NRW - Sprungbeförderung A12 auf A14 - Besoldung

  • Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich der Besoldung bei einer Sprungbeförderung von A12 auf A14 (NRW).
    Ich habe im Oktober meine Revision zur Konrektorin bestanden. Die Besoldung bleibt während der Probezeit ja unberührt.
    Mir ist bekannt, dass ich im Anschluss an die Probezeit nicht direkt die Besoldung nach A14 erhalte, sondern erst die Besoldung nach A13 durchlaufen muss.
    Ich kann nur leider keinerlei Informationen finden, wie die Anpassung der Besoldung (zeitliche Rahmen - wann bekomme ich welche Besoldung nach Ablauf der Probezeit) aussieht.
    Kann mir vielleicht jemand auf Grund eigener Erfahrungen zu dieser Thematik Auskunft geben?
    Vielen Dank!


    Viele Grüße,
    Sandra

  • Hierbei lohnt ein Blick auf §11 LVO NRW. Die Erprobungszeit vor Ernennung in eine höhere Besoldungsgruppe beträgt im gehobenen Dienst i.d.R. 6 Monate. Danach muss mindestens ein weiteres Jahr vergehen, bevor die Beförderung zur nächsthöheren Besoldungsgruppe erfolgen kann.
    Das setzt neben der erfolgreichen Bewährung aber zusätzlich voraus, dass auch eine entsprechende Planstelle vorhanden ist, in die man eingewiesen wurde.


    Anders ausgedrückt: Falls du mit Übertragung der höherwertigen Tätigkeit auch in eine entsprechende Planstelle der Besoldungsgruppe A14 eingewiesen wurdest, wirst du wahrscheinlich nach 6 Monaten A13 und nach weiteren 12 Monaten A14.

Werbung