Beiträge von percy

    Bin derzeit für 1 Jahr im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit infolge Krankheit. Nächstes Jahr ist die Reaktivierung geplant. Darf ich derzeit ehrenamtlich ein Mal die Woche tätig sein (Aufwandsentschädigung in Höhe der Fahrtkosten für Öffis) oder würde ich damit gegen geltende Vorschriften verstoßen? Danke für die Antworten.

    Klinikaufenthalt während der Ferien - meldet die Beihilfe dies dem Regierungspräsidium (für die Akten) und das RP an meine Schulleitung?


    Der SL habe ich den Aufenthalt nicht mitgeteilt, da eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht notwendig war (Ferien) und zum
    Schulbeginn war ich ja zurück.


    Hat jemand damit seine eigenen Erfahrungen und mag sie mitteilen?


    Nur damit ich mich darauf einstellen kann, sollte die SL doch noch ein Gespräch initiieren o. ä.


    Danke. :laola:

    Vor einigen Jahren hat eine Kollegin ein Projekt durchgeführt, welches der Schule auf kommunaler Ebene viel Beachtung und „Ruhm“ einbrachte.


    Im Anschluss daran war sie schwanger und vom ersten Tag bis zur Entbindung Krank geschrieben.
    Dann war sie einige Jahre zuhause.
    Letzten Mai stieg sie mit der Mindeststundenzahl wieder ein.
    Aufgrund des Zeitpunkts ohne "eigene" Klassen.
    Einsatz als Tandemlehrer und in der Verwaltung (bei "normaler" Bezahlung hierfür).
    RP hatte sie auf der Liste, „Unterrichtsbesuch“ wegen Beförderung in die nächste Gehaltsstufe aufgrund der Länge der Dienstzugehörigkeit/bisherigen Ergebnissen.


    Dafür hielt sie in einer Klasse, welche das ganze SJ über von einer anderen Kollegin beschult wurde eine „Showstunde“.


    Keine Stoffverteilungspläne, keine KA’s usw. mussten vorgelegt werden. Der Zeitpunkt bzw. die infrage kommenden Klassen waren mehr als überschaubar.


    Nach dem Besuch vom RP wurde sie befördert.


    Kann ich mir nur so erklären, dass dies ein später Bonus war, für das damalige Projekt und dass von Seiten des RP schon von vornherein feststand, dass sie befördert wird.


    Finde es aber schon bemerkenswert, dass andere Kollegen, welche die sonstigen Kriterien erfüllen, wie eigene Klassen, das ganze Jahr über Unterricht usw. teilweise nicht die geforderte, in der Liste ausgewiesene Note erhalten und somit nicht befördert werden.


    Es drängt sich mir der Eindruck auf, dass alles von vornherein abgekartet ist, also wenn SL dem RP meldet, für den und den Kollegen nicht, dann nicht und eben auch anders herum.


    Gibt es an eurer Schule auch solche "merkwürdigen" Beförderungsgeschichten?
    Ist das jetzt die normale Vorgehensweise?
    (Kann leider nicht noch mehr ins Detail gehen...)
    :danke:

    Habe aus meiner Zeit als Angestellter Ansprüche gegenüber der BfA auf „Rente“ (mit 67 derzeit) und als Beamter auf Pension.


    Nun verhält es sich wohl so, dass die BfA-Rente zur Pension mit hinzugerechnet wird, also den Höchstsatz nicht übersteigen darf, der mir dereinst zustehen wird.


    Richtig?


    Was passiert mit der BfA-Rente, angenommen aufgrund Krankheit werde ich dauerhaft dienstunfähig und erhalte dann diese Bezüge, bevor ich den regulären Pensionsanspruch vom Alter her erreichen würde(bzw. auch darüber hinaus).


    Ist diese BfA-Rente dann obsolet, da dauerhaft aus einem anderen Versorgungssystem Bezüge bezogen würden? Danke fürs Lesen und Beantworten!!!

    Wer hat in letzter Zeit einen solchen gestellt und mag kurz berichten, ob dieser genehmigt wurde bzw. wenn abgelehnt, mit welcher Begründung?


