Rechtliche Lage - Übergangsweise Vermietung

  • Grundsteuer wird umgelegt auf den Mieter.

    Ich gehe jetzt mal davon aus, das der Ratgeber die Grundsteuer meinte, die man einmalig beim Kauf der Immobilie bezahlt.

    Das musst du dem Finanzamt noch mal verklickern, welche großartigen Bürokosten bei der Vermietung eines Gästezimmers hier anfallen.

    Naja, die die anfallen (Porto, etc.) werde ich halt angeben.



    Wenn die Miete eine bestimmte Grenze unter der ortsüblichen Miete ist, wird euch das Finanzamt sowieso alles streichen.

    Tut sie nicht. Bzw. wo zahlt man für ein WG-Zimmer (außerhalb der größeren Stadt) mehr als 350-450€ warm? Wir sind da vollkommen im Rahmen.

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