dich, aber hier im Thread kannst du lesen, falls jemand Tipps hat.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Was soll das denn hier? Nach dem Motto: "Lehrer wissen, wie sie das Beste aus solchen Situationen holen"?
    Du schreibst, du seist seit 2013 im öffentlichen Dienst beschäftigt. Da sollte man sich doch schon etwas auskennen.
    Tipp (1): Die meisten Lehrer kaufen sich zu Beginn des Referendariates oder spätestens mit der Verbeamtung auf Probe einen Schmöker zum Beamtenrecht. Auch wenn Du die Quittung in Deiner Branche nicht beim FA einreichen kannst, sollte sich das lohnen.
    Tipp (2): Viele Lehrer sind Mitglied in einem Verband. Über den bekommt man auch kostenlose Rechtsberatung zu allen Themen des Beamtenrechts. Suche Dir etwas Passendes für Deine Branche aus.

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