Sekundarstufe I Berechtigung nachholen

  • Moin Forum!



    Ich habe mein 1. Staatsexamen nach einer ganzen alten Prüfungsordnung gemacht, in der man nicht automatisch die Berechtigung für den Unterricht in der Sekundarstufe 1 erhält. Ich hätte für die Sek-I-Fakultas eine zusätzliche Klausur schreiben müssen (das war die Prüfungsordnung, bei der alle Klausuren in 6 Wochen geschrieben wurden) und das habe ich mir damals gespart, da ich bereits ein Promotionsangebot hatte. Resultat ist jetzt akut, dass ich mein Refendariat wohl an einem Kolleg machen werde. Das ist nicht schlimm, ich finde das sogar ganz spannend.


    Aber in der Zukunft wäre ich daran interessiert, auch in der Mittelstufe zu unterrichten. Kann jemand sagen, wie man (in NRW) diese Prüfung eventuell nachholen kann? Oder ansonsten irgendwie diese Berechtigung erhalten kann?


    Zusätzliche Information: Ich habe in der Physikdidaktik die letzten 5 Jahre (mit und ohne Dr) Lehrämtler für die Sekundarstufe I (bzw. H/R) ausgebildet. Wenn man sowas anrechnen könnte,
    wäre das noch cooler.


    Mir würde auch ein Ansatz reichen, wo man mal nachfragen kann. Im Moment wüsste ich gar nicht, welches Gesetz, welche Prüfungsordnung, etc. dafür zuständig ist. [Blockierte Grafik: http://referendar.de/forum/images/smilies/icon_smile.gif]


    P.S.: Ich habe die Frage auch bei referendar.de gestellt, aber ich hoffe, hier andere Leute zu erreichen.

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