    Mir ist bekannt, dass es sich hierbei jeweils um Einzelfallentscheidungen handelt und dass im Beurlaubungsjahr keine Beihilfeberechtigung besteht.


    Was empfiehlt sich um Umgang mit dem RP?


    Außerdem habe ich einen Versetzungsantrag gestellt bzw. werde einen erneuten stellen, da die gewünschte Schule im Moment bzw. in absehbarer Zeit keinen Bedarf hat.


    (Wäre dann Pech für mich, wenn dem Urlaubsjahr stattgegeben würde und genau dann dort Bedarf entstünde, andererseits: Gut möglich, dass ich erst in 5 Jahren eventuell zum Zug komme).


    Antrag auf Deputatsreduzierung möchte ich ebenfalls stellen.


    So, das alles zusammen genommen: Kann überhaupt nicht abschätzen, ob das für die Beurlaubungsgewährung eher kontraproduktiv ist.


    (Bitte keine posts mit persönlichen Meinungen zu diesem Thema, nur Erfahrungswerte, Danke :rose: .)

    Vor einigen Jahren war ich länger krank (Folge: Eine Menge Ärger mit der Schulleitung… von „Fürsorgepflicht“ habe ich nichts gemerkt).


    Aufgrund der Krankheit unterrichte ich reduziert.


    (Vom Versorgungsamt habe ich damals 20 % zugesprochen bekommen, vor dem Hintergrund der gleich nachfolgend geschilderten Problematik,
    wird auf ärztl. Rat ein Erhöhungsantrag gestellt, aber das dauert ja erstens und zweitens gut möglich, dass abgelehnt wird).


    Mein Stundenplan mit den „Problemtagen“ sieht demnächst dann so aus:
    An einem Tag:
    1. + 2. Unterricht, dann wieder zur 8. + 9.


    an einem anderen: 1. bis 4. Unterricht, 5. + 6. frei, dann wieder 8. + 9.


    Insgesamt dann an 4 Tagen Nachmittagsunterricht, dies ist bei keinem anderen Kollegen (auch Volldeputatler) so.


    Inwiefern muss die Schulleitung/Stundenplanung das schon bestehende Schreiben des Versorgungsamts berücksichtigen?


    Mein behandelnder Arzt hat mir jetzt ein „normales Attest“ zur Vorlage bei der SL rausgeschrieben.


    Inwiefern muss so etwas berücksichtigt werden?


    Oder zählen nur Schreiben vom Versorgungsamt?


    ÖPR kann man vergessen.


    Kann ich deswegen den Bezirkspersonalrat kontaktieren? Oder für was sind die da? ?(
    Oder müssten da die Stufen eingehalten werden, also erst einmal ÖPR?


    Es ärgert mich über alle Maßen, dass mir die Reduzierung, außer gehaltlichen Einbußen, nichts einbringt. :pinch: :pinch: :pinch:

    Hallo,


    habe durch Langzeitvertretung dieses Jahr eine ¾ Überstundeerarbeitet.


    Ist es zulässig, diese „ewig“ vor sich herzuschieben, bisirgendwann, ggf. durch weitere Vertretungen,
    daraus eine ganze Stunde wird, diedann irgendwann abgebaut werden darf?


    Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich zwischenzeitlich aneine andere Schule wechsle?


    Verfällt es oder wird das Guthaben irgendwo „zentral“vermerkt?


    (Auszahlung als MAU ist ja völlig uninteressant, wegen derAbzüge.)


    :danke:

    Nachtrag:


    Es handelt sich hierbei nicht um U-Stunden, die durch die Flüchtlingssituation entstanden sind.


    D. Pensionär unterrichtet einfach einige Klassen weiter, die er schon vor Eintritt i. d. Ruhestand hatte, bekommt dies aber zusätzlich bezahlt.


    Zeitweise, als er erkrankt war, wurden die Stunden von einer regulären Kraft unterrichtet, nach der Krankheitsrückkehr wieder von ihm.


