Widerspruch gegen Herabstufung nach Höhergruppierung?

  • Dank einer Beförderung bin ich nun nach 8 Monaten Bewährungszeit von E13 nach E14 höhergruppiert worden. Ich darf mich über einen Nettozugewinn von ca. 130 Euro freuen. Wäre ich ein Beamter, würde der Nettogewinn deutlich höher ausfallen. Das liegt zu einen daran, dass Beamte keine Sozial- und Rentenversicherung zahlen müssen. Der andere Grund liegt in der unterschiedlichen Handhabung der Erfahrungsstufen. Wird ein Beamter befördert, nimmt er seine Erfahrungstufe mit. Der Tarifbeschäftigte wird aber kräftig heruntergestuft.
    In meinem Fall bin ich von Stufe 6 auf Stufe 5 runtergerutscht. In einem Jahr werde ich erneut höhergruppiert nach E15. Das klingt üppig ist es aber nicht, denn auch dann werde ich weiter heruntergestuft. Am Ende bleibt ein möglicherweise nur zweistelliger Zugewinn. Da ich bereits 60 Jahre alt bin, werde ich bis zu meinem Ruhestand damit wohl zufrieden sein müssen. Eine Höherstufung erfolgt nämlich erst nach vier bzw. fünf Jahren.
    Frage: Kann man gegen die Herabstufung Widerspruch einlegen? Wenn ja, wer hat Erfahrungen damit?

  • Arbeitsrecht.de schrieb: "Die Stufenlaufzeit in den vorherigen Stufen wird bei einer Höhergruppierungnicht beachtet. Dementsprechend muss stets im Vorfeld kontrolliert werden, ob sie trotz verlorener Stufenlaufzeit Sinn macht."


    Sieht nicht so aus :(

  • Beamte und Tarifbeschäftigte des Bundes werden übrigens stufengleich befördert bzw. höhergruppiert. Die Unterschiede sind beträchtlich. Bei Stufengleicher Höhergruppierung würde ich fast 500 Euro netto mehr im Geldbeutel haben. So sind es noch nicht einmal 200 Euro. Wäre ich Beamter dürfte ich mich sogar über rund 700 Euro Nettogewinn freuen.
    Im Gegensatz dazu wird von mir aber der selbe Einsatz (z.B. als Fachleiter, stellv. Schulleiter, Koordinator) erwartet. Mit dem Hinweis auf das höhere Gehalt werden vielen Kollegen in meiner Situation z.B. die vorherigen Anrechnungsstunden gestrichen.
    Mir ist schleierhaft, wie meine Gewerkschaft einer solchen Diskriminierung zustimmen konnte.
    Fazit: Tarifbeschäftigte sollten die Finger von Funktionsstellen lassen: Deutlich mehr Arbeit für wenig Geld.

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