Rechtliche Frage: Rauswurf und Nachsitzen

  • Die versäumte Arbeitszeit setzt sich aus der Zeit vor der Tür und der Zeit, in der sie den Unterricht störte, zusammen. Da wären meiner Ansicht nach 45 Minuten im beschriebenen Fall anzusetzen und nicht 90 Minuten. Vorstellbar ist jedoch, dass die Schülerin auch zuvor schon regelmäßig den Unterricht störte und die 90 Minuten deshalb veranschlagt wurden.

    Ich würde da nicht lange 'rumrechnen wollen. Das halte ich nicht für zielführend. Die Unterrichtseinheit Doppelstunde ist als Einheit zu betrachten. Die aht die schülerin nicht absolviert. Ob sie hier und da vielleicht doch etwas aufgeschnappt hat ist unerheblich.

    Die Schülerin hat den Unterricht gestört und damit das Lernen der Klasse beeinträchtigt. Der Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass jeder Schüler der Klasse störungsfrei lernen kann.

    Ja!

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Immer alle gleich? Weil sich auch alle gleich verhalten? So'n Quatsch. Es gilt für alle das gleiche Schulgesetz, das reicht. Dieses sieht einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum vor. Der dient dazu die Verhältnismäßigkeit sicher zu stellen.

    Einheitliche Regelungen würden ja auch dem Grundsatz widersprechen, dass SuS einen Anspruch darauf haben individuell gehört zu werden und das alle sie entlastenden Umstände angemessen berücksichtigt werden müssen. In der Folge ist dann eben für Schüler A, der Fehlverhalten a einmalig zeigt eine andere Reaktion angemessen, als für Schülerin B, die Fehlverhalten a in jeder Unterrichtsstunde zeigt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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