Beiträge von binemei

    Also ich finde viele Meetings anstrengender als Unterricht. Im Unterricht bleibe ich wenigstens wach - auch wenn ich im Anschluss vielleicht müde bin. Bei länglichen Meetings kämpfe ich schon währenddessen mit dem Schlaf und werde auch hinterher nicht mehr richtig wach.

    Das geht mir auch so. Nach einem Tag mit 8 Stunden Unterricht bin ich immer total überrascht, wie schnell die Zeit vergangen ist. Kaum bin ich, ist auch schon Schulschluss.

    Es handelt sich nicht um mich, sondern um eine andere Person. Daher kann ich den Anwalt nicht fragen. Ich selbst bin verbeamtet. Der Angeklagte ist angestellt. Das Verfahren steht noch aus, ebenso das Urteil natürlich.

    Hallo,
    kann ein angestellter Lehrer, der außerhalb seiner Dienstzeit eine Körperverletzung begangen hat und deshalb verurteilt wurde, seine Stelle verlieren?

    Ich denke, dass der Vorfall wie Sex in der Öffentlichkeit, was wohl "Erregung öffentlichen Ärgernisses" ist, behandelt. Das könnte der Referendarin Probleme bei der Verbeamtung machen.
    Dienstrechtlich widerspricht es dem Beamtenstatusgesetz, welches vorgibt, dass man sich "amtsangemessen" zu verhalten hat. Dies war bei den Kollegen wohl nicht der Fall.

    Ich habe einen ganz genauen Bewertungsbogen, in welchem ich detailliert und schülergerecht beschreibe, was ich erwarte. Danach gewichte und bepunkte ich. Dann korrigiere ich zuerst bei jedem Schüler die Aufgabe 1, dann bei jedem die Aufgabe 2, ... Ich versuche, jede Aufgabe in einem Rutsch durchzukorrigieren. Das schafft m.E. mehr Gerechtigkeit.

    Liebe Susannea,
    du missverstehst mich. Ich gestehe jedem seine durch Gehaltsverzicht teuer erkaufte Freizeit zu. Aber mich nervt es, wenn Kollegen belästigt werden, wenn jemand sich nicht organisiert kriegt, obwohl schon vor Beginn des Lehramtsstudium bekannt sein könnte, wie die Arbeitsbedingungen sind. Wenn die Schule allerdings kein vernünftiges Teilzeitkonzept hat, dann sollten die betreffenden Kollegen den Schulleiter nerven und zwar nur den.

    Hallo Panama,


    du sprichst mir aus der Seele. Ich habe eine Kollegin, die immer unterhälftig arbeitet, zwei erwachsene Töchter hat und bei jeder Veranstaltung rumjammert, dass sie beispielsweise jetzt einem dieser "Kinder" kein Butterbrot schmieren kann.
    Dann halte ich mir in Gedanken den Mund zu und denke an meine 5 Kinder, von denen 4 mit einem Schlüssel um den Hals mit dem Bus durch die Gegend fahren, teilweise aufeinander aufpassen und sich sogar selbst das Essen warm machen müssen. Für den Kleinsten (1 Jahr) spreche ich mich mit anderen ab, so dass mal der eine und mal die andere aufpasst, damit dann die Kollegin zu ihrem "Kind" eilen kann. Und das an ein- und derselben Schule!
    Feuer frei: Jetzt könnt ihr mich alle Rabenmutter nennen. Aber ich brauche nun einmal das Vollzeitgehalt, und meine Kinder brauche ich auch.

    Mir leuchtet absolut nicht ein, weshalb man als (Vollzeit) arbeitender Lehrer am Freitag Nachmittags selbstverständlicherweise frei haben muss. Es ist vielmehr selbstverständlich, dass für Konferenzen kein Unterricht ausfallen darf. Denn sonst verlagert man das Betreuungsproblem nur von sich auf die Schülereltern. Jeder, der arbeitet und dafür gutes Geld verdient, muss in der Lage sein, eine zuverlässige Kinderbetreuung zu organisieren.

    An unserer Schule gibt es Di., Mi. und Do. Nachmittagsunterricht. Dienstags ist Konferenztag, damit kein Unterricht ausfällt. Denkbar wäre natürlich auch der Freitag, was sicher ungewöhnlich wäre. Das wäre für mich aber okay.
    Den regulären Konferenznachmittag in die allgemeine Unterrichtszeit zu legen geht dagegen gar nicht.

    Soweit ich weiß, muss man mindestens 10 Jahre im Dienst sein, um ein Ruhegehalt bekommen zu können. Außerdem wird in regelmäßigen Abständen überprüft, ob man nicht doch wieder dienstfähig ist.
    Gott sei Dank wurde es Betrügern, wie du sie beschreibst in den letzten Jahren etwas schwerer gemacht.

    Grundsätzlich weiß ich natürlich, wie Verfahren zur Feststellung eines Förderbedarfs ablaufen. Ich frage mich nur, ob an der angesprochenen Grundschule vielleicht einige Köpfe im Sand stecken, um ebendiese (aufwendigen) Verfahren nicht durchführen zu müssen und ob man Eltern denen hier etwas auffällt, nicht Gehör schenken sollte.

    Ich arbeite in der Sek. 1. Jawohl als Lehrerin. Bin ich deshalb nicht berechtigt, Fragen zum Thema Grundschule zu stellen?
    Okay, wenn das so ist: Ich bin ausgebildete Grundschullehrerin, habe mich jedoch vor 15 Jahren umorientiert und ein weiteres Lehramt erworben. Das dürfte doch reichen, oder?

    Hallo,


    einige Bekannte haben mich nun angesprochen, und ich kann keine wirklich kompetente Antwort gaben.
    In einer ersten Grundschulklasse sind offenbar unhaltbare Zustände folgender Art: Viele Schüler stören so erheblich den Unterricht, dass kaum mehr richtig gelernt werden kann. Diese Kinder zeigen aber auch ansonsten ein sehr abnormes Verhalten mit Gewalttätigkeiten und sexueller Belästigung. Diese Eltern fragen sich nun, ob auch sie selbst in irgendeiner Form darauf hinwirken können, dass die besagten Kinder auf sonderschulischen Förderbedarf im Bereich "soziale und emotionale Entwicklung" getestet werden? Und wenn ja, was konkret müsse sie tun? Da ich hier ebenfalls unsicher bin, gebe ich die Frage hiermit an euch weiter und hoffe auf zahlreiche konstruktive Antworten.
    Vielen Dank!

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