Mehrarbeitsregelung, Langzeitvertetung Ba-Wü

  • Kann ich als Teilzeitkraft auch für das 2. Halbjahr gezwungen werden, weiterhin 2 Überstunden zu machen (dringende dienstliche Belange usw.)?
    Also quasi unendlich oder habe ich mein Soll erfüllt, wenn ich dies permanent das 1. Halbjahr erbracht habe?
    Die zusätzliche Belastung über einen so langen Zeitraum finde ich enorm.


    Dürfen die Ferien in Abzug gebracht werden bei der Verrechnung der Langzeitvertretung mit dem bestehenden Deputat?


    Also: Es werden nicht die Herbst- und Weihnachtsferien in den zu vertretenden Zeitraum mit einbezogen, so dass man im Februar auf ein halbes Schuljahr käme, sondern abgezogen.


    Wo gibt es verlässliche Quellen dazu, vor allem auch, wie viel Prozent der bereits geleisteten Mehrarbeit auf das Deputat verrechnet werden müssen und was man sich schlussendlich als MAU vergüten lassen muss.
    :gruss:

  • Kann ich als Teilzeitkraft auch für das 2. Halbjahr gezwungen werden, weiterhin 2 Überstunden zu machen (dringende dienstliche Belange usw.)?

    Ich würde sagen ja, da Teilzeit nur genehmigt wird, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Aber solche Überstunden sollten immer im Einvernehmen mit der betreffenden Person angeordnet werden. Falls du aber die einzige bist, die dafür in Frage kommt, kannst du eher wenig machen.


    Zitat

    Dürfen die Ferien in Abzug gebracht werden bei der Verrechnung der Langzeitvertretung mit dem bestehenden Deputat?

    Das halte ich nicht für rechtmäßig. Die Ferien sind auch als Ausgleich für die Mehrarbeit während der Unterrichtszeit gedacht, also was für eine Vollzeitlehrkraft über die 40-Stunden-Woche anderer Beamter hinausgeht (bzw. anteilig für Teilzeitkräfte). Also gegen diesen Abzug schnellsten Widerspruch einlegen.


    Alles ohne rechtliche Gewähr!


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Ferien dürfen nicht abgezogen werden. Das müsste ja sonst auch bei den Vollzeitkräften geschehen.
    Dreh den Spieß um und lass dir von deiner SL zeigen, in welcher Verordnung steht, dass das abgezogen werden soll.

  • Hallo percy,
    die Arbeitszeitverordnung hat sich letztes Jahr geändert, ich meine auf den 01.08., so dass die Mehrarbeit erst am Ende des Schuljahres vergütet wird, nach Abzug der "Minderarbeit", die du geleistet hast durch Ausfall von Unterricht etc, wenn dann noch was übrig bleibt.
    Im letzten Personalratsinfo des BPR (zumindest bei uns im RP Tübingen) waren Rechenbeispiele hierzu drin.


    Wenn die Mehraberit allerdings auf "Dauer" angelegt ist, würde ich schon darauf drängen, dass der SL beim Personalreferenten des RP daraufhinwirkt, dass dein Deputat um die 2Uh erhöht wird.

  • @all: Vielen Dank für eure Tipps.


    hugoles_AL:
    Genau, das ist der Knackpunkt, die neue Verordnung. In der letzten GLK wurde sehr schwammig erläutert, dass zwar, sollte nach Abzug der Minderarbeit noch etwas übrig bleiben, ein Teil zeitmäßig aufs Deputat angerechnet werden kann, der andere dann über MAU.
    Darum wollte ich mich hier mal erkundigen.
    Auch was die Methode unserer SL anbelangt, jetzt die Ferien herauszurechnen, damit so auch noch gemindert wird...
    Niemals würde unsere SL sich beim RP dafür einsetzen, dass man eine Erhöhung des Deputats bekommt. Obwohl ich's auch so sehe, dass es dem gleichkommt, wenn ich permanent Überstunden mache.


    Dann muss ich mal zusehen, dass ich an das Rechenbeispiel in einer Veröffentlichung eines BPR komme.


    Grüße
    percy

  • Ach Leude, immer wieder dasselbe Spiel.
    Für derartige Fragen und Rechtsauskünfte gilt:
    Personalrat und/ oder Gewerkschaft fragen.


    Nothing else.


    Nachdem jedes Land hier seine eigenen Regelungen hat, kann eine Antwort ohne Angabe des Bundeslandes nur falsch sein.

    Vorurteilsfrei zu sein bedeutet nicht "urteilsfrei" zu sein.
    Heinrich Böll

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