    Das Ganze mutet etwas seltsam an:
    Diese Stunden wurden m. W. nach noch nie ausgeschrieben; allerdings muss die übergeordnete Behörde davon wissen, sonst wäre ja von denen keine reguläre Krankheitsvertretung geschickt worden....

    Hallo,


    folgende Fragen an die "Spezialisten" hier :?: :?:
    Würde gerne an einer bestimmten Schule eingesetzt werden.


    Dort werden diese U-Stunden allerdings seit 2 Jahren von e.Pensionär abgedeckt, statt sie „regulär“ zu vergeben (er war früher dort „regulär“beschäftigt u. seit Pensionseintritt läuft das so ?( ).



    Wie lange kann die Schulleitung dies so praktizieren, wennandere Interesse haben?


    Warum kann überhaupt so verfahren werden, obwohl von noch nicht pensionierten Kräften Interesse besteht und somit kein Mangel herrscht?

    Hallo,


    hat jemand Erfahrung mit sogenannten „freiberuflichen Rentenberatern“?


    Da ich aus meiner Zeit als Angestellte Ansprüche auf Rentehaben werde und bis jetzt nur weiß, dass diese mit der Pension verrechnet wird,damit die „Höchstpensionsgrenze“ nicht überschritten wird, möchte ich es gernegenauer wissen.


    Wie bzw. wo findet man solche Berater?


    Kennen die sich genügend in beiden Systemen aus?


    (Gewerkschaftliche Auskünfte waren bisher leider nicht zufriedenstellend, genaues konnte man mir da nicht sagen).

    @all: Vielen Dank für eure Tipps.


    hugoles_AL:
    Genau, das ist der Knackpunkt, die neue Verordnung. In der letzten GLK wurde sehr schwammig erläutert, dass zwar, sollte nach Abzug der Minderarbeit noch etwas übrig bleiben, ein Teil zeitmäßig aufs Deputat angerechnet werden kann, der andere dann über MAU.
    Darum wollte ich mich hier mal erkundigen.
    Auch was die Methode unserer SL anbelangt, jetzt die Ferien herauszurechnen, damit so auch noch gemindert wird...
    Niemals würde unsere SL sich beim RP dafür einsetzen, dass man eine Erhöhung des Deputats bekommt. Obwohl ich's auch so sehe, dass es dem gleichkommt, wenn ich permanent Überstunden mache.


    Dann muss ich mal zusehen, dass ich an das Rechenbeispiel in einer Veröffentlichung eines BPR komme.


    Grüße
    percy

    Kann ich als Teilzeitkraft auch für das 2. Halbjahr gezwungen werden, weiterhin 2 Überstunden zu machen (dringende dienstliche Belange usw.)?
    Also quasi unendlich oder habe ich mein Soll erfüllt, wenn ich dies permanent das 1. Halbjahr erbracht habe?
    Die zusätzliche Belastung über einen so langen Zeitraum finde ich enorm.


    Dürfen die Ferien in Abzug gebracht werden bei der Verrechnung der Langzeitvertretung mit dem bestehenden Deputat?


    Also: Es werden nicht die Herbst- und Weihnachtsferien in den zu vertretenden Zeitraum mit einbezogen, so dass man im Februar auf ein halbes Schuljahr käme, sondern abgezogen.


    Wo gibt es verlässliche Quellen dazu, vor allem auch, wie viel Prozent der bereits geleisteten Mehrarbeit auf das Deputat verrechnet werden müssen und was man sich schlussendlich als MAU vergüten lassen muss.
    :gruss:

