Anwartschaften aus zwei verschiedenen Versorgungssystemen, wer kennt sich damit aus?

  • Habe aus meiner Zeit als Angestellter Ansprüche gegenüber der BfA auf „Rente“ (mit 67 derzeit) und als Beamter auf Pension.


    Nun verhält es sich wohl so, dass die BfA-Rente zur Pension mit hinzugerechnet wird, also den Höchstsatz nicht übersteigen darf, der mir dereinst zustehen wird.


    Richtig?


    Was passiert mit der BfA-Rente, angenommen aufgrund Krankheit werde ich dauerhaft dienstunfähig und erhalte dann diese Bezüge, bevor ich den regulären Pensionsanspruch vom Alter her erreichen würde(bzw. auch darüber hinaus).


    Ist diese BfA-Rente dann obsolet, da dauerhaft aus einem anderen Versorgungssystem Bezüge bezogen würden? Danke fürs Lesen und Beantworten!!!

  • as passiert mit der BfA-Rente, angenommen aufgrund Krankheit werde ich dauerhaft dienstunfähig und erhalte dann diese Bezüge, bevor ich den regulären Pensionsanspruch vom Alter her erreichen würde(bzw. auch darüber hinaus).


    Ist diese BfA-Rente dann obsolet, da dauerhaft aus einem anderen Versorgungssystem Bezüge bezogen würden? Danke fürs Lesen und Beantworten!!!

    Kannst du das bitte noch einmal klarer formulieren? Eine Rente wegen Berufsunfähigkeit aus der Rentenversicherung erhälst du nur eine kurze Zeit (drei/fünf?) Jahre nach der letzten Einzahlung in die Rentenkasse. Danach gibt es daraus nichts mehr. Im Normalfall bekommst du nicht gleichzeitig Dienstunfähigkeit von deinem Dienstherren und Berufsunfähigkeit von der Rentenversicherung, da du wohl innerhalb der ersten fünf Jahre als Beamter bei einer Dienstunfähigkeit entlassen wirst und in der Rentenversicherung nachversichert wirst. Ausnahme ist glaube ich nur, wenn die Dienstunfähigkeit durch einen Dienstunfall eingetreten ist. Das scheint mir dann ein Spezialfall zu sein.


    Insgesamt ist glaube ich, dass die Grenze, dass du mit Rente und Pension in keinem Fall mehr haben darfst als jemand, der ausschließlich Pension bezieht, immer gültig

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