Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-)

  • Hallo zusammen,


    wie einige von euch mitbekommen haben, gab es vor Kurzem ein Gerichtsbeschluss zur abgesenkten Eingangsbesoldung.


    Nun, verstehe ich nicht ganz, was es mit der dreijährigen Verjährung auf sich hat. Die Besoldung für betroffene Beamte und Richter sollen nachgezahlt werden, sofern die Forderungen nicht verjährt sind. Nach Angaben des Ministeriums soll bis einschließlich 2015 nachgezahlt werden.


    Mein Problem ist, dass ich eine abgesenkte Eingangsbesoldung (4%) von 01.09.2012 bis 31.08.2015 bekommen habe. Rein theoretisch wäre die Zeit von 01.09.2012 bis 31.12.2014 verjährt. Allerdings habe ich am 21.12.2015 ein Widerspruch (Mustervorlage von der BLV) bei der LBV eingelegt und eine Bestätigung erhalten. In der Bestätigung heißt es auch: "Wir werden die Einrede der Verjährung nicht erheben."


    Bedeutet das, dass ich ab dem Widerspruch alle Nachzahlungen drei Jahre Rückwirkend erhalten darf?


    Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiterhelfen kann.


    Viele Grüße
    Azami

  • Hallo,


    das war der Sinn des Widerspruchs und du wirst die Rückzahlung erhalten. So wie es dasteht halt... Ich habe vom 01.09.2011-31.08.2014 die abgesenkte Besoldung bekommen. Wäre verjährt, aber da ich Widerspruch eingelegt habe, zieht das nicht. :)

  • Verstehe ich das richtig, dass man diese einbehaltenen 8% auch ohne eingelegten Widerspruch bis 2015 zurückbekommt?

    Jepp, da die Verjährung 3 Jahre dauert. Bei einem vollen Deputat entspricht das, je nach Steuerklasse, 7.000€ - 10.000€.

  • Hallo,


    das war der Sinn des Widerspruchs und du wirst die Rückzahlung erhalten. So wie es dasteht halt... Ich habe vom 01.09.2011-31.08.2014 die abgesenkte Besoldung bekommen. Wäre verjährt, aber da ich Widerspruch eingelegt habe, zieht das nicht. :)

    Wann hast du den Widerspruch eingelegt? Eher im Jahre 2011 oder 2014?

  • Zu dem Zeitpunkt als die Klage eingereicht wurde. 2013 war das glaube ich.


    Das heißt, dass du rückwirkend ab dem 01.09.2011 die Nachzahlung auch erhälst. Dann hoffen wir, dass du Recht hast :-). Die Nachzahlung soll allerdings ab 2019 beginnen. Wäre schön gewesen, wenn es noch vor Weihnachten gewesen wäre.

  • Das heißt, dass du rückwirkend ab dem 01.09.2011 die Nachzahlung auch erhälst. Dann hoffen wir, dass du Recht hast :-). Die Nachzahlung soll allerdings ab 2019 beginnen. Wäre schön gewesen, wenn es noch vor Weihnachten gewesen wäre.

    Hallöchen, ich habe von 1.1.2011- 10.2014 die Absenkung erhalten und keinen Widerspruch eingelegt. Ich wusste nicht,dass man das machen muss und war auch in Elternzeit. Jetzt bekomm ich nichts zurück oder?

  • "Hallöchen, ich habe von 1.1.2011- 10.2014 die Absenkung erhalten und keinen Widerspruch eingelegt. Ich wusste nicht,dass man das machen muss und war auch in Elternzeit. Jetzt bekomm ich nichts zurück oder?"

    Ich befürchte, dass du leider nichts zurück bekommen müsstest, da der Anspruch verjährt ist. Im nachfolgenden Link steht, dass man Anspruch auf Nachzahlung bis einschließlich 2015 hat, sofern man kein Widerspruch eingelegt hat.


    Senkung von Eingangsbesoldung verfassungswidrig

  • BLV: "Beamt*innen, die einen Widerspruch gegen ihre abgesenkte Eingangsbesoldung eingelegt hatten, erhalten nun eine Nachzahlung vom Land BW."


    Ich kann das kaum glauben!
    Das klingt so, als müsste man selbst nichts mehr machen, außer den Kontoauszug checken. :cash::dollar::geschenke::laola:

  • Woher wusstet ihr, dass ihr Widerspruch einlegen könnt? Ich war damals Lehrerin im Vollzug da bekam man gar nichts mit.Oh man das ärgert mich jetzt. Aber ich freu mich natürlich für euch.

  • Woher wusstet ihr, dass ihr Widerspruch einlegen könnt? Ich war damals Lehrerin im Vollzug da bekam man gar nichts mit.Oh man das ärgert mich jetzt. Aber ich freu mich natürlich für euch.

    Bei uns an der Schule wurden wir von Kollegen/innen diesbezüglich informiert, da einige in der BLV und GEW tätig sind.

  • Woher wusstet ihr, dass ihr Widerspruch einlegen könnt? Ich war damals Lehrerin im Vollzug da bekam man gar nichts mit.Oh man das ärgert mich jetzt. Aber ich freu mich natürlich für euch.

    Ich bin einerseits selbst Mitglied im LBV und habe andererseits wurde ich von vielen Kollegen netterweise darauf hingewiesen.


    Den Antwortschrieb aus Fellbach habe ich auch noch aufgehoben. Ich glaub's erst, wenn ich es auf dem Kontoauszug sehe, aber gefühlt ist für mich schon heute Weihnachten.

  • Oh man, das gab es bei uns nicht, GEW etc. Ist das ärgerlich da darf ich gar nicht drüber nachdenken.
    Aber gut, Geld ist eh schon weg.

    Vielleicht hast du Glück und das Finanzministerium zahlt es trotzdem aus. Momentan ärgern sich viele, da sich das Ministerium hinter der Verjährung versteckt...


    Hier ein Link von der BLV zum Lesen:
    Ministerium versteckt sich hinter Verjährung


  • Jepp, da die Verjährung 3 Jahre dauert. Bei einem vollen Deputat entspricht das, je nach Steuerklasse, 7.000€ - 10.000€.

    Bei mir wird es wohl deutlich weniger sein, da es sich nur um ein paar Monate gehandelt hat, bis das Ganze aufgehoben wurde.


    Ich glaube das sowieso erst, wenn das Geld auf dem Konto ist. Nicht, dass sie sich wieder einen "tollen" Kniff überlegt haben, um da drum herum zu kommen. Würde mich nicht überraschen (siehe Urteil zur Bezahlung von Klassenfahrten)

  • Als nächstes stehen die Kürzungen in der Beihilfe an. Mich persönlich stört die Kostendämpfungspauschale in Höhe von 180€, die man abschaffen müsste.
    Mal schauen, ob das Land diese Kürzungen wieder zurücknimmt. Ansonsten droht, laut der BLV, eine Klage :tanz:

  • Jepp, da die Verjährung 3 Jahre dauert. Bei einem vollen Deputat entspricht das, je nach Steuerklasse, 7.000€ - 10.000€.

    Da kann man neidisch werden.
    Aber es sei den Beamten gegönnt.

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