    Hallo Rotkehlchen,
    bitte gibt so kurz vor dem Ziel nicht auf! Nicht wegenirgendwelcher Seminarleiter, die eben mal wieder meinen, introvertiertere Refswären später die weniger guten Lehrer. Dadurch, dass du dir schon jetzt soviele Gedanken machst, denke ich schon, dass du später, mit mehr Routine undErfahrung, weniger „show-Stunden“, sondern ganz normalen Alltagsstunden einegute Lehrerin sein kannst. Im Ref sind eben die Mitrefs mit der größtenDarstellungsfähigkeit die beliebtesten im Seminar. Allerdings sehe ich es so:Vielleicht haben die Leute, die nicht permanent dieses Verhalten an den Taglegen (was von den Fachleitern noch gewünscht und verstärkt wird) bessereAntennen für die Bedürfnisse anderer (Sus).
    An deiner Stelle würde ich den Mitrefs nichts mehr über meinepersönliche Verfassung erzählen, man weiß nie, wer was weitergibt.
    Sieh zu, dass du dich immer so krank schreiben lässt, dassden Formalien Genüge getan ist, dann kann dir von dieser Seite her keiner.
    Undauf jeden Fall: Unbedingt Schulwechsel anschließend, am besten anderer Bezirk (da sich die Fachleiter immer kennen)!
    Ach ja zum SuS-Verhalten in den Spanisch-Stunden:
    Daranwirst du dich gewöhnen (müssen), SuS sind eben nicht (immer) begeisterungsfähigund leben nach dem Mini-Max_Prinzip.

    Physicist: Genau so, ganz genau so schaut's aus!!! :rose:
    War vor meinem Lehrerdasein in der freien Wirtschaft beschäftigt.
    Auch heute, lange Jahr nach dem Ref, staune ich immer noch über viele Dinge, die auf dem Planet Schule ablaufen, ja auch immer wieder neue, tolle Ideen :uebel: , die aber auch so gar nichts mit dem Leben da draußen gemein haben.
    Nur eins ist gleich geblieben, wie im Ref: Sachl. Kritik, Verbesserungsvorschläge - alles nicht willkommen.
    So ist es bequemer.
    Ja, es ist schlimm - vor allem, dass sich nie etwas ändern wird.
    Es dreht sich das ganze System im Kreis.

    Da hier sehr häufig von Berlin die Rede ist:
    Auch ich habe es so erlebt, dass diese Leute unvorbereitet, fachlich nicht kompetent waren, hatte oft das Gefühl, die Noten wurden nach der Nase vergeben und mich oft gefragt, wie sie überhaupt an diesen Posten gekommen sind.
    Auch ich habe es einmal gewagt, eine kritische Bemerkung zu machen, kann ich nur jedem davon abraten, es wird zu deinem Nachteil sein.


    Das System erhält sich selbst, jeder fürchtet Nachteile, deswegen wagt keiner etwas anzusprechen. Und ja, das System stinkt.


    Und da sich alle untereinander kennen, Seminarleiter, Fachberater, die später immer mal wieder im Unterricht vorbeikommen, wird sich nie, aber auch gar nie etwas daran ändern. Einer der Fehler des Systems...


    Motivierend ist das nicht, die Seminarzeit könnte man wirklich sinnvoller nutzen.

    Ich möchte an eine ganz bestimmte Schule versetzt werden.
    Das bedeutet aber, dass ich mein Deputat reduzieren muss, da ich nur an diesereinen Schule eingesetzt werden möchte und die momentan keinen größerenStundenbedarf haben.
    Hoffe natürlich, dass sich mittelfristig die Chance bietet, wieder zu erhöhen.
    Sollte dies nicht der Fall sein, müsste ich mich noch nach einer zusätzlichenTätigkeit umsehen.
    Wie viel in % darf der Umfang einer solchen in Bezug auf dieerteilten Deputatsstunden aufweisen?
    Muss dies dann bei der Schulleitung oder der übergeordnetenBehörde angezeigt werden?
    Genehmigt dies auch die Schulleitung oder entscheidet darüber die übergeordneteBehörde?
    Gibt es da Schwierigkeiten? Erfahrungen hierzu? :danke:

    strubbelsuse: Klingt vernünftig.


