(APP um) Unterrichtsbeiträge festzuhalten / 'mündliche Noten' vereinfachen

  • Edit: du hast sie ja selbst gefunden. Solche Apps dürften wir niemals auf privaten Endgeräten mit Schülerdaten füttern. Uns wurden sogar Notenbücher untersagt, die wir nach Hause mitnehmen.

  • Da habe ich ja direkt die App ergoogelt. Ich habe sie jetzt mal am Telefon installiert und füttere sie mal mit Fake Daten. Wäre interessant, wo diese App ihre Daten speichert. Wenn sie verschlüsslelt am Gerät gespeichert werden dürfen wir das schon.

  • Ich habe ein entsperrtes (gerootetes) Android-Gerät mit vollem Zugriff aufs Dateisystem. Die App speichert ihre Daten im App-Ordner. Ich habe mir außerdem die AGBs/deren Datenschutzerklärung durchgelesen. Solange man die Daten selbst als Lehrer nicht irgendwohin verschickt, kann die App definitiv DSGVO-konform angewendet werden. Man müsste nur seiner SL die Nutzung der App anzeigen.


    https://mitarbeitsapp.de/category/datenschutz/


    Und hier der Link vom Land Baden-Württemberg


    https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/daten/ds_neu/daten/



    Ich finde die App zwar gut, würde sie aber aufgrund einer manuellen Eingabe meiner Schülernamen und der Nutzung von EduPage in unserer Schule doch nicht nutzen. Ich schaue, ob und wie ich das in EduPage einstellen kann.


    Generell finde ich Notentransparenz sehr gut, unsere Eltern bekommen via EduPage/DiLer die Noten ihrer Kinder unmittelbar nach Eingabe angezeigt und können dieses auch direkt dort bestätigen.


    Die mündliche Note jedoch würde ich nur pro Halbjahr anzeigen lassen.

    Mal schauen, wie das geht :)

  • Für die Baden-Württembergischen Lehrer gilt:


    Werden von Lehrkräften Schülerdaten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten wie einem heimischen Computer und anderen Datenverarbeitungsgeräten wie Laptops, Tablets, Smartphones usw. verarbeitet, bedarf es hierzu der Genehmigung durch die Schulleitung und der Beachtung datenschutzrechtlicher Hinweise (siehe hierzu Anlage 1 der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen)

    Das Formular Antrag auf Nutzung privater Datenverarbeitungsgeräte für dienstliche Zwecke [pdf] [17 KB] unterstützt die Schulleitungen bei der erforderlichen Dokumentation und Einholung entsprechender Zusicherungen der Lehrkräfte. Unter anderem haben die Lehrkräfte zuzusichern nach entsprechender Aufforderung, die o.g. Datenverarbeitungs-geräte, auf welchen personenbezogene Daten gespeichert werden, zu Kontrollzwecken an die Schule zu bringen.

    Mit der Verpflichtung, der in der Anlage 1 zur VwV geforderten Verhinderung ungewollter Zugriffe auf gespeicherte Schülerdaten auf dem privaten Datenverarbeitungsgerät, ist verbunden, dass dienstliche Daten nur verschlüsselt gespeichert werden dürfen.

    Eine Auswahl und Bewertung möglicher hierfür einsetzbarer Verschlüsselungsprogramme können unter Programme zur Verschlüsselung abgerufen werden.

    Empfohlen wird eine Speicherung dienstlicher personenbezogener Daten auf einem verschlüsselten USB-Stick, um eine Trennung von dienstlichen und privaten Daten zu gewährleisten.

    Verschlüsselung von Daten

  • ... Unter anderem haben die Lehrkräfte zuzusichern nach entsprechender Aufforderung, die o.g. Datenverarbeitungs-geräte, auf welchen personenbezogene Daten gespeichert werden, zu Kontrollzwecken an die Schule zu bringen.

    Sowas Ähnliches haben wir auch unterschrieben. Schon absurd, dass mein Dienstherr mir kein Gerät zur Verfügung stellt, aber im Zweifel mein(!) Handy durchsuchen darf.

  • Joa, aber zumindest in BaWü (und vermutlich bald bundesweit) sollen ja Lehrergeräte angeschafft werden.


    Generell ist dein Argument aber so nicht richtig. Die Richtlinie oben ist eine BYOD (bring your own device) - Richtlinie. Sowas macht man, wenn Benutzer von sich aus mehr Bequemlichkeit wollen. Die App (und viele andere wie Notenbox, Tapucate, TeacherTool, Teacherstudio) sind alles Apps, die dir deine Arbeit erleichtern, die aber nicht von deinem Dienstherren vorgesehen sind. Daher finde ich solch eine Richtlinie sehr sinnvoll.


