24. Dezember 2018 04:51 #1 HalloMich würde interessieren, ob eine Funktionsstelle A13 an einer IGS in Niedersachsen mit einer Erprobungszeit verbunden ist. Oder findet die Beförderung sofort mit Beginn der Tätigkeit statt?Lieben Dank für Eure Antworten
24. Dezember 2018 13:48 #2 Niedersächsisches Beamtengesetz Par. 20 Satz 2Beförderung ... nach Erprobungszeiten...