    @Annie111:
    Ich dachte immer, man entscheidet sich für Kinder, weil man Freude daran hat für sie zu sorgen (dies nicht als Arbeitszeit im herkömmlichen Sinne sieht) und da zu sein, sie aufwachsen zu sehen und, und, und... (im Alter hat man ja vielleicht das Glück, evtl. auch von seinen Kindern eine Gegenbetreuung erfahren zu dürfen) und nicht deswegen, um Kinderlosen eine Rechnung aufmachen zu können.
    A propos Rechnung: Die (finanziellen) Leistungen, die der Staat Leuten mit Kindern bietet, die werden ja u. a. auch von den Abgaben finanziert, die Kinderlose mit entsprechender Steuerklasse haben.


    Simone: Gegenfrage: Hätte ich 30 Jahre lang nicht arbeiten sollen oder was? Dachte mir, so leiste ich wenigstens einen kleinen Beitrag zum vielbeschworenen Generationenvertrag, nachdem ich ja ansonsten im Wertesystem unserer Gesellschaft/unseres Staates voll versagt habe: nämlich keine Kinder zu haben.

    Hallo,
    auch ich habe nichts gegen Kinder.
    Finde es gut, dass dieses Stundenplanthema mal hier zur Diskussion gestellt wird.



    Nachdem sich bereits schon vor 10 Jahren etliche Kollegen über dieses Verfahren beschwert hatten, hat der Schulleiter auf der GLK verkündet, dass in Ba-Wü der Anspruch auf Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Gesetz hinterlegt ist und wir anderen Kollegen dies zu akzeptieren haben.


    Seit Jahren haben also Kollegen, die keine Kinder haben zur 1. bzw. 2 Stunde Unterricht, an 3 Nachmittagen usw.


    Unsere Pläne werden um die „kinderhabenden“ Kollegen herumgebaut, deren Pläne als erstes gemacht.


    Die Kollegen beziehen ja auch Beihilfe für alle Kinder und erhalten, wenn sie verheiratet sind, den Zuschlag bei der Besoldung:
    Da frage ich mich auch, was das alles mit der beruflichen Leistung zu tun hat.


    An unserer Schule ist es aktuell auch so, dass jetzt Fachlehrer die Klassenleitung übernehmen müssen (obwohl deutlich geringer besoldet), da kinderhabende Kolleginnen häufig nur ganz wenige Stunden arbeiten und deswegen diese Funktion nicht ausüben können, lt. Meinung der Schulleitung.


    Oder Kollegen, die schon älter sind, bei denen man vor ein paar Jahren noch gesagt hat, dass man sie aufgrund dessen eher entlasten sollte und deshalb keine Klassenleitung mehr vergab, die werden nun auch bis zum Ende dafür herangezogen.


    Wenn Kolleginnen, was bei uns schon sehr häufig der Fall war, vom 1. Tag der Schwangerschaft an krankgeschrieben waren und andere sie vertreten mussten, dann war das von Seiten der Schulleitung überhaupt kein Problem.


    Kollegen, welche längere Zeit aufgrund anderer Krankheiten ausfallen, müssen sich rechtfertigen, es wird keinerlei Verständnis für deren Situation aufgebracht.


    Es läuft alles unter dem Tenor, dass allseits große Dankbarkeit herrschen muss, da diese Leute es auf sich nehmen die Steuer- und Rentenzahler von morgen zu haben U N D noch arbeiten. Wir alle haben dies mitzutragen.


    Momentan 30 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet zu haben (früher eine Zeit lang angestellt) und somit auch Abgaben geleistet zu haben bzw. zu leisten, so what?

    Folgender Sachverhalt:


    Ein Kind kommt in die 1. Klasse einer „normalen“ Grundschule, da die Erzieherinnen im Kindergarten keinerlei Defizite feststellen konnten.


    Nach dem 1. Schulhalbjahr soll das Kind in eine spezielle Grundschulförderklasse wechseln, damit es an seinen Defiziten, die sich erst jetzt herausgestellt haben (Konzentrationsprobleme, Sprachdefizit..) arbeiten kann um „irgendwann“ wieder eine reguläre Klasse besuchen zu können.


    Wie oft kommt so etwas vor? Ab und an? Oder häufiger? Was könnt ihr dazu sagen?

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