    De facto hast Du als Lehrer damit die Möglichkeit, das zu nutzen, was dir am bequemsten ist, auf Geräten, die Du immer selbst hast und nutzt. Unsere SchulPCs sind sehr nett, aber halt im Verwaltungsbau drin. Noten/Zeugnis-Verwaltung haben wir zentral online (EduPage, zeufix), ich kann also von überall zugreifen.


    Jedoch sind solche Erleichterungen auf meinen eigenen Geräten schon sehr nett. Und damit aber auch die Notwendigkeiten, als Lehrer auf seine Daten aufzupassen.


    Seit es quasi nur noch Mobiltelefone mit Fingerabdruck gibt, sollte das ja eh schon die wichitgste Hürde gerissen haben :)

  • Generell ist dein Argument aber so nicht richtig. Die Richtlinie oben ist eine BYOD (bring your own device) - Richtlinie. Sowas macht man, wenn Benutzer von sich aus mehr Bequemlichkeit wollen

    Jein, wir haben einen Rechner für 30 Lehrer, was das in der Zeugniszeit oder während der Gutachtenhochphase heißt, ist schon klar, oder?


    Ich finde es generell, noch viel mehr in der aktuellen Zeit mit ad hoc-Homeschooling, dringend notwendig, dass das Land Lösungen zur Verfügung stellt. Und nicht die "wenn ihrs bequemer haben wollt, dann nutzt halt euren Privatkram, aber tragt selbst die volle Verantwortung"-Lösung.


    Zumindest eine Liste mit DS-konformen Apps und Portalen, die genutzt werden dürfen, wären schon mal nett gewesen.

  • Also hier geht es doch eindeutig nur um eine App!, mit der man mündliche Noten einfach und direkt am Ende des Unterrichts machen kann. Mehr nicht. Nicht um Noten und Zeugnisse etc.


    Offtopic:


    Klar ist es insgesamt eine Sache des Arbeitsgebers, aber auch in der Privatwirtschaft gibt es das BYOD. Und ich möchte kein Gerät vom Staat, da diese in der Regel irgendwelche gravierenden Nachteile haben (müssen). Und da finde ich für mich BYOD doch bedeutend besser. Ich kann es als Lehrer effektiv von der Steuer absetzen. Das kann meine Frau nicht. Ich kann quasi alles was ich auch nur im Ansatz für die Schule kaufe, von der Steuer absetzen.


    Da die DSGVO eine Verordnung ist, gibt es keine de facto Liste von Apps. Erst nach einer Klage gegen eine App kann man deren Konformität erklären. Bis dahin sind auch alle staatlichen Aussagen dazu immer nur Empfehlungen. Selbst das "Verbot" von Zoom & Office365 waren jeweils nur Anordnungen des KuMi, da nach einer Empfehlung des Datenschutzberechntigten der jeweiligen Ländern es nicht gewährleistet werden konnte, dass die Apps einer DSGVO-Klage standhalten würden.


    Die Angst in den KuMis ist schlicht, dass ein Elternteil eine Schule verklagt, weil sie Software XYZ einsetzt. Und danach die Lehrer dann dieses an die KuMis weitergeben. Damit das nicht passiert, hat man bestimmte Apps so verordnet, dass der Lehrer quasi alleinig haftbar ist, da er es gegen eine Empfehlung des KuMi eingesetzt hat.

  • Und deswegen...? Ich warte noch auf die Pointe :zahnluecke:

    Also ja, ja und ja, deswegen werde ich nen Teufel tun und Apps mit Schülerdaten verwenden, zu denen mein Dienstherr nicht "ja" gesagt hat. Bis auf grobe Aufsichtspflichtverletzung ist Verletzung des Datenschutzes wohl das einzige, womit man uns aus dem Amt heben kann.

  • Dein Dienstherr wird nie zu einer App offiziell ja oder nein sagen.


    Diese eine App lässt sich zumindest soweit nutzen, dass sie DSGVO-Konform nutzen kann. Nämlich dass keine Daten ins Internet gelangen und ich Maßnahmen getroffen habe, dass diese gegen öffentliches Einsehen geschützt ist.


    Wenn ich es mir so ansehe, ist das sogar sicherer als Zeufix. Und Zeufix ist offiziell in BaWü zugelassen als Zeugnisprogramm.

  • Und das ist der Grund, warum Deutschland über kurz oder lang schlicht den digitalen Anschluß verlieren wird. Rektoren, die keine Ahnung haben, Beamte im KuMi, die keine Ahnung haben und gemischt mit einer German Angst wird sich leider auch mittelfristig nicht viel tun. In anderen Ländern gibt es Fern-Unis, die den gesamten Unterricht (incl. Material, Prüfungen, Assessment etc) digitalisiert haben und somit komplett auf Campus und Präsenzunterricht verzichten können.


    Natürlich sind das nicht die Ivy League Unis, sondern in der Regel Unis für Berufstätige und sozial Benachteiligte, aber zumindest hat man so die Chance, einen Highschool- und Uni-Abschluss zu erlangen.

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